
Nachdem sich im Jahr 2016/17 das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen ereignete, von welchem auch Schleswig-Holstein stark betroffen war, wurde das Virus nun erneut im Bundesland nachgewiesen. Am vergangenen Freitag sind erstmals wieder drei verendete Wildvögel im Kreis Nordfriesland gefunden worden, bei denen der Virus amtlich festgestellt wurde.
Inzwischen gibt es weitere Nachweise infizierter Wildvögel im Kreis Nordfriesland und auch im Kreis Dithmarschen. Allen voran werden infizierte Nonnengänse und Pfeifenten gefunden, aber auch bei weiteren Arten, wie zum Beispiel bei einem Wanderfalken und bei einem Seeadler konnte der Virus nachgewiesen werden. Inzwischen wurden über 900 infizierte Wildvögel im Nationalpark und auf den Deichen gefunden. Neben dem Subtyp H5N8 zirkuliert als weiterer Subtyp H5N5 in den Wildvogelpopulationen. Außer Schleswig-Holstein haben auch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln gemeldet.
Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Tote Tiere dürfen nicht angefasst werden! Der Fundort soll unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde gemeldet werden. Telefonisch ist dies möglich unter 04682-941143 (Amrum) / 04681-5004851 (Föhr) oder per Mail an oa-amrum@amtfa.de bzw. ordnungsamt@amtfa.de. Geflügelhalterinnen und –halter sind dazu aufgerufen, ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen.
Auf Amrum wurden bis jetzt keine toten Vögel mit positivem Geflügelpest-Befund gwefunden.