Schlupfloch in der Landesverordnung sorgt auf den Inseln für Unverständnis
Die aktuellen Vorgaben der Landesregierung sehen vor, dass auch in Pandemie-Zeiten Zweitwohnungsbesitzern die Nutzung ihrer Wohnungen oder Häuser erlaubt ist. Zudem wird ermöglicht, dass diese Domizile Freunden oder Bekannten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können. Ein Schlupfloch, das auf Föhr wie auf Amrum teilweise für Unverständnis und zunehmend für Spannungen sorgt. Die Bevölkerung ist verärgert und der Unmut gegenüber der öffentlichen Verwaltung wächst. Vergessen wird dabei häufig, dass hier keine Entscheidung des Amtes Föhr-Amrum zugrunde liegt, sondern lediglich die Vorgaben des Landes umgesetzt werden.
Den Vorwurf, wissentlich und bewusst nicht zu handeln und die Situation zu ignorieren, will Amtsdirektor Christian Stemmer deshalb nicht stehen lassen. „Die Unterstellung, dass die örtliche Politik und Verwaltung versagen, ist schlicht falsch“, so Stemmer. Vor diesem Hintergrund weist das Amt Föhr-Amrum darauf hin, dass unentgeltliche Unterbringungen von Freunden und Bekannten durch Zweitwohnungsbesitzer oder Einheimische zwar rechtlich nicht zu beanstanden sind, die Aufforderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland wenn möglich zu verzichten, allerdings auch für die Inseln gilt. In einer gemeinsamen Erklärung appellieren Amtsdirektor Christian Stemmer, Amtsvorsteherin Heidi Braun, die Bürgermeister aller Gemeinden sowie Jochen Gemeinhardt für die Föhr Tourismus GmbH und Frank Timpe für die Amrum-Touristik deshalb eindringlich, dieses Schlupfloch nicht auszunutzen. Und Insulaner werden gebeten, nicht jeden Gast beziehungsweise Unbekannten unter Generalverdacht zu stellen. „Die Menschen auf Föhr und Amrum leben vom Tourismus und wir bedauern, dass wir unsere Gäste nicht wie gewohnt willkommen heißen können“, betonen Christian Stemmer und Heidi Braun, die aktuelle Corona-Situation aber mache normales Reisen derzeit unmöglich. „Auch wenn die Nutzungen von Zweitwohnungen durch Freunde oder Bekannte zulässig sind, sollten deren Besitzer sowie Einheimische dies nicht zum Anlass nehmen, zusätzliche Reiseanlässe zu bieten“, betont Braun.
Auch wenn ein bewusstes Unterlassen nicht unterstellt wird weisen die Verantwortlichen noch einmal darauf hin, dass jeder Tourist verpflichtet ist, eine Kurabgabe zu leisten. Hiervon betroffen sind auch Freunde und Bekannte, denen eine Beherbergung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Eine Kontrolle allerdings, auch das wird seitens des Amtes Föhr-
Amrum betont, ist bei der Anzahl an Ferienwohnungen und -häusern fast unmöglich.
Sehr geehrter Herr Stemmer,
leider haben Sie vergessen den Inselbewohnern mitzuteilen, welche Maßnahmen vom Amt Föhr-Amrum denn unternommen werden oder wurden, um diesem ” Schlupfloch” ein Ende zu bereiten. Inwieweit steht das Amt denn in Kontakt mit der Landesregierung? Dieses Schlupfloch besteht doch nun schon seit Monaten! Und es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Vermieter auf den Inseln, die sich an das Beherbergungsverbot halten, wenn Sie sagen es wäre unmöglich Kontrollen durchzuführen, weil es einfach zu viele Ferienwohnungen gibt. Was hält die Ordnungsämter denn davon ab, Stichproben durchzuführen und damit mal ein Zeichen zu setzen, dass hier nicht nur die Hände in den Schoß gelegt werden? Mit der Kontrolle der Kurabgabepflicht haben Sie doch alle Möglichkeiten.! Wir auf den Inseln sind doch im übrigen prädestiniert, ein Modellprojekt wie in Tübingen zu starten. Wer wenn nicht wir, verfügt über ein natürliches ” Nadelöhr” in Dagebüll, wo jeder der die Inseln betritt einen negativen Corona-Test vorlegen muss? Auf Amrum könnte die Amrum-Touristik in jedem Ort Teststationen einrichten, in dem jeder bei Negativtestung ein Ticket erhält und an diesem Tag wäre von Cafe bis Restaurant-oder Kinobesuch alles möglich. Die WDR kann mit jedem Fahrschein auch einen Corona-Test kontrollieren. An jedem Flughafen wird das so gehandhabt. Dazu bedarf es natürlich Mut und die Mitarbeit aller Beteiligten. Ich hoffe, dass wir bald aus dieser Schockstarre und dem Abwarten auf was auch immer, bald herauskommen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Wulfert
Ich finde es von den Zweitwohnbesitzern unverantwortlich, dass diese Ihre Wohnungen oder Häuser ihren Freunden zur Verfügung stellen. Wir haben auch Freunde, die zwei Wohnungen in Nebel besitzen, die wir ohne weiteres bewohnen dürften. Auch wenn wir gerne nach Amrum kommen würden(wo Weihnachten ja schon ausgefallen ist) möchten das den Insulaner nicht zumuten und wir finden es auch unverantwortlich, was manche Menschen sich erlauben. Aber in meinen Augen ist der Sache doch schnell bei zukommen. Kommt die Fähre auf Föhr oder Amrum an, sollte man die fremden Autos kontrollieren und wenn das Kein Zweitwohnbesitzer ist, ihn umgegend wieder auf die Fähre verfrachten. Soviel ich weis, muss man polzeilisch gemeldet sein mit seinem Zweitwohnsitz.
Und somit kann man das Problem doch ganz einfach lösen.
Ansonsten wünschen wir allen Insulanern ein frohes Osterfest.
MfG
Brigitte Reuter
Der Inhalt des o.a. Artikels schlägt ja wohl dem Fass den Boden heraus.
Sämtliche Maßnahmen die die Bundes- und Landesregierungen seit einem
Jahr in Bezug “Corona” verhängen, dienen einzig und allein der
Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. Wir Insulaner wissen, dass
schon seit Anfang November 2020 bis heute die überwiegenden
Autoreisenden auf den Fähren nach Föhr und Amrum mit ihren Pkw`s ein
auswärtiges Kfz-Zeichen tragen. Das konnten nicht nur die Eigentümer von
Zweitwohnungseigentümern sein, sondern auch andere. Außerdem lässt es
sich schnell auf unserer kleinen Insel feststellen, ob es bekannte
Gesichter sind, die man beim regelmäßigen Einkauf oder Spaziergang
sieht. Nun musste ich lesen, dass die S-H Landesregierung den
Zweitwohnungseigentümers diesen auch erlaubt, die Wohnung, das Haus, an
Bekannte und Verwandte mietfrei zur Verfügung stellen darf. Das diese
dann vom Festland kommen müssen ist auch jedem klar, auch den
Verantwortlichen in Kiel/Berlin, die uns Insulaner zwingen, unsere
privaten Ferienwohnungen nicht gegen Miete zu vermieten, auf die wir
alle – teilweise sehr stark – angewiesen sind. Das ist uns gegen Strafe
verboten. Alle Amrumer Feriengäste die übers Jahr zu uns kommen, wohnnen
zu über 90% in privaten Ferienwohnungen. Diese generieren übers Jahr
gesehen auf Amrum einen geschätzten Umsatz zwischen 150- und 200
Millionen Euro. Also, ohne Privatvermieter wäre der Handel, Gewerbe und
das Gaststättengewerbe tot. Die privaten Vermieter haben
selbstverstädlich auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu
versteuern. Abgleiche kann die die Finanzverwaltung jederzeit über die
zuständigen Finanzämter abgleichen und auch über die Kurverwaltungen in
Erfahrung bringen. Ähnliches wird auch auf Föhr, die Halligen und
Helgoland der Fall sein in dem prozentualen Ausmass wie ich es
geschildert habe. Der Bund das Land läst uns Insulaner absolut im Stich,
öffnet aber mit der Weitergabe an die “unentgeltliche Nutzung” einer
Zweitwohnung, dem Virus für uns ungeschützten Insulaner Tor und Tür.
Übrigens, wenn der Corona-Virus zu uns gekommen ist, in erster Linie nur
Besucher vom Festland. Wahrscheinlich die meisten, diese dürfen dann ja
auch kein Geld an die Zweitwohnungseigentümer bezahlen und mit Ausnahme
von Lebensmittelgeschäften können sie auch nirgendwo ihr Geld ausgeben.
Auf Amrum könnten schon lange alle Geschäfte/Gaststätten öffnen wie in
den Vorjahren im Winterhalbjahr, der Inzidenzwert gibt es her.
Hark Gereke, Nebel auf Amrum
Ausreiseverbot für Amrumer!
Denn wer ausreist, will auch wieder einreisen. Und das aus dem verseuchten Festland!
Einreisende Amrumer müssen also kontrolliert werden, wenn sie die Fähre in Dagebüll besteigen. Und das gilt natürlich auch für die Handwerker, die die Insulaner für sich arbeiten lassen.
Heinrich von Happlitz