Aus gegebenen Anlass weißt das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum darauf hin, dass die derzeit auf Amrum zu beobachtende Einverleibung fremden Eigentums nicht gebilligt werden können. „Während des Treffens mit den Bürgermeistern der drei Inselgemeinden beklagten diese, dass das Rechtsverständnis von Brennholzliebenden Amrumern nach dem verheerenden Sturm „Christian“ eine deutliche Schieflage erlitten hat“, verdeutlichte Ordnungsamtsmitarbeiterin Sabine Grochla.
Die inselweit zu beobachtende unrechtmäßige Entnahme von Holz jeglicher Art aus den Forstverbandsflächen stellt laut Sabine Grochla klar einen Tatbestand des Diebstahls dar. Das Holz gehört den Mitgliedern des Forstverbandes Amrum und ist trotz des vermeintlichen Überangebots keinesfalls zu verschenken. Vielmehr müssen dringend Gelder gesammelt werden, um den immensen Schaden im Amrumer Wald beseitigen zu lassen (wir berichteten) und durch Neuanpflanzungen erneut aufzuforsten.
Gefährlich für Leib und Leben ist es dann, wenn wilde Sägereien dazu führen, dass zum Beispiel unfachmännisch Bäume zerlegt werden und wurzellose Boliden frei an andere Bäume angelehnt zurückgelassen werden. Die Mitarbeiter des Wittdüner Bauhofs mussten zum Beispiel eine Birke zu Boden führen, die neben einem Zugang zum frequentierten Fuß- und Radweg zurückgelassen wurde. „Unverantwortlich“, schimpften die Mitarbeiter und beklagten zudem, dass nur die Stammhölzer abgeholt würden. Selbst die dicken Äste blieben wiederum kreuz und quer liegen und die Mitarbeiter müssten erneut aufräumen.
Gipfel der Dreistigkeit ist sicher das Tun von Holzdieben in Nebel. Ein Grundstücksbesitzer am Tanenwai in Nebel musste feststellen, dass auf seinem privaten Grund und Boden Bäume gesägt, das Stammholz mitgenommen wurde und das Geäst zurückgelassen wurde. „Ich bin über soviel Missachtung von Eigentumsverhältnissen erschrocken. Das erinnert doch an Piratentum“, erbost sich der Geschädigte.
Andere Grundstückseigentümer verstehen es, ihre Räumpflichten schlichtweg auszusitzen. Da sind nach über zwei Wochen immer noch Gehsteige durch umgebrochene Bäume blockiert. Dies ist ebenso nicht hinnehmbar. Nach dem Eintritt des Schadens hat der Eigentümer umgehend Maßnahmen zu ergreifen beziehungsweise zu beauftragen, um die Gefahr abzuwenden.
Thomas Oelers
Die Einen spenden, die Anderen klauen.
Es lebe die Solidargemeinschaft !?