
Viele Amrumer Vermieter waren der Einladung zur Informationsveranstaltung über den Status der „illegalen“ Ferienwohnungsvermietung auf Amrum gefolgt. Burkhard Jansen, Leiter des Fachbereichs Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und Kultur informierte aus erster Hand über die Gesamtsituation im Kreis Nordfriesland und im Speziellen auf Amrum.
In seiner Einleitung machte Jansen deutlich, dass dem Kreis Nordfriesland bewusst ist, dass der Tourismus für Nordfrieslands Wirtschaftskraft von herausragender Bedeutung ist, sowohl für klassische Beherbergungsbetriebe als auch für Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen und dem Handwerk.

Die Bauaufsicht musste zunächst nach Anzeigen, dann aber auch durch eigene Ermittlungen feststellen, dass die Zahlen von Gästebetten bzw. Ferienwohnungen in den Tourismusorten in Nordfriesland nicht mit der Genehmigungslage übereinstimmen und sich das Delta stetig vergrößert. Immer mehr Dauerwohnungen wurden ohne Genehmigung zu Ferienwohnungen umgewandelt. Vor diesem Hintergrund und durch Vorgaben der Gerichte hat der Kreis als zuständige Bauaufsicht begonnen, systematisch die genehmigungsrechtliche Situation von Ferienwohnungen aufzuarbeiten und gegen ungenehmigte Nutzungen vorzugehen. Erklärtes Ziel ist es, innerhalb von 10 bis 12 Jahren in den Hauptorten des Tourismus (also dort, wo es die größten städtebaulichen Spannungen gibt) geordnete Verhältnisse herzustellen.
Ab dem Frühjahr 2022 hatte das Bauamt begonnen, in verschiedenen Kreisgebieten einzelne Bereiche zu überprüfen und wo nötig, eine Nutzungsuntersagung zu verfügen. Auf Amrum wurde im Bereich des B-Plans Nr. 4 (Gemeinde Nebel) gegenüber den Eigentümern von insgesamt 20 nicht genehmigten Ferienwohnungen eine Nutzungsuntersagung verfügt. Alle Grundstücke waren mit WR – reines Wohngebiet klassifiziert.
Die Gemeinde Nebel hat begonnen fast alle B-Pläne zu überarbeiten. Grundlage hierfür soll ein „Städtebaulicher Rahmenplan“, werden, der für die einzelnen Gebiete unter anderem das Verhältnis von Dauerwohnraum /Ferienwohnungsvermietung festlegt. Da auch eine Klassifizierung als WA Allgemeines Wohngebiet höchstens eine Quote von 10 – 15 % Ferienwohnungen gegenüber Dauerwohnungen erlaubt, strebt die Gemeinde Nebel in allen Bereichen die Festlegung als Sondergebiet Dauerwohnen und Touristenbeherbergung an. Mit dieser Klassifizierung kann die Gemeinde das Verhältnis von Dauerwohnung zu Ferienwohnung selbst festlegen.
Auf Nachfrage aus dem Zuhörerkreis bestätigte Amtsdirektor Stemmer, dass trotz einer Umorganisation in der Bauabteilung die Abarbeitung aller B-Pläne aus den Bereich Nebel noch Jahre in Anspruch nehmen wird. Mit der Bearbeitung der B-Pläne 1, 3 und 4 kann voraussichtlich noch in diesem Jahr begonnen werden, alle anderen nicht vor 2025.
Das Bauamt Nordfriesland wird in den kommenden Jahren bei den Kontrollen den Schwerpunkt zunächst auf die B-Pläne legen, die zurzeit nicht in der Bearbeitung sind. Aus Kontinuitätsgründen werden jedoch im B-Plan 4 in Nebel alle Vermieter von Ferienwohnungen dahingehend überprüft, ob eine Nutzungsgenehmigung vorliegt.
Bauamtsleiter Jansen machte deutlich, dass durch die angestrebten B-Planänderungen der Gemeinden für eine große Zahl von Ferienwohnungen die Vermietung legalisiert werden kann, aber sicherlich nicht für alle.
Das Problem sind die Ferienwohnungen, deren Nutzung nie beantragt wurde und oftmals durch den nicht beantragten Aus- und Umbau von Bestandsgebäuden oder deren Umnutzung entstanden sind.
Für eine Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung ist grundsätzlich immer eine Genehmigung in einem Bauantrag notwendig. Neben den städteplanerischen Randbedingungen müssen auch die baurechtlichen Anforderungen (Brandschutz, Deckenhöhe usw.) erfüllt sein.
Dieses gilt auch für die Vermietung von Ferienwohnungen in den anderen Gemeinden auf Amrum, auch hier wird in den kommenden Jahren eine Überprüfung stattfinden.
Ich war auch dabei und habe es so verstanden, dass nicht alle Baugebiete als “Sondergebiet Dauerwohnen und Touristenbeherbergung” deklariert werden können, da es auch Wohngebiete geben muss und die Bewohner solcher Wohngebiete dagegen klagen können, dass jetzt dort Ferienwohnungen en masse genehmigt werden.
Es soll immer eine “gesunde Mischung” geben zwischen reinem Wohnen und Tourismus. Der Zustand, wie er jetzt herrscht mit sicher deutlich mehr als 10-15% Ferienwohnungen wird so nicht legalisiert werden können. Der Bauamtsleiter konnte und wollte sich da wohl auch nicht festlegen. Vermutlich wird es sich die Situation noch entwickeln und auch viele Fälle vor Gericht verhandelt werden.
Die Vermieter im Baugebiet 4 werden dabei jetzt sofort geprüft und alle anderen haben eine Gnadenfrist, bis sie geprüft werden. Eine Strafe ist wohl nicht zu erwarten, so dass die ungerechte Situation eintritt, dass einige Vermieter jetzt schon nicht mehr vermieten können und andere Vermieter evtl. noch 10-12 Jahre, wenn sie die Kontrolle trifft.
Jost Jahn
Zu dieser Veranstaltung und der Berichterstattung ist einiges hinzuzufügen. Die Bebauungspläne 1-4 wurden alle 1986 von der Gemeindevertretung Nebel beschlossen und kurz darauf rechtsverbindlich. Die Vorgänger der B-Pläne 1-2 stammten aus 1965 und 1976. Alle diese B-Pläne (Bebauungspläne) wurde ausschließlich vom Kreis verfasst, von der Gemeindevertretung beschlossen und schließlich auch rechtsverbindlich. Der Kreis war der Verfasser und dort saßen die Fachleute, nicht in der Gemeindevertretung. D.h., die Gemeindevertreter haben sich ausschließlich für die Richtigkeit auf den Kreis verlassen. Nun soll der Bürgern daraus ein Strick gedreht werden. So stand u.a. in der Begründung zu den B-Plänen 1 und 2, „dass die ursprüngliche Bebauung geprägt durch kleine Einfamilienhäuser, teilweise mit einer Ferienwohnung oder mit einem kleinen Beherbungsbetrieb, erhalten bleiben soll“. Diese kleinteilige Nutzung sollte erhalten bleiben und dann als reines Wohngebiet mit zwei Wohnungen pro Wohngebäude im B-Plan verankert werden. Der Hintergrund, es als reines Wohngebiet auszuweisen, unter Berücksichtigung des Erhalts der Vermietung an Fremdengäste, lag allein darin, die Spekulation zur Umwandlung in Wohnungseigentum (WEG) zu verhindern. Nichts anderes! Glaubt irgendjemand, dass die Gemeindevertreter, die die B.Pläne verabschiedet haben, sich selbst geschadet hätten? Nein! Einige der Vertreter hatten ihre Häuser im Gebiet dieser B-Pläne. (Sogar Bürgermeister!). Im B-Plan 3 sogar der damalige Kreisbaudirektor, der sein Haus auch genauso durch dieFremdenbettenvermietung mit finanzieren konnte, wie wir anderen auch.
Im übrigen noch einmal zur der Behauptung der Vertreibung von Amrumern wegen des fehlendes Wohnraums. Das ist Humbug. Die behauptete Fehlmenge an Wohnraum ist aus der Luft gegriffen, wenn überhaupt, dann nur für Arbeitnehmer, für deren Unterbringung der Arbeitgeber zuständig sein dürfte und nicht die Allgemeinheit. Unsere natürlichen Ressourcen sind begrenzt und endlich. Man darf uns nicht mit Föhr, geschweige denn mit Sylt vergleichen. Wir leben direkt ausschließlich vom Fremdenverkehr. Unsere Häuser konnten und können wir nur durch den Fremdenverkehr finanzieren.
Hark Gereke