Nutzung von Zweitwohnungen: Ordnungsamt kontrolliert stichprobenartig …


Auf Föhr und Amrum wächst der Unmut. Anlass ist die Verordnung der Landesregierung, die Eigentümern von Zweitwohnungen erlaubt, ihre Wohnungen zu nutzen und diese auch Freunden und Bekannten zur Verfügung zu stellen, solange dies unentgeltlich geschieht. Für viele ein Schlupfloch, das zum Missbrauch einlädt und deshalb für Unverständnis sorgt. Dass das Land keinen Handlungsbedarf sieht und die Regelung für rechtlich geboten hält, war jüngst aus dem Wirtschaftsministerium noch einmal betont worden. Verwiesen wurde auf das Grundrecht auf Eigentum, bei dem Einschränkungen verhältnismäßig sein müssen.

Dass Ordnungsamt betont, dass wie in anderen Urlaubsdestinationen an Nord- und Ostsee auch auf Föhr und Amrum eine flächendeckende Kontrolle nicht möglich sei. Allerdings wird das Ordnungsamt nach Rücksprache mit dem Kreis Nordfriesland an unterschiedlichen Stellen wie Promenaden, Fußgängerzone usw. stichprobenartig kontrollieren und gegebenenfalls Ermittlungen einleiten. Darüber hinaus wird die Beschilderung noch einmal stellenweise erneuert.

Das Ordnungsamt verweist zudem darauf, dass auch Freunde und Bekannte sowie Familienangehörige kurabgabepflichtig seien. Dass diese entrichtet wird, obliegt dem Unterkunftsgeber, der die Kurkarte ausfertigt und die Abgabe einzieht. Auch hier wird das Ordnungsamt stichprobenartig kontrollieren und Verfehlungen zur Anzeige bringen.

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4 comments

  1. Ich verstehe die Amrumer gut, wenn, dann ist es egal, ob das Zweitwohnungsbesitzer oder Urlauber sind. Im Prinzip sind doch die Zweitwohnungsbesitzer auch nur Urlauber. Gleiches Recht für alle, sonst gibt es böses Blut, das sieht man ja schon an dem zerstechen der Reifen.
    U. Schinkel

  2. SoSo:
    “Auf Föhr und Amrum wächst der Unmut. Anlass ist die Verordnung der Landesregierung, die Eigentümern von Zweitwohnungen erlaubt, ihre Wohnungen zu nutzen”

    Seit wann bedarf es einer Erlaubnis eigene Wohnungen zu nutzen?

    Wenn das Land SH oder der LKreis NF oder die Gemeinden Föhr/Amrum (aber auch Sylt) und andere Gebietskörperschaften Zweitwohnungseigentümern die Nutzung ihres Eigentums verhindern wollen, müssen sie das verbieten.

    Das tun sie aber nicht, weil sie das Grundgesetz kennen, hier Art 14 GG.
    Ob ich mit meiner Familie in meiner “Erstwohnung” in HH Ostern oder in meiner Zweitwohnung Ostern in SH feiern will, ist meine Entscheidung.

    Und das haben die Regierenden in Land, Kreisen und Kommunen schon letztes Jahr (mit Hilfe der Verwaltungsgerichte) landesweit begriffen.

    Noch mal: Seit wann bedarf es einer Erlaubnis eigene Wohnungen zu nutzen?

    BG Hans Olsen

  3. Hallo Lieber HansOlsen.

    Es ist wohl klar das Sie auch eine Zweitwohnung auf den Inseln haben oder geht es Ihnen doch “nur” um Gleichberechtigung?
    Dann zitiere ich mal Punkt 1 (§14 GG) wo es heißt: “Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.” Nun, der Seuchenschutz ist AUCH ein Gesetz. Und damit wurden schon viele Einschränkungen beschlossen. Waren Sie von denen vielleicht bisher nur nicht betroffen?
    Weiter heißt es in Punkt 2 (§14 GG)
    “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”

    Und da frage ich SIE: Ist es im Sinne der Allgemeinheit wenn SIE herkommen (dürfen) um ihr Eigentum zu nutzen – und möglicherweise eine Gefährliche Krankheit einschleppen?
    Wo ist denn da die Gleichberechtigung (für uns hier auf Amrum) bitte? Vom Punkt 3 wollen wir nun gar nicht reden denn es ist ja nur eine Temporäre Einschränkung und keine Enteignung. Es entsteht also nicht wirklich ein Schaden für den Zweitwohnungsbesitzer. Und wenn, dann drückt er sich wohl eher in Unmut aus (nicht herkommen zu dürfen). Da steht aber unser Unmut gegen den ihren. Aber keiner von beiden hat Schuld daran. Beschwerden bitte an die Bund/Landespolitiker.
    Die hätten auch schon längst einen Verpflichtenden Schnelltest für alle beschließen können die auf die Inseln reisen wollen. Wer hier und dort also was begriffen hat ist alles andere als klar.

    Das ALLE Amrumer Vermieter wg. des Beherbergungsverbots derzeit Nicht vermieten dürfen; und keine Einnahmen haben; sollten Sie auch nicht vergessen wenn sie auf Ihr Recht pochen.

    Ich bin kein Jurist. Aber mein Gefühl für Fairneß sagt mir das es falsch wäre. Hoffe damit ihre Frage beantwortet zu haben.
    MfG K.Martinen

  4. Moin
    der Unmut wächst doch nur ob der Ungleichbehandlung.

    Es kann nicht sein, das die Einen ihre Wohnungen „unentgeltlich“ (huch hab da einen Umschlag „vergessen“) abgeben dürfen und zeitgleich den privaten Vermietern die Vermietung ihrer FeWos per Erlass untersagt wird. Diese privaten Vermieter bekommen i.d.R. auch keinerlei Hilfen.

    Sorry, da darf Unmut aufkommen, der sich für mich nicht grgen die Zweitwohnungsbesitzer richtet, sondern gegen unsere Regierung, da diese Regelung Missbrauch Tür und Tor öffnet.

    Wenn ich als Insulaner „Zweitwohnungsbesitzer“ sehe die ihre Wohnung suchen – sorry .

    Wie gesagt, das Versäumniss liegt bei den Regierenden und denen sollte unser Unmut gelten

    Jens Nissen

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