In einer Pressemitteilung informiert der Kreis Nordfriesland, dass es zum Thema der illegalen Vermietung von Ferienwohnungen im Kreisgebiet Nordfriesland für ältere Wohnungen eine geänderte Rechtslage gibt: Für Wohnungen, die vor 1962 gebaut worden sind, gibt es keine bauplanungsrechtliche Unterscheidung zwischen Wohnen und Ferienwohnen.
„Vor diesem Datum war diese Unterscheidung nicht feststellbar, weder der Gesetz- und Verordnungsgeber noch die Gerichte haben unterteilt. Daher kann das Ferienwohnen dort, wo die Baugenehmigung vorher erteilt wurde, als Teil der genehmigten Wohnnutzung angesehen werden“, erläutert Nordfrieslands Bauamtschef Burghardt Jansen.
Gab es in dem innerörtlichen Gebiet, in dem die Wohnung liegt, zum Zeitpunkt der Genehmigung keinen Bebauungsplan, greift die beschriebene Auslegung der Gesetzeslage sogar für Wohnraum, der vor dem 1. Januar 1977 genehmigt und zu Ferienzwecken genutzt wurde. Allerdings darf es in diesen Fällen keine spätere ergänzende Baugenehmigung geben (z.B. wegen Umbau), die die Altgenehmigung ersetzt hat. Zudem darf es im oder am Gebäude keine genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten baulichen Änderungen geben.
„Diese Auslegung der früheren Rechtslage führt dazu, dass ein Teil der Ferienwohnungen wie bisher weiterbetrieben werden kann. Die Eigentümer brauchen keine Umnutzungsgenehmigung zu beantragen“, betont Landrat Florian Lorenzen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Rechtslage nicht für Wohnraum gilt, der erst nach dem 1. August 1962 oder – in unbeplanten Innenbereichen – nach dem 1. Januar 1977 genehmigt und als Ferienwohnung umgenutzt wurde. Die betroffenen Eigentümer sind weiterhin darauf angewiesen, dass ihre Gemeinden in den nächsten Jahren Bebauungspläne erlassen oder ändern.
Das Kreisbauamt weist nochmals darauf hin, dass die Planungshoheit bei den Gemeinden liegt, aber dass es Regeln gibt, an die sie sich bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen halten müssen. Deshalb werden nach Einschätzung des Kreisbauamtes nicht alle ungenehmigt entstandenen Nutzungen nachträglich legalisiert werden können.
Bis Ende März 2025 hatten die Gemeinden Zeit, ihre bestehenden Bebauungspläne und den unbeplanten Innenbereich daraufhin zu überprüfen, ob die bestehenden Regelungen zu Ferienwohnungen aus ihrer Sicht ausreichen oder geändert werden sollten.
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse nimmt der Kreis seine Erhebungen nun wieder auf. Vorher bespricht er mit der jeweiligen Gemeinde, welches Gebiet als nächstes untersucht werden soll. Verfügungen zur Nutzungsuntersagung wird der Kreis zunächst nur bei Ferienwohnungen aussprechen, bei denen Gefahr für Leib und Leben besteht, etwa wegen Mängeln beim Brandschutz oder weil ein zweiter Rettungsweg fehlt.
Die Gemeinde hat im Regelfall 18 Monate Zeit, die Bauleitplanung für das Gebiet voranzutreiben. Erst wenn sie einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst hat, ist absehbar, welche Regelungen künftig dort gelten sollen. Auf dieser Grundlage geht die Bauaufsicht dann gegen weitere Verstöße vor, die absehbar nicht legalisiert werden können beziehungsweise sollen.
“Schwachsinn”…wollte ich zuerst schreiben. Aber nein, es ist eine reine Alibi- Erklärung des Herrn Jannsen und vom Landrat nach dem Motto: wir tun ja was ! Ferienwohnungen waren vor 1962 die absolute Ausnahme. Es wurden Zimmer mit fließend Warm- und Kaltwasser angeboten, mit Frühstück dazu. Und wenn’s sehr gut ausgestattet war, gab es eine eigene Toilette . Unsere Elterngeneration war Anfang der 1970.ger Jahre sehr fortschrittlich mit der Errichtung von Ferienwohnungen und es dauerte noch viele Jahre, bis diese Art Unterkunft zum Standard wurde. Heute gibt es kaum noch ” Doppelzimmer mit Frühstück “, leider. Wer aber im Laufe der Jahrzehnte seine Zimmer zu Ferienwohnungen umgebaut hat, tat dies nicht in krimineller Absicht, sondern in Unwissenheit von geänderten Bauvorschriften .Eine Legalisierung dieser Umgestaltung wäre für uns alle eine große Erleichterung, nicht nur für die Besitzer von vor über 60 Jahren errichteten Ferienwohnungen , die leben größtenteils nämlich nicht mehr.
Jesse, 25946Amrum
Es ist richtig, was Jesse in seinem Leserbrief schreibt, dass es vor 1962 praktisch bei uns auf Amrum keine Ferienwohnungen gab. Insofern hat die Baunutzungsvordung – die erst in 1962 – in Kraft trat, überhaupt keinen Einfluss auf auf Ferienwohnungen gehabt hat, weil eben keine gab. Deshalb liegt hier auch kein Wohlwollen des Kreises vor. Die Umnutzung von Fremdenzimmer in Ferienwohnungen begann auch erst in den 1970iger Jahren, mit einer Unterbrechung, als das Kreisbauamt einen Baustopp für ganz Amrum verfügte. Abgesehen von dieser Rechtslage und Problematik sollte sich der Kreis Nordfriesland nicht aus der Verantwortung gegenüber den Gemeinden und deren Bürgern ziehen. Die Bebauungspläne in unserer Gemeinde, sind vom Kreis als Berater der Gemeinde und Planverfasser erstellt worden und so von der Gemeindevertretung genehmigt worden. Die Gemeinden jetzt unter Druck zu setzen ist absolut nicht fair. Schätzungsweise sind 80-90% aller Ferienwohnungen bei uns betroffen! Wenn übereilt gehandelt wird, kann es zu einer finanziellen Katastrophe der Eigentümer und auch der Gemeinde kommen.