Bürgerentscheid über Haus des Gastes im Februar 2024 …


Bürgerentscheid über Haus des Gastes im Februar 2024

So gut besucht war eine Gemeinderatssitzung lange nicht mehr, das Interesse der Nebeler Bürger, wie es mit dem Haus des Gastes weitergehen soll, war riesig. Nachdem die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren zugelassen hatte, galt es nun rechtlich festgelegte Verfahrensschritte abzuarbeiten. Um den anwesenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb der Bürgerfragestunde mit zusätzlichen Fragen zu den einzelnen Vorschlägen/Schritten detailliert zu informieren, wurde die Sitzung mehrfach unterbrochen.

Als erstes sieht das Verfahren vor, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens ihr Anliegen vorstellen können. In einer Präsentation machten Liane und Manfred Kurfürst sowie Anna Susanne und Jost Jahn deutlich, warum sie das Haus des Gastes erhalten möchten. (siehe auch Homepage: https://retten-wir-das-haus-des-gastes.de/begehren.html). Nach einer intensiv geführten Diskussion stimmte die Gemeindevertretung einstimmig gegen die im Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen.

Das Verfahren sieht weiterhin vor, dass sich die Gemeinde mit den Vertretungsberechtigten der Bürgerinitiative über einen Kompromiss einigen könnte, in diesem Fall würde der Bürgerentscheid entfallen. Auf Initiative von Pastorin Thurid Pörksen hat die Architektin Susanne Bertzbach einen Vorschlag erarbeitet und stellte diesen im Detail vor. Der nach Ansicht vieler Besucher sehr gut ausgearbeitete Entwurf sieht vor, das Gebäude und die Anbauten zu erhalten und den Innenbereich so umzugestalten, dass die geforderten Nutzungsvorgaben (Veranstaltungssaal, Wohnungen, Kinderbetreuung, Cafeteria) erreicht werden können ( https://retten-wir-das-haus-des-gastes.de/kompromiss_mappe.pdf).  Auch dieser Vorschlag wurde intensiv diskutiert. Die Bürgerinitiative machte deutlich, dass dieser Kompromiss für sie akzeptabel wäre. Die Gemeindevertretung begrüßte die Initiative, stimmte aber letztendlich gegen den Vorschlag.  Unter anderem war sie der Meinung, dass der Hochwasserschutz nicht ausreichend Berücksichtigung findet und die geforderte Barrierefreiheit nicht ausreichend umgesetzt würde.  Mit der Erfahrung der Kostenexplosion aus dem bereits 2012 gescheiterten Versuch, das Gebäude zu sanieren (bei ca. 5,4 € Netto wurde das Projekt gestoppt), können sie sich nicht vorstellen, dass dieser Kompromissvorschlag mit den veranschlagten Kosten (Netto 6.0 Mio) realisiert werden kann. Da es sich bei dem Alternativvorschlag weitestgehend um eine Sanierung handelt, bestehen auch Befürchtungen, dass notwendige Fördergelder deutlich geringer ausfallen könnten.

Nachdem die Gemeinde den Bürgerinnen und Bürgern auch ihre Standpunkte und Begründungen dargelegt hat (https://www.amrum.de/infos-zum-haus-des-gastes), beschloss die Gemeindevertretung, eine konkurrierende Frage in Form eines eigenen Bürgerentscheides einzubringen. Für den Fall, dass an einem Tag mehrere Bürgerentscheide durchgeführt werden sollen, die inhaltlich miteinander verbunden sind, sieht die Gemeindeordnung eine Stichfrage vor, die möglichst mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein soll.

An dem am 11.Februar geplanten Bürgerentscheid sind von den wahlberechtigten Nebeler Bürgern also 3 Fragen jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten bzw. anzukreuzen:

  1. Frage zum Erhalt Haus des Gastes: „Sind sie dafür, dass die Anbauten des Haus des Gastes aus den 60er Jahren abgerissen und durch ein modernes Gebäude (ca.250 m2 Grundfläche) in Anlehnung an den derzeit geplanten Entwurf ersetzt werden, und dass die Villa von 1905 erhalten bleibt, energetisch und originalgetreu saniert wird?“
  2. Frage zum Neubau Haus des Gastes: „Sind sie dafür, anstelle des alten Hauses des Gastes einen zeitgemäßen, förderfähigen Neubau für Insulaner und Gäste mit erforderlicher Barrierefreiheit, Energieversorgung nach neuestem Standard, funktionalem Raumkonzept, notwendigem Brand- und Hochwasserschutz nachhaltig zu realisieren?
  3. Stichfrage: Falls beide Bürgerentscheide jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet werden und außerdem die in § 16g Abs.7 GO geforderte Mindeststimmenzahl erreichen, sodass die Abstimmungsergebnisse nicht miteinander zu vergleichen sind: Welche Entscheidung soll dann gelten?
    1. Vorlage des Bürgerbegehrens: Erhalt Haus des Gastes oder
    2. Vorlage der Gemeindevertretung: Neubau Haus des Gastes

Für die Stichfrage haben Sie hier eine Stimme

Als Wahlleiterin wählte die Gemeindevertretung die Leiterin der Außenstelle des Amtes auf Amrum, Frau Heike Zimmermann. Zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses bestimmten die Gemeindevertreter 8 Beisitzer und deren Stellvertreter, wobei auch Vertreter der Bürgerinitiative berücksichtigt wurden.

Jetzt liegt es an den Nebeler Bürgern, zu entscheiden, wie es mit dem Haus des Gastes weitergehen soll.

 

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Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

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8 comments

  1. Ich hoffe das man für den neuen Entwurf stimmt . ich denke damit kann ein jeder leben.
    Ursula Schinkel

  2. gilbert.klenke@online.de

    Dieser Wahlschein ist in dieser Form rechtlich nicht zulässig. Es gibt keinen zugelassenen Bürgerentscheid und der Posten des Wahlleiters wurde an eine Person übertragen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Gemeinderat steht.
    Also Klage von dem Verwaltungsgericht.

  3. Da wurde in der Sitzung, um die es hier geht, vor möglichen Schadensersatzforderungen an die Gemeinde gewarnt – und es findet sich kein Hinweis darauf im Artikel?

    Konkret: Die Warnung kam aus der Gemeinde selbst. Es war der Bauausschussvorsitzende, also jemand, der es wissen sollte. Er warnte vor Forderungen aufgrund „entgangener Gewinne“.

    Mit anderen Worten: Die Gemeinde selbst befürchtet (oder weiß es?), dass es verbindliche Zusagen (an wen?) gibt, die zu Schadensersatzforderungen berechtigen könnten. Geht so eine verantwortungsvolle Gemeinde mit den ihr anvertrauten Steuergeldern um?

    Da mal nachzuhaken, das ist natürlich nichts für die Amrum News. So kennt man deren Berichterstattung bereits aus der Vergangenheit. Schließlich könnte man ja herausfinden, dass es tatsächlich verbindliche Absprachen gab, noch bevor die Voraussetzungen für den Bau vorlagen.

    Dieses nicht von der Hand zu weisende Szenario wäre eine logische Erklärung für das Verhalten der Gemeinde, die in den letzten Monaten verzweifelt versuchte, das berechtigte und zulässige Bürgerbegehren mit Anwälten zu stoppen. Geht so eine verantwortungsvolle Gemeinde mit den Sorgen der Menschen um?

    Zum Glück waren die Bemühungen der Gemeinde ohne Erfolg. Der Dank dafür gebührt zum einen dem standhaften Amt und natürlich den NebelerInnen, die der Gemeinde bereist durch die erste Abstimmung eine Grenze aufgezeigt haben!

    Ich finde, dass sich Rechtsstaat und Demokratie hier beeindruckend präsentiert haben. Dagegen steht die Gemeinde Nebel mit ihrer bekannten Intransparenz und Hinterzimmergeschäften.

    Wir wissen wir alle, dass die Gemeinde massiv Geld für ein unsinniges Prestigeobjekt verbrannt hat. Es ist nun an den NebelerInnen, diese irrlichternde Gemeindevertretung mit einem deutlichen Abstimmungsergebnis zu stoppen. Das wäre das berühmte Ende mit Schrecken statt des unrühmlichen Schreckens ohne Ende, den die Gemeinde offenbar weiter anrichten will.

    Sollte allerdings das neue „Tomatentreibhaus“ tatsächlich gebaut werden, dann wird die nächste Generation zurückschauen und sich fragen, wieso man im Jahr 2024 ein so offensichtlich falsches Projekt nicht beenden konnte.

    Frank Jermann, Initiative zur Rettung historischer Bauten

  4. Es ehrt die Amrum news ja ,dass mittlerweile fast jeder Kommentar veröffentlicht wird ,nur damit man sich keine Parteilichkeit vorwerfen lassen muss. Was aber da teilweise für idiotisch- polemische Beiträge zu lesen sind, dafür ist jedes Blatt Papier zu schade. Nachdem ich bereits im Herbst einen Aufruf auf der BI Seite gelesen habe, man solle nicht das “Haus des Gastes ” sondern den Laden des Bürgermeisters abreißen, empfehle ich euch auf solche ” Leserbriefe” zu verzichten. Solche Leute gehören verklagt wegen Verleumdung und übler Nachrede. Die gewählten Gemeindevertreter machen ehrenamtliche Arbeit für uns Alle, und bestimmt nicht um sich persönlich dabei zu bereichern!
    k.jessen Amrum

  5. Der Kommentar von Jesse enthält eine falsche Behauptung.

    Auf der Webseite der Bürgerinitiative (BI) steht und stand niemals “man solle nicht das “Haus des Gastes ” sondern den Laden des Bürgermeisters abreißen”.

    Dieser Satz stand in einem Kommentar bei Facebook. Bei Facebook darf jeder kommentieren, auch Unsinn. Wir haben den Kommentar dort nach Hinweis auch gelöscht. Wir können aber nicht jeden Kommentar zu jeder Uhrzeit lesen. Zumal Facebook auch nicht jeden Kommentar jedem Benutzer anzeigt.

    Das zur Klarstellung, weil die sozialen Medien Neuland sind.

  6. Es wurde deutlich, dass die Gemeindevertretung schon vor der Versammlung entschlossen war, den Kompromiss abzulehnen. Auch der Appell, sich Zeit zu nehmen und den Entscheid zu verschieben, half da nichts.

    Die Architektin Bertzbach konnte alle Einwände der Gemeinde widerlegen. Bei ihrer Kostenberechnung hat sie extra hohe Sätze genommen, um Reserven zu haben. Der Flutschutz kann mit Abdichtung und Ertüchtigung der Kellerwände erzielt werden. Die Architektin verwies auf andere von ihrer Firma auf den Nordseeinseln erfolgreich durchgeführte Kernsanierungen. Barrierefreiheit ist mit Podestlift und Fahrstuhl möglich. Beim Kompromiss erschließt ein Fahrstuhl alle Etagen.

    Dass die Fläche des Kompromissvorschlages deutlich kleiner als beim 2012 gescheiterten Entwurf ist, der noch einen Pavillon und weitere Umbauten vorsah, wurde nicht verstanden. Die Faktoren der Berechnung enthalten auch eine umweltfreundliche Heizung, Dämmung etc. nach modernstem Standard.

    Bei der tabellarischen Gegenüberstellung wurde deutlich, daß bei einer Sanierung auf einer kleineren, barrierefreien Nutzfläche viel mehr Funktionen untergebracht sind als im Neubau. Die Gemeinde hätte durch eine kluge Raumaufteilung größeren Nutzen. Dazu bringt der Entwurf von Frau Bertzbach die schlichte Schönheit des Gebäudes zurück.

    Trotzdem ist der Kompromissvorschlag deutlich kostengünstiger als der Neubau, da hier keine Warft nötig ist, der gesamte Abbruch nicht aufwändig entsorgt und alles neu aufgebaut werden muss.

    Fördergelder für die Sanierung sind auf jeden Fall auch zu erhalten. Dafür hat der Landkreis sogar extra Mitarbeiter („Förderscouts”).

    Die Gemeindevertretung beharrt auf ihren Plänen, trotz der Themen Graue Energie und Nachhaltigkeit, welche ja erst nach den Neubauplänen wirklich der Öffentlichkeit bewusst geworden sind. Was an einem Abbruch und übergroßen Neubau nachhaltig sein soll, erschloss sich den Zuschauern nicht. Wenn der Kurpark durch Abholzung und Versiegelung ruiniert wird, hilft auch kein Gründach.

    Fazit: Eine gigantische Zerstörung und Verschwendung von Steuergeldern, für ein gesichtsloses Gebäude, das nicht zur lokalen Bebauung paßt!

    Anna Susanne und Jost Jahn, Liane und Manfred Kurfürst

  7. Christiane Junge

    Mein Eindruck war, dass der Gemeinderat zu große Angst davor hatte, sein
    Gesicht zu verlieren, wenn er dem Kompromiss zugestimmt hätte.
    Dabei hätte er Größe und Vernunft gezeigt, wenn er das getan hätte.
    Ein Vorschlag, der nicht nur eine optische Augenweide ist, sondern auch allen Anforderungen der Gemeinde gerecht wird, den Park erhält UND gleichzeitig viel günstiger ist, wurde durchweg angezweifelt und nicht für glaubwürdig gehalten. Auf den Hinweis der Architektin, dass diese Kostenaufstellung nichts mit Glauben zu tun hat, sondern auf Berechnungen beruht (die im Übrigen einen extra großen Puffer für “Überraschungen” einschlossen), beschwerte sich der Gemeinderat dann über den angeblich unzureichenden Hochwasserschutz. Die Architektin verwies daraufhin auf Ihre langjährigen Erfahrungen im Bereich Bauen im Bestand und speziell auf Inseln und erklärte, das man den Keller mit modernsten Mitteln (Kiesol in Bestandswände, Sulfatex-Schlämme von Innen, bituminös abgeklebt, Kalziumsilikatplatten etc.) dicht bekommt. (Ich erwähne es nochmal: sie hat langjährige Erfahrung im Restaurieren /Bauen im Bestand auf Inseln – zur Zeit tut
    sie dies auf Norderney.)
    Der Neubau der Gemeinde wird, auch wenn er angewarftet und in Wanne ist, im übrigen auch in allerspätestens 30 Jahren ebenfalls einen Deich vor der Nase brauchen.
    Nebel ist das “Vorzeigedorf” der Insel.
    Mit der Umsetzung dieses brillianten Kompromissvorschlages wäre das Haus des Gastes
    ein Ort geworden, an dem wohl jeder gerne seine Konfirmation, Hochzeit, oder runden
    Geburtstag gefeiert hätte – Insulaner wie Gäste.
    Ein Platz, der Nebel noch mehr Glanz verliehen und auf den man inselweit hätte
    stolz sein können, viele kommende Generationen lang.

    Christiane Junge, Süddorf / Norddorf

  8. heike.kukovicic@arcor.de

    Ich als Tourist finde den Vorschlag der Architektin Betzdorf sehr gut. Altes erhalten und mit Neuem verbinden. Eigentlich ein Entwurf der beide Seiten zufrieden stellen kann. Traurig, dass die Gemeinde Nebel das wohl anders sieht. Ich wünsche mir für die Nebeler Bürger, dass es eine faire Abstimmung geben wird. Meine persönliche Meinung ist, dass der Entwurf der Architektin angenommen wird. Ein historisches Gebäude bleibt erhalten und ein moderner Anbau fügt sich dem harmonisch an. Hoffentlich ergibt die Abstimmung ein Ergebnis mit dem die Nebeler zufrieden sind.

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