Die Gemeinde Norddorf plant eine 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.1 für das Gebiet südöstlich der Kirche, östlich vom Sjüürenwai, nördlich vom Hiaswai und beidseitig vom Nei Stich. In der Gemeinde Norddorf besteht ein Bedarf an zusätzlichem Dauerwohnraum für die einheimische Bevölkerung und man möchte die baurechtlichen Voraussetzungen für eine bessere Nutzung der vorhandenen Grundstücke schaffen. Folgende Planungsziele werden unter anderem verfolgt:
- In jedem Wohngebäude soll mindestens eine Dauerwohnung vorhanden sein
- Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen sollen ermöglicht werden, Überschreitungen von Baugrenzen für Terrassen und Anbauten sollen zugelassen werden
- Eine Überschreitung der festgesetzten GRZ für Terrassen soll zulässig sein
- Erweiterter Bestandsschutz für bestehende Gebäude
Details für die Größe von Dauerwohnungen und das Maß der Überschreitungen von Baugrenzen und GRZ müssen noch ausgearbeitet werden. In einer kontroversen Diskussion wurde von einigen Gemeinderats-Mitgliedern eine Wohnungsknappheit für Einheimische und die Notwendigkeit von Dauerwohnungen in Frage gestellt. Auch würde eine geforderte Dauerwohnung in einem Gebäude den Verkaufspreis reduzieren. Die meisten Gemeinderatsmitglieder konnten dieser Argumentation jedoch nicht folgen und der Plan zur Änderung des Bebauungsplanes wurde mehrheitlich verabschiedet.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht und die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen einer 2-wöchentlichen Auslegung zu den Zielen und Zwecken der geplanten Änderung äußern.
Der Gemeinderat genehmigte den Jahresabschluss 2019. Bei einer Bilanzsumme von 8.041.855 € ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 61.559 €, der der Ergebnisrücklage entnommen wird.
„Ich werde vielfach von Einwohnern auf das Schlupfloch in der Landesverordnung angesprochen, dass Zweitwohnungsbesitzer ihre Wohnung anscheinend an Fremde weitergeben, wenn sie nicht selbst auf Amrum sind“, so Bürgermeister Christoph Decker, „besonders ärgerlich ist es in diesem Zusammenhang auch, dass so gut wie keine Kurkarten beantragt werden und somit keine Kurabgabe entrichtet wird.“ Die Problematik wurde an die verantwortlichen in Kreis und Land adressiert und begründete Verdachtsfälle werden ans Ordnungsamt/Polizei weitergeleitet und nachverfolgt.
Amrum bemüht sich zusammen mit Föhr und Sylt und dem Kreis Nordfriesland um die Möglichkeit, als Modelregion für eine kontrollierte Öffnung des Tourismus anerkannt zu werden.
Leider sind die Ausschreibungen zur Fortsetzung der Umgestaltung des Außenbereiches des Norddorfer Schwimmbades gescheitert. Es ist nur ein Angebot eingegangen, welches viel zu teuer ist. Hier ist ein Neustart im Herbst vorgesehen.
Am Norddorfer Strandübergang gibt es in diesem Jahr massive Sandverwehungen, die unter anderem auch zu einer starken Versandung der Aussichtsplattform und aufwendigen Reparaturarbeiten geführt haben.
„Wir freuen uns sehr, dass der neue Bohlenweg mit der kleinen Aussichtsplattform hinaus zur Odde rechtzeitig zur kommenden Saison fertiggestellt ist. Durch eine seitliche Kante können nun auch Rollstuhlfahrer gefahrlos die Odde besuchen,“ so der Tourismusausschussvorsitzende Gunnar Hesse.
Die Baumaßnahmen zur Sanierung der Oberflächenentwässerung werden auf den Herbst verschoben. Die offene Bauweise hätte eine zu große Verkehrsbehinderung in der Saison dargestellt. Bürgermeister Decker wies nochmals darauf hin, dass die Inspektion der Regenwasserableitungen viele illegale Fremdanschlüsse ergeben hat, die zur Überlastung der vorhandenen Entwässerung führen können. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden angeschrieben und müssen extra Genehmigungs-Anträge stellen oder eine entsprechende Versickerung auf ihren eigenen Grundstücken durchführen.