Aufgrund der schlechten Bausubstanz verzögern sich die Umbauarbeiten am Gebäude der Amrum Touristik in Norddorf weiter. Nach der jetzigen Planung kann das Bürgermeisterbüro und das Frontoffice der Amrum Touristik Norddorf Anfang Juli bezogen werden, der Toilettenanbau wird frühestens in der ersten Augustwoche fertiggestellt. Es muss damit gerechnet werden, dass alle Umbauarbeiten erst im September abgeschlossen werden. Entgegen der ursprünglichen Planung wurden allein 3 Monate benötigt, um die schlechte Bausubstanz in einen umbaufähigen Zustand zu versetzten. Hierdurch sind auch Mehrkosten in einer Höhe von 150.000 € entstanden, so dass sich die Bausumme auf 1.350.000 € summiert. Neben den neuen Toiletten, dem Leseraum und den Räumen der Amrum Touristik Norddorf entstehen im Obergeschoß auch 3 neue Wohnungen. Bis auf Weiteres befindet sich das Büro der Amrum Touristik Norddorf im Gemeindehaus Norddorf.
Mit der Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung zum 1.1.2024 wird die Ergebnisrücklage durch die Ausgleichsrücklage ersetzt. Hierdurch ergeben sich für die Haushaltsplanung der Gemeinde neue Gestaltungsmöglichkeiten. Im Falle eines Fehlbedarfs bei der Haushaltsaufstellung kann eine Kommune nun den Haushalt durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage schon in der Planungsphase ausgleichen. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Haushaltsplanung zum Ende des Haushaltsjahres ein positiver Finanzmittelbestand (positive liquide Mittel) ausgewiesen wird.
Die Gemeinden Wittdün und Nebel hatten in ihren letzten Sitzungen bereits über eine neue Festlegung der Rücklagen entschieden und legten für die Ausgleichsrücklage Summen zwischen 3.0 Mio. € (Wittdün) und 5.5 Mio € (Nebel) fest. Norddorf geht hier einen anderen Weg und plant zukünftig mit einer gesetzlich minimal möglichen Ausgleichsrücklage von etwa 1.0Mio. €.
Für die Bebauungspläne 1,2,3 und 6 gilt laut Satzung der Gemeinde Norddorf ein Genehmigungsvorbehalt für Grundstücksteilungen (Teilungsgenehmigung). Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) 2004 sind die Vorschriften und Rechtsgrundlagen für die Genehmigung von Grundstücksteilungen (Teilungsgenehmigung) im allgemeinen Städtebaurecht ersatzlos entfallen. Die jeweilige Mindestgrundstücksgröße wird üblicherweise im B-Plan festgeschrieben.
Als Vertreter der Gemeinde Norddorf für die Gesellschafterversammlung des MVZ wurden Sybille Franz und Bürgermeister Christoph Decker nominiert.
Wie schon zuvor in den anderen Amrumer Gemeinden musste auch in Norddorf aufgrund von Änderungen im Datenschutz die Satzung zur Straßenreinigung überarbeitet werden. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht von Gehwegen /Rinnsteinen. Demnach sind Gehwege, Rinnsteine und auch Fahrradwege bei Bedarf, jedoch mindestens einmal wöchentlich zum Wochenende von den Grundstückseigentümern /Nutzern, zu säubern und von Wildwuchs zu befreien. Das Nichtbeachten der Reinigungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit.
In der Bürgerfragestunde wurde wieder einmal das Thema nicht angeleinter Hunde angesprochen. Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle, dass Hunde im Wald und in Naturschutzgebieten von ihren Besitzern nicht angeleint werden. Eine Reiterin wurde von einem nicht angeleinten, größeren Hund entlang des Reitweges im Wald attackiert, so dass es beinahe zu einem schweren Unfall gekommen wäre. Nochmals wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass für die Amrumer Naturschutzgebiete und den Wald eine Leinenpflicht besteht, diese gilt auch für die Dünen und den Strand (inkl. Hundestrand). Zurzeit ist Brutsaison und ein Aufscheuchen von brütenden Vögeln wird von Krähen und Möwen sofort ausgenutzt, um Eier aus dem Gelege zu räubern oder bereits vorhandene Küken zu fressen.