Der Amrumer Leuchtturm ist ein herausragendes Wahrzeichen der Insel Amrum. Er hat aber natürlich auch eine wichtige Bedeutung als Seefeuer.
Die Inbetriebnahme des Seefeuers 1.Ordnung für die Sicherung des Seegebietes westlich von Amrum erfolgte am 1.Januar 1875. Mit einer Feuerhöhe von 63,4 m hat das Licht eine Tragweite von 23,3 sm (43km). Die Optik besteht aus einem Prismenkorb mit 16 geschliffenen Sammellinsenfeldern. Die Kennung Blz 7,5 s ( ein Blitz von 1 s gefolgt von 6,5 Sek. Dunkelheit) wird durch das Drehen der Optik um die feststehende Lichtquelle erzeugt.
Verantwortlich für den Betrieb und die Unterhaltung ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Tönning mit seinem Außenbezirk Amrum.
Alle fünf Jahre muss die Außenfassade des Leuchtturms neu gestrichen werden, in diesem Frühjahr ist es wieder so weit. Um den gesamten Leuchtturm zu streichen, werden je nach Wetterlage 3 – 6 Wochen benötigt. Mit einem speziellen, hochziehbaren „Personenaufnahmemittel“ können jeweils 2 Personen gleichzeitig streichen. Dieser hochziehbare Korb muss 9-mal umgesetzt werden, um den gesamten Umfang abzudecken. Zum Malen Kuppel sind spezielle Höhenkletterer notwendig, da eine Einrüstung nicht möglich ist.
„Für diese Arbeit braucht man gutes Wetter und die Mitarbeiter müssen auf jeden Fall schwindelfrei sein“, so Bauamtsrat und Außenbezirksleiter Wolfgang Stöck, „an die Farbe werden spezielle Anforderungen gestellt: Sie muss Dampf- diffusionsfördernd sein und eine semi-permeable Membran haben, damit Feuchtigkeit von innen nach außen diffundieren kann, aber gleichzeitig kein Regen von außen nach innen gelangt.“
Für die 1000 qm Oberfläche werden einige hundert Liter Spezialfarbe benötigt, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. In diesem Jahr hat sich ein bekannter Schweizer Schokoladenhersteller gefunden, der die Farbkosten übernehmen würde. Gekoppelt ist die Übernahme der Kosten jedoch mit dem Wunsch, dass die bisher roten Bereichen des Amrumer Leuchtturms in Lila gestrichen werden.
„Die Übernahme der Farbkosten würde unseren Haushalt erheblich entlasten und wir haben uns daher entschlossen, das Angebot anzunehmen“, so Wolfgang Stöck.
Für die Änderung der Farbkennung von Rot / Weiß auf Lila /Weiß muss eine Genehmigung bei der IMO (International Maritime Organisation) eingeholt werden. Die IMO ist eine Unterorganisation der Vereinten Nationen und unter anderem verantwortlich für Bezeichnungsgrundsätze von ortsfesten visuellen Schifffahrtsanlagen. Bekanntermaßen gibt es in dieser Organisation eine Reihe von Schokoladenfans, so dass eine Genehmigung sicherlich nur eine Routinesache ist.
Viele der Amrumer Stammgäste werden erstaunt sein, wenn sie das nächste Mal „Ihre Insel Amrum“ besuchen und feststellen müssen, dass das Amrumer Wahrzeichen in einer völlig anderen Außenfarbe leuchtet. Für die Amrum Touristik bedeutet dieses aber auch, dass viele Prospekte neu gedruckt und der Internetauftritt komplett überarbeitet werden muss.