Jedes Jahr im Winter werden einzelne Heideflächen mit Fördergeldern des Landes/ Umweltministeriums von Gehölzen befreit, um sie als Heideflächen zu erhalten. Auch in diesem Winter wird auf etwa 3,5 ha dem Gehölzdruck durch Kiefern, Birken und der Spätblühenden Traubenkirsche entgegen gewirkt.
Die Heide auf der Amrumer Geest gehört zu den ältesten Kulturlandschaften Schleswig-Holsteins und ist aufgrund ihrer Seltenheit von sehr großer Bedeutung. Ein Teil der für den Lebensraum charakteristischen Tiere und Pflanzen ist bereits in ihrem Bestand bedroht. Zwergstrauchgesellschaften, wie die Amrumer Geestheide, sind daher nach Anhang I der Flora Fauna Habitat (FFH) Richtlinie der EU unter strengem Schutz und in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren. Auf nationaler Ebene sind Heiden als gefährdeter Biotoptyp nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt sowie in Schleswig-Holstein nach dem Landesnaturschutzgesetz.
Die Amrumer Geestheide ist ein Ergebnis einer früheren Nutzung. Heute übernehmen gezielte und mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Pflegemaßnahmen die früheren Nutzungsformen und sorgen auf diese Weise für den Erhalt der Heide. Eine grundlegende der heutigen Pflegemaßnahmen ist die Gehölzentnahme, bevor die Heideflächen von Wald verdrängt werden. Der Pflegeeinsatz besonders stark bestockter Flächen ist mit der Forstbehörde zusätzlich abgestimmt. Die für die Gehölzentnahme jährlich eingesetzten Gelder des Landes/Umweltministeriums fördern speziell „Schutz-, Entwicklungs-, Pflege- und Wiederherstellungsmaßnahmen“ der FFH- Lebensraumtypen und gesetzlich geschützter Biotope wie die Amrumer Geestheide.