So gut besucht war eine Gemeinderatssitzung lange nicht mehr, das Interesse der Nebeler Bürger, wie es mit dem Haus des Gastes weitergehen soll, war riesig. Nachdem die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren zugelassen hatte, galt es nun rechtlich festgelegte Verfahrensschritte abzuarbeiten. Um den anwesenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb der Bürgerfragestunde mit zusätzlichen Fragen zu den einzelnen Vorschlägen/Schritten detailliert zu informieren, wurde die Sitzung mehrfach unterbrochen.
Als erstes sieht das Verfahren vor, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens ihr Anliegen vorstellen können. In einer Präsentation machten Liane und Manfred Kurfürst sowie Anna Susanne und Jost Jahn deutlich, warum sie das Haus des Gastes erhalten möchten. (siehe auch Homepage: https://retten-wir-das-haus-des-gastes.de/begehren.html). Nach einer intensiv geführten Diskussion stimmte die Gemeindevertretung einstimmig gegen die im Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen.
Das Verfahren sieht weiterhin vor, dass sich die Gemeinde mit den Vertretungsberechtigten der Bürgerinitiative über einen Kompromiss einigen könnte, in diesem Fall würde der Bürgerentscheid entfallen. Auf Initiative von Pastorin Thurid Pörksen hat die Architektin Susanne Bertzbach einen Vorschlag erarbeitet und stellte diesen im Detail vor. Der nach Ansicht vieler Besucher sehr gut ausgearbeitete Entwurf sieht vor, das Gebäude und die Anbauten zu erhalten und den Innenbereich so umzugestalten, dass die geforderten Nutzungsvorgaben (Veranstaltungssaal, Wohnungen, Kinderbetreuung, Cafeteria) erreicht werden können ( https://retten-wir-das-haus-des-gastes.de/kompromiss_mappe.pdf). Auch dieser Vorschlag wurde intensiv diskutiert. Die Bürgerinitiative machte deutlich, dass dieser Kompromiss für sie akzeptabel wäre. Die Gemeindevertretung begrüßte die Initiative, stimmte aber letztendlich gegen den Vorschlag. Unter anderem war sie der Meinung, dass der Hochwasserschutz nicht ausreichend Berücksichtigung findet und die geforderte Barrierefreiheit nicht ausreichend umgesetzt würde. Mit der Erfahrung der Kostenexplosion aus dem bereits 2012 gescheiterten Versuch, das Gebäude zu sanieren (bei ca. 5,4 € Netto wurde das Projekt gestoppt), können sie sich nicht vorstellen, dass dieser Kompromissvorschlag mit den veranschlagten Kosten (Netto 6.0 Mio) realisiert werden kann. Da es sich bei dem Alternativvorschlag weitestgehend um eine Sanierung handelt, bestehen auch Befürchtungen, dass notwendige Fördergelder deutlich geringer ausfallen könnten.
Nachdem die Gemeinde den Bürgerinnen und Bürgern auch ihre Standpunkte und Begründungen dargelegt hat (https://www.amrum.de/infos-zum-haus-des-gastes), beschloss die Gemeindevertretung, eine konkurrierende Frage in Form eines eigenen Bürgerentscheides einzubringen. Für den Fall, dass an einem Tag mehrere Bürgerentscheide durchgeführt werden sollen, die inhaltlich miteinander verbunden sind, sieht die Gemeindeordnung eine Stichfrage vor, die möglichst mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein soll.
An dem am 11.Februar geplanten Bürgerentscheid sind von den wahlberechtigten Nebeler Bürgern also 3 Fragen jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten bzw. anzukreuzen:
- Frage zum Erhalt Haus des Gastes: „Sind sie dafür, dass die Anbauten des Haus des Gastes aus den 60er Jahren abgerissen und durch ein modernes Gebäude (ca.250 m2 Grundfläche) in Anlehnung an den derzeit geplanten Entwurf ersetzt werden, und dass die Villa von 1905 erhalten bleibt, energetisch und originalgetreu saniert wird?“
- Frage zum Neubau Haus des Gastes: „Sind sie dafür, anstelle des alten Hauses des Gastes einen zeitgemäßen, förderfähigen Neubau für Insulaner und Gäste mit erforderlicher Barrierefreiheit, Energieversorgung nach neuestem Standard, funktionalem Raumkonzept, notwendigem Brand- und Hochwasserschutz nachhaltig zu realisieren?
- Stichfrage: Falls beide Bürgerentscheide jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet werden und außerdem die in § 16g Abs.7 GO geforderte Mindeststimmenzahl erreichen, sodass die Abstimmungsergebnisse nicht miteinander zu vergleichen sind: Welche Entscheidung soll dann gelten?
- Vorlage des Bürgerbegehrens: Erhalt Haus des Gastes oder
- Vorlage der Gemeindevertretung: Neubau Haus des Gastes
Für die Stichfrage haben Sie hier eine Stimme
Als Wahlleiterin wählte die Gemeindevertretung die Leiterin der Außenstelle des Amtes auf Amrum, Frau Heike Zimmermann. Zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses bestimmten die Gemeindevertreter 8 Beisitzer und deren Stellvertreter, wobei auch Vertreter der Bürgerinitiative berücksichtigt wurden.
Jetzt liegt es an den Nebeler Bürgern, zu entscheiden, wie es mit dem Haus des Gastes weitergehen soll.