Tempo 30-Zonen auf der L 215 in Norddorf und Wittdün aufgehoben …


Tempo 30 Zonebeschilderung nur innerorts aber nicht auf L 215 erlaubt

Über das Tempo-Limit auf der Landesstraße (L 215) der Insel Amrum gab und gibt es weiterhin Diskussionen. Die L 215 ist die „Hauptstraße“ der Insel und da ist eine Tempo-30-Zonebeschilderung nicht zulässig, eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschildern hingegen doch.

Auf Anfrage von Amrum News Anfang November nahm die Pressestelle des LBV.SH zu den Tempo-30-Zonen entlang der L 215 wie folgt Stellung:

Der Träger der Straßenbaulast, hier das Land Schleswig-Holstein hat von der Verkehrsbehörde des Kreises Nordfriesland die Aufhebung der verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Zone-30-Beschilderungen (Verkehrszeichen 274.1-40) in der Ortslage Wittdün auf Amrum und in der Ortslage Norddorf auf Amrum erhalten.

Nach Abstimmung mit den Gemeinden Wittdün auf Amrum und Norddorf auf Amrum sind die Zone-30-Beschilderungen bis zum 01.02.2023 durch den Träger der Straßenbaulast Land Schleswig-Holstein an der Landesstraße 215 zu entfernen.

Die Abstimmung mit der Gemeinde Wittdün auf Amrum ist erfolgt, diese Beschilderung wurde im Laufe des Monats November beseitigt.

Eine Rückmeldung vom Bürgermeister der Gemeinde Norddorf auf Amrum liegt noch nicht vor. Auch diese Beschilderung soll noch beseitigt werden.

In Nebel gibt es eine Verkehrszeichenkombination aus folgenden Verkehrszeichen 136-10 „Achtung Kinder“, Zusatzzeichen „Kindergarten“ Verkehrszeichen 274-30 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ und dem Zusatzzeichen 1000-3x „auf 300 m“, diese Kombination ist von der verkehrsrechtlichen Anordnung des Kreises NF nicht betroffen.

An klassifizierten Straßen (also Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) sind keine Tempo-30-Zonebeschilderungen zulässig, wohl aber Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund konkreter Gefahrenstellen, wie hier an einem Kindergarten.

Die Tempo-30-Zonebeschilderungen an der L 215 in Wittdün und auch in Norddorf wurden inzwischen demontiert.

Nebels Bürgermeister Cornelius Bendixen ist mit der Beibehaltung von Tempo 30 mit Zusatzschildern an der im Ort durchlaufenden L 215 (Kindergarten und Noorderstrunwai) zufrieden.

Für den Kreuzungsbereich des Waasterstigh in Süddorf (L 215) wünscht er sich eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30. Um vom Sösarper Strunwai in den Hark-Olufs-Wai zu gelangen müssen hier Fußgänger und Radfahrer die L 215 queren.

Norddorfs Bürgermeister Christoph Decker wurde von der Entfernung der Tempo-30-Beschilderung überrascht, hatte man doch eigentlich Zeit bis Ende Januar 2023. Jetzt gilt wieder Tempo 50 auf der Lunstruat und auch für kurze Zeit auf vielen Nebenstraßen des Ortes.

Die Gemeinde Norddorf wird, um Tempo 30 im Ort zu halten, an von der L 215 abgehenden Ortsstraßen Tempo-30-Zone-Schilder aufstellen lassen (wie bereits in der Gemeinde Nebel in den Ortsstraßen praktiziert, siehe Foto). Das wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mehrkosten für den Gemeindehaushalt von mehreren Tausend Euro.

Wittdüns Bürgermeister Heiko Müller zeigte sich mit der Entfernung der Tempo-30-Zonebeschilderung unzufrieden. „Wir mussten uns leider den Vorschriften beugen und somit gilt auch in Wittdün wieder auf der Inselstraße und vielen Nebenstraßen die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h“.

Dass das auf gar keinen Fall so bleiben kann dürfte jedem Betrachter der zum Teil unübersichtlichen Verkehrssituation, nicht nur in der Hauptsaison, klar sein. In diesem Bereich befinden sich viele konkrete Gefahrenquellen, z.B. ein beidseitig gelegenes Mutter-Vater-Kind-Heim und im weiteren Verlauf beidseitig viele Geschäfte mit viel kreuzenden Publikumsverkehr. Hinzu kommt bei jeder ankommenden bzw. abgehenden Fähre ein erhöhtes Verkehrsaufkommen.

Spätestens im Frühjahr 2023 sollen bei der nächsten Verkehrsschau die konkreten Gefahrenstellen betrachtet werden um dann auch dort wieder die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu begrenzen.

Fotomontage. Verkehrszeichenkombination in Wittdün – So könnte es sein

Hier könnte (siehe Fotomontage) eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit einer Verkehrszeichenkombination (wie auch an der L 215 in Nebel) eingerichtet werden, diese ist von der verkehrsrechtlichen Anordnung des Kreises Nordfriesland nicht betroffen (die Aufstellung muss auch hier erst beantragt und genehmigt werden).

§1 der StVO (Grundregeln) besagt:

  1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

  2. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Jeder hat sich der aktuellen Lage anzupassen, egal ob mit oder ohne Motor!

 

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Über Gerd Arnold

Gerd Arnold, 1957 in Nebel auf Amrum geboren. Ein „echter“ Amrumer mit der friesischen Sprache (öömrang) aufgewachsen. Bis 1972 die Schule in Nebel besucht, danach Elektroinstallateur in Wittdün gelernt. 1976/77 in Wuppertal den Realschulabschluss nachgeholt. Ab Oktober 1977 als Berufssoldat bei der Bundesluftwaffe und seit November 2010 Pensionär. Nach vielen Jahren der verzweifelten Suche nach passenden „bezahlbaren“ Wohnraum auf Amrum endlich fündig geworden, seit Februar 2022 wieder ständig auf Amrum. 2019 ins Team der Amrum News integriert, aber das soll neben dem Angeln nicht die einzige Aktivität auf der Insel bleiben.

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2 comments

  1. karl.feutlinske@t-online.de

    Zu Tempo-30-Zonen bzw. Autonutzung auf Amrum:

    Wir sind seit Jahrzehnten Urlauber auf Amrum. Amrum ist unsere Lieblingsinsel der Nordsee! Insbesondere in diesem Jahr 2022 fiel uns aber der zugenommene Autoverkehr dort auf, weniger war früher besser. Wir kommen aus Berlin auf die Insel und lassen unser Auto natürlich auf dem Parkplatz vor der Fähre in Dagebüll stehen. Die Preise dort sind aber inzwischen unakzeptabel hoch. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich viele Urlauber sagen, dann kann ich mein Auto auch für ein paar Euro mehr mit auf die Insel nehmen.
    Hier sollten die Amrumer ansetzen und sich dafür einsetzen, dass die Preise für die Parkgebühren runter gehen. Wie wäre es mit der Einrichtung eines Konkurenzparkplatzes. Z.Zt. gibt es ja keine Alternativen.
    Also, Tempo-30-Zonen sind nicht das alleinige Auto-Problem auf der Insel, was zu überprüfen ist!
    Appelle alleine, fürchte ich, werden nicht reichen, um diesbezüglich die Attraktivität der Urlaubsinsel wieder zu verbessern. Es fehlt auf dem Festland an kostengünstigen Abstellmöglichkeiten für die Autos der Inselurlauber!
    Karl Feutlinske

  2. Lieber Herr Arnold,
    auch wenn ich weiß jetzt möglicherweise in ein Wespennest zu stoßen, so finde ich doch dass man den von Ihnen zitierten §1 der StVO manchem Insulaner nochmal dringendst ans Herz legen sollte. In den vielen Jahren, die wir nun Ihre schöne Insel besuchen erleb(t)en wir es immer wieder und regelmäßig, dass wenn man sich als Gast an die Geschwindigkeitsbeschränkungen hält es in der Regel nicht lange dauert, bis man einen Insulaner “am Kofferraum kleben” hat….
    Beste Grüße in den Norden,
    S. Steinkamp

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