Auf der letzten Gemeinderatssitzung hat die Gemeinde Wittdün beschlossen, dass das neue MVZ-Amrum als prioritäres Projekt des Ortsentwicklungskonzeptes der Gemeinde Wittdün eingestuft wird. Hierdurch besteht die Möglichkeit, Fördergelder aus dem GAK-Fördertopf zu beantragen. GAK steht für Gemeinschaftsaufgabe für Agrar und Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein und fördert unter anderem auch Ortsentwicklungskonzepte in ländlichen Räumen.
Für die anstehende erste Gesellschafterversammlung des MVZ wurden Julia Kruggel und Bürgermeister Heiko Müller als Vertreter der Gemeinde Wittdün nominiert.
Um der Amrum Touristik Wittdün bei kurzfristigen Engpässen eine finanzielle Flexibilität zu gewährleisten, hat die Gemeindevertretung beschlossen, den möglichen Höchstbetrag für Kassenkredite auf 1-Millionen € anzuheben. Da dieser Posten im Haushaltsplan für das laufende Wirtschaftsjahr nicht berücksichtigt war, wurde diese Anpassung im Rahmen eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan der Amrum Touristik Wittdün beschlossen.
Für die Bebauungspläne 3,4 und 8 galt laut Satzung ein Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde für Grundstücksteilungen (Teilungsgenehmigung). Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) 2004 sind die Vorschriften und Rechtsgrundlagen für die Genehmigung von Grundstücksteilungen (Teilungsgenehmigung) im allgemeinen Städtebaurecht ersatzlos entfallen. Die jeweilige Mindestgrundstücksgröße wird üblicherweise im B-Plan festgeschrieben.
Mit der Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung zum 1.1.2024 wird die Ergebnisrücklage durch die Ausgleichsrücklage ersetzt. Im Falle eines Fehlbedarfs bei der Haushaltsaufstellung kann eine Kommune nun den Haushalt durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage schon in der Planungsphase ausgleichen. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Haushaltsplanung zum Ende des Haushaltsjahres ein positiver Finanzmittelbestand (positive liquide Mittel) ausgewiesen wird. Mit der Einführung des neuen Gesetzes besteht die Möglichkeit, einer Neuaufteilung zwischen der Allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage. Von den gesamten Rücklagen der Gemeinde Wittdün in Höhe von 11.283.572,36 € werden zukünftig 8.283.572,36 € der Allgemeinen Rücklage und 3.000.000 € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die Liquidität der Gemeinde Wittdün belief sich zum 31.12.2024 auf +141.886,74 €.
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