
Nach der Unterbrechung durch das Bürgerbegehren haben die Planungen zum Neubau des Hauses des Gastes wieder Fahrt aufgenommen. Die Fachplaner sind zurzeit dabei, alle Unterlagen neu für den Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein vorzubereiten.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 (LPW 2021): Das Programm wird finanziert durch:
– den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
– die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und
– Mittel des Landes.
Ziel der Förderung ist die Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung des touristischen Angebotes in Schleswig-Holstein. Zu diesem Zweck werden Investitionen in moderne, markt- und zielgruppenorientierte öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen gefördert. Gegenstand der Förderung sind öffentliche Infrastruktureinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind. Bei den förderfähigen Einrichtungen wird unter anderem auch direkt auf Einrichtungen wie ein Haus des Gastes hingewiesen, auch Promenaden und Seebrücken, wie gerade in Wyk errichtet, fallen darunter.
Die Förderrichtlinie sieht einen Förderanteil von bis zu 60% vor, unter bestimmten Bedingungen ist sogar eine Erhöhung möglich. Für dieses Jahr ist der Fördertopf bereits ausgeschöpft, es bestehen aber weiterhin Fördermöglichkeiten für die kommenden Jahre. Für den Neubau des Hauses des Gastes in Nebel plant die Gemeinde mit einer Förderquote von mindestens 50 %. Damit die Bauarbeiten bei einer Förderzusage umgehend gestartet werden können, beschloss die Gemeinde Nebel auf ihrer letzten Gemeinderatssitzung den Abriss des alten Gebäudes. Schon in diesem Herbst außerhalb der Brut- und Setzzeit, zwischen 30.09 und 01.03 sollen die Abrissarbeiten beginnen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 250.000 €. In der Bürgerfragestunde wurde hinterfragt, ob es sinnvoll ist, einen Abriss durchzuführen ohne das eine verbindliche Förderzusage für das gesamte Projekt vorliegt. Bürgermeister Cornelius Bendixen erklärte hierzu, dass der Abriss genau wie die Planungsarbeiten als vorbereitende Maßnahme zu sehen sind. Die Förderbank sieht dieses nicht als einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn an.

Ein weiteres Großprojekt der Gemeinde Nebel ist der Anbau des Feuerwehrgerätehauses. Die Standards der Hanseatischen Feuerwehr Unfallkasse Nord sehen eine strikte Schwarz-Weiß Trennung vor, nach einem Einsatz muss verschmutzte Kleidung in separaten Umkleidekabinen gelagert werden. Auch die Unterstellsituation für die Einsatzfahrzeuge entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Aus diesem Grund sollen die Fahrzeuge in einem neuen Anbau untergestellt und die Umkleidebereiche in dem freiwerdenden Bestandsgebäude untergebracht werden. Im Dachgeschoß sieht der Neubau unter anderem Wohnungen für Rettungsschwimmer vor. Die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung des Bauvorhabens betragen 1.567.197 €.
Es gibt immer wieder Anfragen besorgter Bürger, inwieweit das Dammwildgehege an der Nebeler Vogelkoje den Tierhaltungsstandards für eine artgerechte Haltung entspricht. Insbesondere in der kalten Jahreszeit stehen große Bereiche des Geheges unter Wasser. Eine gesundheitliche Gefährdung liegt laut einer Untersuchung eines Tierarztes sowie eine Stellungnahme der Unteren- und Oberen Naturschutzbehörde nicht vor. Die Gemeindevertretung war sich einig, dass die Situation verbessert werden muss. Da Damwild auf Amrum nicht heimisch ist, wurde auch über eine Schließung der Anlage und eine komplett andere Nutzung diskutiert. Das Thema wurde zur weiteren Beratung an den Tourismusausschuss übergeben.
Auf Nachfrage zum Status der Überarbeitung der B-Pläne erklärte Bürgermeister Cornelius Bendixen, dass der B-Plan Nr. 4 von einer Planungsfirma zurzeit überarbeitet wird. Für die Änderungen aller anderen B-Pläne (1,2 3, 9,14, 23) hat es noch keinerlei Ausschreibungen seitens des Bauamtes Föhr gegeben. Sowohl beim Gemeinderat als auch bei den anwesenden Bürgern sorgte dieses für großen Unmut. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden teilweise schon im Dezember letzten Jahres (B-Plan 1 und 3) getroffen. Die Überarbeitung dieser B-Pläne ist für die Ferienwohnungsvermieter und auch für die finanzielle Situation der Gemeinde von sehr großer Bedeutung. Nach dem derzeitigen Stand ist es für viele Ortsbereiche nicht vorgesehen, dass eine Ferienwohnungsvermietung möglich ist, sie sind mit WR (reines Wohngebiet) klassifiziert. Auf Nachfrage beim Amt Föhr Amrum erklärte der Leiter des Bauamtes, Tim Koblun, dass diese B-Pläne mit der Priorität 2 versehen sind und er nicht sagen könne, wann diese bearbeitet werden. Zuerst müssen alle Vorgänge der Priorität 1 abgearbeitet werden. Für Bürgermeister Cornelius Bendixen ist dieses völlig unverständlich: „Da bereits für den B-Plan 4 eine Ausschreibung erfolgt ist, bräuchte das Bauamt diese Ausschreibung doch mehr oder weniger nur kopieren, es stehen sogar Planungsfirmen bereit, die diese Arbeit übernehmen würden.“
Es bleibt zu hoffen, dass die Gemeinde Nebel und das Amt Föhr Amrum hier zeitnah eine Lösung finden, bevor Herr Jansen vom Bauamt in Husum zur Schlussfolgerung kommt, dass die Überarbeitung der B-Pläne in Nebel anscheinend nur eine untergeordnete Priorität hat.
Zur Ergänzung sei bemerkt, daß der Beschluß zum Abriß mit einer Gegenstimme gefaßt wurde, was ja sonst nie vorkommt.
Die Wähler der Gemeinde haben im Bürgerentscheid entschieden, daß der Neubau und Abriß *nur* durchgeführt wird, wenn es genügend Zuschüsse gibt. Nun wird nur der Abriß durchgeführt, obwohl es keinesfalls sicher ist, ob es irgendwann Zuschüße geben wird. Die Finanzlage aller Geber ist europaweit kritisch.
Außerdem wurde den Wählern offenbar verschwiegen, daß es für den Feuerwehranbau für die DLRG Wohnungen keinen Zuschuß gibt und für den Abriß auch nicht. Der Abriß kostet sicher mehr als die projektierte Summe (Fachleute schätzen 500.000 Euro).
Gleichfalls kann keinesfalls sofort losgelegt werden, wenn es eine Zuschußzusage gibt, da es noch nicht mal einen neuen gültigen Bebauungsplan oder gar eine Baugenehmigung gibt.
Der Gemeinderat will aber jetzt wohl zeigen, wer die Macht hat. Ich bin mir sicher dass ein “Pflegeschnitt” aller Bäume 10 cm über dem Boden durchgeführt wird und nicht nur die markierten Bäume. Im Frühjahr wurden ja auch schon zur Westseite etliche kleinere Bäume gefällt, die nicht auf der Liste der markierten Bäume waren.
Und wenn dann der runierte Kurpark dort ganz ohne Bebauung steht und es keinen Zuschuß gibt, dann wird sicher ganz zufällig ein Investor kommen, der dort eine schöne Hotelanlage o.ä. baut.
Mein schönes Amrum versyltert immer mehr. Aber die Mehrheit der Nebler wollen das so. Schade.
Der Blick auf die Förderungsmaßnahme sollte noch ein wenig geschärft werden:
Die LBW – Förderung hat die Ziele und Schwerpunkte, die Stärken des Landes weiter auszubauen, aber auch die strukturschwächeren Regionen zu unterstützen. Schwerpunkte der Förderung sind die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Innovation und Technologietransfer zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Energiewende und Klimaschutz. Das Programm richtet sich unter anderem an gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Wirtschaftsfördergesellschaften und Einrichtungen bzw. Unternehmen des öffentlichen Rechts. Ein kleiner Teil der Fördermaßnahme betrifft touristische Infrastrukturmaßnamen (LPW 2021-2027 ….soll die Förderung von touristischen Vorhaben abseits der touristischen Schwerpunkträume an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-Holsteins fokussiert werden). Mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung kann nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt. Gefördert werden nur Maßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen sind.
Deshalb geht es nun hopplahopp voran. Ohne jegliche Zusage über eine Förderungshöhe wird losgelegt.
Es hat den Anschein, dass die Gemeindevertreter mit sehr hoher Geschwindigkeit in einem Auto auf der Autobahn fahren bei einer verklebten Frontscheibe und die Lenkung ausschließlich über den Rückspiegel vornehmen. Selbst kurz vor dem Aufprall, wird die Parole aus Sicht über dem Rückspiegel als völlig in Ordnung bezeichnet.
Die Nebler Bürger haben den Aufprall zu bezahlen, hohe Finanzierungskosten, steigende Abgaben an die Gemeinde und einen Werteverlust im Immobilienbereich. Ein Gemeindevertreter hat angefangen einen Blick durch die Frontscheibe zu wagen, Glückwunsch.
Carl Lorenzen, Nebel
Liebe Amrumer/innen und liebe Gäste,
dies ist nur eine digitale Nachricht, doch ich habe mich heute bei Amrum News angemeldet, um allen zu danken, die sich für das Haus des Gastes engagiert haben und an der Umgestaltung mitarbeiten.
Über die Bedenken um den Baumbestand habe ich mit der Landschaftsarchitektin des beauftragten Büros gesprochen. Die mit den grünen Daumen passen auf !
Wie überraschend Gehölze aufwachsen können alle, die der Umgestaltung so skeptisch gegenüber sind, in Steenodde hinterm Deich vom Schafsgatter aus sehen. Oder auch, wenn sie mal die Crews vom Bergwaldprojekt besuchen, die in den nächsten zwei Wochen wieder den Wald in Amrum pflegen.
viele Grüße von Imke aus Altona (Baumschulgärtnerin und Berufsschullehrerin)