Das seit dem ersten Januar geltende Nichtraucherschutzgesetz sorgt bei den Gastronomen auf Amrum für zum Teil sehr ernste Mienen (Artikel vom 25.03.2008)
Bislang galt Rauchen quasi als Normalzustand. Doch damit ist seit dem ersten Januar Schluss und die ersten drei Monate mit der neuen Reglung sind um. Der Gesetzgeber drehte den Spieß um und erklärte das Rauchverbot zum Normalzustand. In öffentlichen Gebäuden, Theatern, Kinos, Krankenhäusern und eben Gaststätten wurde den Besuchern und natürlich auch dem Personal der “Verzehr” von Suchtstängeln untersagt. Wie es heißt, zum Schutze der ansonsten dem Passivrauch schutzlos Ausgesetzten.
Fragt man nun die betroffenen Gastronomen auf der Insel Amrum, bekommt man den Eindruck, dass die neue Gesetzgebung auf alle Fälle dafür sorgt, dass die Probleme bei dem Bestreben das eigene Dasein zu sichern, nicht geringer ausfallen. Neben dem Zwang die Gesetze anzuwenden und sich mit der Reglementierung der rauchenden Gäste auseinander zu setzen, müssen zusätzlich räumliche Gegebenheiten angepasst werden, um nicht gänzlich auf die rauchende Kundschaft verzichten zu müssen. Der Gesetzgeber lässt Ausnahmen zu, nach denen in speziellen Räumen, sowohl im Rathaus wie auch in der Kneipe, weiterhin geraucht werden darf. Aber es dürfen eben nur Nebenräume sein – nicht der Schankraum, der Festsaal, auch keine Zimmer, die man etwa auf dem Weg zur Toilette passieren muss.
So ärgert sich ein Norddorfer Restaurant und Kneipenwirt über die aufgezwungene Verordnung in seinen eigenen vier Wänden. “Für die Bierkneipe kommt die Umsetzung schon fast einer Verordnung zur Aussperrung der Kundschaft gleich. Fakt ist nun mal, wenn ein Besucher nicht seinen Gewohnheiten frönen darf wenn er sich vergnügen möchte, fühlt er sich unwohl und bleibt maximal zwei Zigaretten vor der Tür, bevor er dann wieder nach Hause geht. Das ist noch der kleine Gau, die Alternative ist, dass der Gast erst gar nicht einkehrt und gleich nach Hause geht oder gleich zu Hause bleibt und dort sein Bier mit den Bekannten trinkt”. Ein Hotel hat ihren Bier-Pup zum “Raucherzimmer” des Speiselokals und des gesamten Hotels umfunktioniert und hat dafür den Pup-Zugang von der Straße her geschlossen. Wie ein erstaunter Nichtraucher feststellen musste, gab es nun aber auch nicht mehr die ihm äußerst schmackhaften La Flûte zu bestellen. Er wurde darauf hingewiesen, dass nun im Pup das Essen verboten sei und er ins Restaurant wechseln müsse.
Der Wirt der “Blauen Maus” in Wittdün sah sich in den ersten Wochen der neuen Verordnung einem noch leereren Schankraum gegenüber, als sonst durch den Winter ohnehin bedingt. “Die kriegen uns schon kaputt”, war er sich sicher. Es sind zwar zwei extra Raucherräume ausgewiesen worden, doch kommt bei der ständigen hin und her Wanderung der Raucher eine derartig störende Unruhe auf, dass der Verzehr der Gäste um einiges geringer ausfällt, erklärt der Wirt und weist auf seinen Aufdruck seines T-Shirts hin. “Ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden”. Es fehlt dadurch natürlich auch für die Bewirtung nutzbare Gaststättenfläche. Ein Paar nutzte dann auch schon lieber den Weg vor die Tür, um auf der Terrasse ihrem Genussbedarf nach zu kommen. Derweil blieben die beiden Tresenplätze verweist und die Getränke warteten auf ihren Verzehr.
In einem Bistro und Pizzalokal sieht der Betreiber die Situation für die Raucher am Tresen, die bei ihm zum Rauchen vor die Tür gehen müssen nicht besonders Umsatz fördernd, doch sei es für die Gäste, die zum Essen einkehren wollen und bisher an der Tür gleich in einer Qualmwolke standen, wesentlich angenehmer. In einen rauchfreien Gastraum isst es sich auf alle Fälle appetitlicher.
Der Dehoga Vorsitzende vom Ortsverband Amrum, Kai Seesemann, war erst kürzlich zu einem Treffen in St. Peter-Ording, auf dem die Problematik der Verordnung zum Schutz der Nichtraucher behandelt wurde. Die Verordnung solle ja speziell auch das Personal schützen, doch sei es bei einer durch den Eigentümer geführten Einraumkneipe nicht möglich einen extra Raum auszuweisen. Laut einer richterlichen Entscheidung konnte sich eine Wirtin in Flensburg dagegen wehren, den Gästen in ihren beiden Kneipen per Verbotsschilder, die das Ordnungsamt anordnete, das Rauchen zu verbieten. Dem oder der Betreiber/in wird jetzt selbst überlassen, ob sie sich nun der Gesundheitsgefährdung aussetzten oder nicht. Eine hier greifende Ausnahmereglung könne im Falle einer Urlaubs- oder Krankheitsvertretung nicht mehr existent sein. Ein großes Problem für die Kleinbetriebe. Restaurants hätten mit dem Rauchverbot weniger Probleme, dort sei die Akzeptanz unter den Gästen sehr hoch. In Kneipen sieht die Bilanz aber genau andersrum aus. Ein Rauchverbot mache sich negativ bemerkbar.
“In Schottland sind nach Medienberichten allein durch die Umsetzung des Rauchverbots 10 000 Kneipen in die Pleite getrieben worden, aber der Tabakkonsum ist trotzdem nicht zurückgegangen.
Verantwortlich für diesen Artikel: Thomas Oelers