Erinnerung an die Umsatzmeldung zur Tourismusabgabe  …

Alle Inhaberinnen und Inhaber von Beherbergungs- oder Gewerbebetrieben sowie alle weiteren Abgabepflichtigen im Bereich des Amtes Föhr-Amrum werden hiermit an die Vorlage der Umsatzmeldungen zur Tourismusabgabe erinnert, die bis zum 31.03.2025 vorzulegen sind. 

Die Amtsverwaltung beginnt in Kürze mit der Schätzung der Einnahmen Pflichtiger, von denen keine Umsatzmeldung eingegangen ist. 

Formulare können noch unter der Telefon-Durchwahl 04681 / 5004-826 oder -845 angefordert werden. 

Über Pressemitteilung Amt Föhr-Amrum

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