Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Gäste,


jetzt zur Hochsaison befinden und bewegen sich weit mehr Menschen und Haustiere auf unserer kleinen Insel, als in den übrigen Zeiten des Jahres.

Wir sind daher auf ein rücksichtsvolles Miteinander zum Wohle und der Sicherheit aller angewiesen.

Leider musste ich nun wieder vermehrt Beschwerden über verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrradfahren zur Kenntnis nehmen. Im Besonderen sei hier der Strunwai zu nennen. Gerade hier ist die Unfallgefahr jedoch hoch, da u.a. Kinder die Straßenseiten schnell und unvorhersehbar wechseln.

Ferner werden wieder die Bohlenwege von Fahrradfahrern genutzt, was ausdrücklich verboten und überdies in Anbetracht der Beschaffenheit dieser Wege verantwortungslos ist.

Das auf unserer Insel immer häufiger das Fahrrad statt des Autos genutzt wird, ist grundsätzlich zu begrüßen und zu fördern, doch auch der Fahrradfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer, der sich an Regeln zu halten hat, die ihm teilweise schon im Verkehrsunterricht in der Schule vermittelt wurden oder aber spätestens in der Fahrschule für den Auto-Führerschein. Diese Regeln dienen u.a. seiner eigenen Sicherheit, aber auch gerade der der anderen Verkehrsteilnehmer.

Wer gegenüber dem Begriff “Regeln”eine grundsätzlich negative bzw. ablehnende Haltung gerade im Urlaub hat, den möchte ich die Begriffe “Rücksichtnahme”, “Toleranz anderen gegenüber” und “gesunder Menschenverstand” an die Hand geben. Vielleicht ist das verständlicher.

Die Insel Amrum liegt im Nationalpark Nordfriesisches Wattenmeer. Auf der Insel selbst befinden sich viele Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, um genau das zu erhalten, was wir Amrumer und unsere Gäste an unserer Insel lieben, nämlich die einzigartige und intakte Natur.

Auch unsere Badestrände sind ein Grund dafür, warum unsere Insel so beliebt ist.

Damit all dies erhalten werden kann, gibt es auch hier Regeln die durchaus ihren Sinn haben und u.a. auf der Grundlage des sog. “gesunden Menschenverstandes” aufgestellt wurden. Eine davon ist der Anleinpflicht für Hunde u.a. an den Badestränden und im Bereich des Forstes..

Das der eine oder andere Hundehalter/-in dies grundsätzlich anders sieht und den Slogan “Kleine Insel große Freiheit” für seine Bedürfnisse oder die seines Hundes gänzlich anders auslegen möchte, kann ich in Anbetracht der o.g. Punkte nicht nachvollziehen oder akzeptieren.

Leider häufen sich wieder die Beschwerden, dass Hundehalter/-innen ihre Hunde frei an den Badestränden in allen Bereichen (Textil und FKK), sowie den Naturschutzgebieten (z.B. Amrum Odde) laufen lassen. Dies ist bekanntermaßen untersagt und meiner Meinung nach ein rücksichts- und verantwortungsloses Verhalten, das auch nicht “zum Wohle der Hunde” toleriert werden kann.

Für weitergehende Informationen zu diesem Thema wurde von der AmrumTouristik Flyer erstellt, die in den Tourist-Informationen ausliegen. Ebenso kann hier das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum Auskunft erteilen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche uns allen einen friedlichen und schönen Sommer 2019

 

Christoph J. Decker

Bürgermeister der Gemeinde Norddorf auf Amrum

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One comment

  1. Ingrid Sommer-Gurr

    Gratulation Herr Decker, dass Sie diesen offenen Brief an alle Amrumer und Amrum-Urlauber richten.
    Sie sprechen u.a. mir und vielen anderen unangenehm aufgefallene Themen an: Hundeurlauber mit oft unangeleinten Hunden, nicht weggeräumter Hundekot, Begehen und Befahren(!) der geschützten Amrumer Dünenlandschaft ausserhalb der Bohlenwege, unerlaubtes Betreten von extra ausgewiesenen Schutzzonen usw. All diese Erscheinungen haben dazu beigetragen, dass sich Amrums Natur und Natürlichkeit bereits seit Jahren schleichend verändert. Als langjährige Kennerin der Insel kann ich mir dieses Urteil erlauben. Appelle gibt es immer wieder, doch sie verhallen weitgehend ungehört. Leider! Die atemberaubende Natur ist Amrums einziges Pfund. Mit dem gilt es zu wuchern. Will sagen: Diese Einzigartigkeit so gut es geht zu erhalten, darauf sollte sich m.E. gemeindeübergreifend mit aller Macht der politische Wille konzentrieren. Nur so kann dieses auch wirtschaftliche Alleinstellungsmerkmal erhalten werden. Es gibt Nordseeinseln (z.B. Spiekeroog) wo Ranger die aufgestellten Regeln nachhalten, Verstösse ahnden können und Aufklärung betreiben. Mit gutem Erfolg. Vielleicht kann man auch in diese Richtung denken.

    Nach Angaben des Umweltminsteriums Schleswig-Holsteins sind weite Teile Amrums als Naturschutzzonen oder FFH-Schutzgebiete, (Anleingebot für Hunde!) zum nachhaltigen Schutz der Insel ausgewiesen. U.a. sind dadurch auch immer wieder nationale und europäische Förderungen von entsprechenden Massnahmen möglich.

    Ich möchte die Hoffnung nicht aufgeben, dass sich doch (noch) etwas zum Positiven bewegt. Denn schon Friedrich Schiller meinte: “Der gebildete Mensch macht sich die Natur zum Freund”

    I. Sommer-Gurr

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