Zwei zentrale Zukunftsprojekte der Gemeinde kommen erneut nicht voran. Sowohl die Überarbeitung der Bebauungspläne als auch die neue Ortsgestaltungssatzung verzögern sich weiter.
Die Gemeinde Nebel muss bei zwei wichtigen Zukunftsprojekten erneut einen Rückschlag hinnehmen. Sowohl die Überarbeitung der Bebauungspläne zur Regelung der Nutzung von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen als auch die Neufassung der Ortsgestaltungssatzung, werden sich weiter verzögern.
Grund für die Verzögerung bei der Überarbeitung der B-Pläne ist unter anderem das Fehlen eines Städtebaulichen Rahmenplanes. Dieser gilt als wichtige Voraussetzung für die weitere Bearbeitung der Bebauungspläne. In der jüngsten Gemeindevertretersitzung wurde das Amt Föhr-Amrum erneut beauftragt, ein Planungsbüro über eine Ausschreibung mit der Erstellung des Rahmenplans zu beauftragen.
Für viele Eigentümer und Vermieter dürfte diese Entwicklung nur schwer verständlich sein. Seit Jahren warten sie auf verlässliche Regelungen für die Nutzung von Dauerwohnraum und Ferienwohnungen. Gerade vor dem Hintergrund der ausgesprochenen Nutzungsuntersagungen und der laufenden Diskussion um Wohnraum und Tourismus wächst der Druck auf die Gemeinde, endlich zu tragfähigen Lösungen zu kommen.
Rahmenplan als Grundlage
Im Rahmen der Stellungnahmen zur Erneuerung des B-Plan Nr.4 empfahlen sowohl der Kreis Nordfriesland als auch das Referat für Städtebau und Ortsplanung des Landes Schleswig-Holstein die Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans. Dieser soll auch die Grundlage für die weitere Überarbeitung aller Bebauungspläne bilden.
Darin soll festgelegt werden, wie sich Dauerwohnraum, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen künftig im gesamten Gemeindegebiet entwickeln sollen. Ein entsprechender Rahmenplan existiert bislang jedoch nicht.
Mit den Vorarbeiten wurde bereits Ende 2023 durch die Bauabteilung des Amtes Föhr-Amrum begonnen. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im Bauamt kam es jedoch immer wieder zu Verzögerungen. Ende vergangenen Jahres wurde entschieden, die Ausarbeitung an ein externes Planungsbüro zu vergeben. Die Ausschreibung erwies sich jedoch als fehlerhaft und muss nun wiederholt werden.
Damit rückt die Fertigstellung des Rahmenplans – und damit auch die Überarbeitung der Bebauungspläne – erneut in die Ferne.
Hintergrund: Streit um Ferienwohnungen
Auslöser der Planungen war eine Überprüfung durch die Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland. Diese hatte vor einigen Jahren festgestellt, dass die Zahl der tatsächlich genutzten Ferienwohnungen in mehreren Tourismusorten nicht mit der Genehmigungslage übereinstimmte.
Ab dem Frühjahr 2022 begann der Kreis, die Situation systematisch aufzuarbeiten. In der Gemeinde Nebel betraf dies den Bebauungsplan Nr. 4. Gegen insgesamt 20 nicht genehmigte Ferienwohnungen wurden Nutzungsuntersagungen ausgesprochen.
Große Teile der Gemeinde sind in den bestehenden Bebauungsplänen als Reine Wohngebiete (WR) ausgewiesen. Ferienwohnungen sind dort grundsätzlich nicht zulässig.
Um dringend benötigten Dauerwohnraum zu sichern und gleichzeitig eine kontrollierte Tourismusbeherbergung zu ermöglichen, begann die Gemeinde vor drei Jahren mit der Überarbeitung der betroffenen Bebauungspläne. Geplant ist die Ausweisung von Sondergebieten „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“, in denen das Verhältnis von Wohnraum und touristischer Nutzung klar geregelt werden soll.
Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 wurde Ende vergangenen Jahres öffentlich vorgestellt. Anschließend gingen fast 120 Stellungnahmen ein, die nun geprüft und ausgewertet werden müssen.
Auch Ortsgestaltungssatzung betroffen
Für Überraschung sorgte in derselben Sitzung eine weitere Entscheidung. Auch die Überarbeitung der Ortsgestaltungssatzung soll nun ausgeschrieben und an ein externes Planungsbüro vergeben werden.
In den vergangenen Monaten hatte die Gemeinde mehrfach angekündigt, die überarbeitete Satzung zeitnah vorstellen zu wollen. Nun zeichnet sich auch hier eine weitere Verzögerung ab.
Mit der Neufassung verfolgt die Gemeinde das Ziel, die historischen Gebäude mit ihren charakteristischen Fassaden und Reetdächern zu erhalten und gleichzeitig zeitgemäße Bauvorhaben zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem Regelungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen, um eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung zu fördern.
Hoffnung auf schnelle Fortschritte
Sowohl die Überarbeitung der Bebauungspläne als auch die Neufassung der Ortsgestaltungssatzung zählen zu den wichtigsten Zukunftsprojekten der Gemeinde. Die wiederholten Verzögerungen werfen zunehmend Fragen nach der Priorisierung und Organisation der Verfahren auf. Gerade bei Projekten mit erheblicher Bedeutung für Wohnen, Tourismus und Ortsentwicklung erwarten viele Bürger nachvollziehbare Zeitpläne und sichtbare Fortschritte.
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