Die Anfänge einer Küstenschutzstiftung für Amrum liegen schon viele Jahre zurück. Zweck der Stiftung sollte unter anderem die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Küsten- und Hochwasserschutzes von Amrum sein. Da eine Stiftung ein Stammkapital von mindestens 50.000 Euro benötigt, wurde 2009 ein Förderverein Küstenschutzstiftung Amrum gegründet, der bis zur eigentlichen Gründung der Stiftung im Jahr 2017 immerhin 175.000 Euro eingesammelt hat. Die Stiftung konnte dann 2017 mit einem Startkapital von 150.000 Euro gegründet werden. Das Startkapital wurde jedoch nie auf ein Stiftungskonto überwiesen, so das die Stiftung nie ihre eigentliche Arbeit aufgenommen hat. Auch die Arbeit des Vereins ruhte einige Zeit. Förderverein und auch Stiftung drohten handlungsunfähig zu werden und es bestand das Risiko, dass das angehäufte Geld dem Küstenschutz auf Amrum verlorengeht. Im Frühjahr 2020 konnten dann aber doch Vereinsmitglieder gefunden werden, die bereit waren, die Geschicke des Fördervereins und der Stiftung fortzuführen. Zum 1.Vorsitzenden des Fördervereins wurde Amtsdirektor Christian Stemmer gewählt, zum 2.Vorsitzenden Wittdüns Bürgermeister Heiko Müller, zur Schatzmeisterin Elke Dethlefsen und zum Schriftführer Dr. Andreas Raschzok vom Amt Föhr- Amrum.
Die Aktivitäten einer Stiftung finanzieren sich aus Kapitalüberschüssen, bei dem jetzigen Zinsniveau sind jedoch nur minimale Überschüsse zu erzielen. Um aktiv den Küstenschutz zu unterstützen, müsste das Stiftungsvermögen deutlich höher sein. Daher prüfte der neue Vereinsvorstand, ob die Förderung des Küstenschutzes auf Amrum mit einem Förderverein Küstenschutz zurzeit nicht eine bessere Alternative ist.
Im Oktober 2020 wurde beschlossen, die Stiftung aufzulösen. Anfang 2021 wurde dann in einem Schreiben an die Stiftungsaufsicht des Kreises Nordfriesland die Auflösung der Stiftung beantragt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland muss der Auflösung zustimmen und eine entsprechende Empfehlung an die Stiftungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein verfassen. Nach § 87 BGB kann die Stiftungsbehörde eine Stiftung aufheben (auflösen), wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist. Aus Krankheitsgründen und Personalmangel ist die Stiftungsaufsicht des Kreises Nordfriesland leider bisher nicht aktiv geworden.
Es bleibt zu hoffen, dass in absehbarer Zeit Bewegung in den Vorgang kommt, damit die bisher gespendeten 175.500 Euro sinnvoll zur Unterstützung des Küstenschutzes auf Amrum verwendet werden können.