Große Hoffnung liegt in dem neuen Rohbauer…(to)

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Derweil beherrscht immer noch die große Ruhe beim Neubau des Grundschultrakts und der Sporthalle an der „Öömrang Skuul“ und das treibt nicht nur den Eltern der betroffenen Kinder die Sorgenfalten auf die Stirn.

Stille auf der Baustelle...
Stille auf der Baustelle...

Schon vor den Ferien musste sich die Schulleitung mit der Tatsache auseinandersetzen, dass auch für den Jahrgang 2013/2014 die Rückkehr zur Normalität nicht zu erreichen ist. Der derzeitige Baurückstand wird mit rund einem Jahr beziffert. Unter der Voraussetzung, dass nach Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Rohbauunternehmer und dem Amt Föhr-Amrum binnen der angesetzten Zeit ein Nachunternehmer für die Fortführung der Arbeiten verpflichtet werden kann. Wie das Amt mitteilt, wurde Ende April auf Grundlage von unüberwindlichen Differenzen das Vertragsverhältnis beendet. Die Arbeiten an dem Rohbau lagen bereits seit Dezember 2012 brach und wurden zwischenzeitlich nur kurzfristig wieder aufgenommen.

Trauriges Bild...
Trauriges Bild...

Wie das Bauamt in einem Sachstandsbericht mitteilt, wurden unterdessen für den Bauablauf auf verschiedenen Ebenen vorbereitende Maßnahmen zur Fortsetzung der Rohbaumaßnahme durch einen noch zu beauftragenden Rohbauer durchgeführt. Derzeit beräumt der ehemals beauftragte Rohbauunternehmer die Baustelle und baut seine Gegenstände der Baustelleneinrichtung bis auf zwingend notwendige Gerätschaften der Baustellensicherung zurück. Dieser Rückbau hat in einer vom Auftraggeber festgesetzten Frist zu erfolgen.

Gutachterliche Kernbohrungen werden durchgeführt...
Gutachterliche Kernbohrungen werden durchgeführt...

Darüber hinaus werden im Augenblick gutachterliche Stellungsnahmen eingeholt. Diese Untersuchungen sind für die Nutzung der bisher erstellten Ort- und Fertigbetonbauteile aus Haftungsgründen notwendig. Es gilt, den Qualitätszustand der eingebauten Teile festzustellen. Hierfür werden mit einer Kernbohrmaschine an definierten Stellen Probekerne herausgebohrt. Die Untersuchungen werden von einem öffentlich bestellten und vereidigten Betontechnologen, der vor Gericht zugelassen ist, durchgeführt. Das Gutachten ist für die Fortsetzung der Rohbauarbeiten unumgänglich.

Auf der anderen Seite wird ein Vergleichsgutachten durch einen unabhängigen Bodengutachter erstellt. Dieses Gutachten hat zum Ziel, grundbauliche Fragestellungen, die im Verlauf der Baugrubenherstellung aufgetreten sind, vergleichend und neutral aufzuarbeiten und bildet die Grundlage für offene Punkte in abrechnungstechnischen Belangen.

Zurzeit läuft die Ausschreibungsfrist für die beschränkte Ausschreibung der Ersatzmaßnahme der Rohbauarbeiten. Unterdessen ist auf der Baustelle ein Ortstermin mit den drei zur Angebotsabgabe aufgeforderten Rohbauunternehmern abgehalten worden. Hierbei galt es, Fragen der Ausschreibung zu klären und die Örtlichkeiten zu erklären.

Wie Christian Stemmer vom Amt Föhr-Amrum berichtet, wird die Angebotseröffnung Anfang Juli 2013 erfolgen. Die Fortsetzung der Rohbaumaßnahme (Ersatzmaßnahme) durch einen Nachfolgeunternehmer ist dann für Mitte August 2013 vorgesehen. Die Maßnahme umfasst dabei im Schwerpunkt den Abschluss der Stahlbetonarbeiten, wie Treppen, Wände und Stürze, die Fertigstellung der Maurerarbeiten im Innenbereich und die Herstellung der Verblendschale im Außenbereich sowie die Putzarbeiten.

„Über die zu beziffernden Mehrkosten bei dem Teilabriss und Neubau an der „Öömrang Skuul“ können wir derweil noch keine Aussage treffen“, so Christian Stemmer. „Hierfür müssen wir erst die Submissionsergebnisse abwarten“.

Für die Schulkinder und Lehrkräfte auf Amrum bedeutet die derweilige Bauverzögerung ein weiteres Jahr in dem Sie mit den vielen Provisorien und Defiziten klarkommen müssen. Speziell im Sportbereich soll mit dem einwöchigen Besuch der Sportschule Malente für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 ein Ausgleich für die vielen Einschränkungen und Unzulänglichkeiten geschaffen werden, so die Schulleitung. Die Grundschülerinnen und Grundschüler dürfen sich auf eine speziell sportlich ausgelegte Zirkuswoche auf Amrum freuen.

Thomas Oelers

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Über Peter Lückel

Peter Lückel wurde 1961 in Duisburg geboren und ist in Mülheim an der Ruhr und Essen-Kettwig aufgewachsen. Seine Affinität zum Wasser hat ihn schon immer an das Meer gezogen. 1983 konnte er dem Sog nicht mehr widerstehen und ist sozusagen nach Amrum ausgewandert. Heute arbeitet er als freier Grafiker auf der Insel, ist verheiratet und hat 2 Kinder. Im Jahr 2000 hat er Amrum-News mit gegründet und ist dort Chefredakteur.

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2 comments

  1. Was heisst hier Mehrkosten?
    Das wird doch per Ersatzvornahme inklusive aller mittel- +unmittelbar daraus entstehenden Kosten direkt beim gekündigten Vorunternehmer in Rechnung gestellt und eingeklagt.
    Warum klappt so etwas überall nur nicht auf Amrum?

  2. Genauso wie Herr Lindner schreibt, ist es. Selbstverständlich muss der Vorunternehmer in Regress genommen werden und auch von ihm neben den Beweissicherungskosten zusätzlich noch die gestiegenen Material- und Lohnkosten bei gleicher Auftragsleistung des Nachfolgeunternehmers wegen der Bauzeitenverlängerung verlangt werden. Oder beziehen sich die Mehrkosten auf eine Auftragsveränderung i.S. einer Leistungsaufwertung? So nämlich offensichtlich beim Bau der Elbphilharmonie geschehen. Denn während einer Bauphase gibt es immer wieder etwas Neueres und Besseres bzw. einen weiteren Erkenntnisstand für Auftraggeber und -nehmer. Alles das führt zur Auftragsveränderung im Leistungskatalog und zur Änderung des vertraglichen Regelwerkes. Und dieses ist nicht kostenlos zu haben. Die Kostenspirale treibt den Preis nach oben. Für den Außenstehen ist nicht mehr erkennbar, was dann die eigentliche oder wesentliche Ursache der Kostensteigerung ist; diese kann auch in einer unklaren Vertragsgestaltung begründet sein. Die Verantwortlichkeit kann dafür auch auf Auftraggeberseite liegen. Zudem sollten aber auch die Leistungskataloge von Vor- und Nachunternehmer verglichen und vertraglich die Frage möglicher Sanktionen bei einer Bauzeitenverlängerung bedacht werden.
    Wird der Vorunternehmer nun aber nicht in Haftung genommen oder werden zusätzliche Leistungen vereinbart, so ist vorauszusehen, dass das Amt Föhr-Amrum und die Gemeinde über Ausgabenkürzungen oder Einnahmemehrungen bei Abgaben, Gebühren und Steuern umso mehr und im stärkeren Umfange Mehreinnahmen in den Gemeindehaushalten zur Deckung erhöhter Ausgaben realisieren werden.

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