Wie wir erst jetzt erfahren haben, kam es auf der Insel Föhr zu mehreren Versuchen durch bislang unbekannte Männer, sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.
Diese gaben sich gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern fälschlicherweise als Mitarbeiter des Ordnungsamtes aus und erklärten, eine Begehung privater Räumlichkeiten durchführen zu müssen.
Nach erfolgter Überprüfung steht fest, dass die betreffenden Personen nicht dem zuständigen Ordnungsamt angehören. Entsprechende Maßnahmen durch Behörden erfolgen grundsätzlich nur im Rahmen der Gefahrenabwehr oder nach vorheriger schriftlicher Ankündigung. Zudem sind Mitarbeitende öffentlicher Stellen verpflichtet, sich jederzeit mit einem gültigen Dienstausweis auszuweisen.
Der Vorfall wird derzeit als Betrugsmasche eingestuft.
Das Amt Föhr-Amrum weist die Bevölkerung eindringlich darauf hin, bei ähnlichen Kontaktversuchen besonders aufmerksam zu sein und folgende Hinweise zu beachten:
– Lassen Sie sich stets einen Dienstausweis zeigen – Bestehen Zweifel an der Echtheit der Angaben, verständigen Sie umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 110 – Lassen Sie keine unbekannten Personen ohne eindeutige Legitimation in Ihr Haus
– Melden Sie verdächtige Kontakte oder Beobachtungen unverzüglich der Polizei
Bleiben Sie wachsam und warnen auch Ihre Familien, Freunde, Nachbarn!
Pressetext: Andreas Hansen – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Fon: 04681/7470160 – E-Mail: pressestelle@amtfa.de
Amt Föhr-Amrum Hafenstraße 23 25938 Wyk auf Föhr
AmrumNews Online-Zeitung der Insel Amrum


Hier sollte meiner Meinung nach dringend noch ergänzt werden welche Konkreten Umstände es Mitarbeitern des Ordnungsamtes überhaupt erlauben würden eine Private Wohnung eines Unbescholtenen Bürgers zu begehen. Bei Gefahrenabwehr kann man sich ja noch mögliche Brandrisiken vorstellen. Aber das “ODER nach Ankündigung” deutet an das es auch andere Gründe geben könnte. Die Betrüger evtl. auch anführen könnten. Ich finde es sinnvoller diese hier zu Nennen auch auf die Gefahr hin die Betrüger darauf zu stoßen. Ob der jeweilige Grund valide sein kann sollte/muss dann doch eher der entscheiden bei dem diese vor der Tür stünden. Vielleicht nur mit der lahmen Ausrede das ein Schreiben raus ging und man auch nicht wisse wo das geblieben sei…! Es soll ja Leute geben die selbst Eskimos Eisschränke verkaufen könnten. :-/ K.M.
Hier wäre vielleicht noch hinzuzufügen, dass man ohnehin niemanden ohne einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsbeschluss in seine Privatwohnung zu lassen braucht.
Daniel Friese