Vom Fischen und Jagen in alten Tagen (Teil 3)


 

Die Wildkaninchenjagd

Die Nutzung der Natur spielte im alten Amrum immer eine große Rolle. Sie war ein beachtlicher Teil der Volksernährung und nicht selten das einzige Mittel, für die Familie etwas auf den Küchentisch zu bringen. Dabei konnten sich die Insulaner auf den Spruch des legendären friesischen Freiheitshelden Pidder Lyng (den es nie wirklich gegeben hat) berufen: “Frei ist der Strandgang, frei ist die Nacht, frei ist der Fischfang, frei ist die Jagd…”

Aber im alten Amrum trafen diese Aussagen im Wesentlichen zu. Jagen und Fischen wurde nicht durch amtliche oder herrschaftliche Anordnungen oder Regale beschränkt. Die dänische Regierung der Königlichen Enklave Amrum stellte keine Ansprüche, und Naturschutzgesetze waren unbekannt. Enten, Gänse und andere jagdbare Vögel waren damals in solchen Mengen vorhanden, dass sich die Frage eines Schutzes nicht stellte, weder für die Schonung in der Brutzeit (Eier sammeln) noch für den Abschuss oder den Fang in der Vogelkoje. Und für das einzige jagdbare Wild auf Amrum, das Wildkaninchen, das vom dänischen Königshaus um anno 1239 aus dem Ursprungsland Spanien auf Amrum eingebürgert wurde, konnte kein “Regal” erlassen werden, weil Wildkaninchen dank ihrer Vermehrungskraft von Anfang an durch Bejagung kurzgehalten werden mussten und über weiter Strecken der Inselgeschichte auch nicht als Jagdwild, sondern als “Schädlinge” betrachtet wurden.

Den Wildkaninchen wurde jahrhundertelang vor allem mit “Stricken”, Schlingen nachgestellt, die man vor Höhlen oder auf den Wechseln aufstellte (der Verfasser stellte selbst in den 1945-47er Jahren Schlingen aus feinstem Draht auf, hat aber nie ein einziges Kaninchen gefangen!). Eine andere Methode war das Ausgraben der Höhlen, was in ebenem Gelände betrieben wurde, wo die Höhlen nicht unter hohen Dünen lagen. Als die Insel bei Kriegsende von Ostflüchtlingen übervölkert und die Nahrungsnot dramatisch war, gruben einige der Ortsfremden auch Höhlen in den Dünen aus und riskierten in der Höhe der Ausgrabung durch den Einsturz der Sandmassen ihr Leben. Es wurde mindestens ein Fall bekannt, bei dem der Betroffene nur gerettet wurde, weil einige Begleiter zur Stelle waren. Die Chronik von Amrum meldet hingegen zwei tödlich verlaufene Unfälle bei der Karnickeljagd: Am 8. Dezember 1830 wurde der 14jährige Georg Wilhelm Eggers aus Norddorf verschüttet. Und am Morgen des 15. August 1915 wurde “ausgeklingelt”, dass jedes Haus einen Mann stellen sollte, um den Sohn von Hugo Jannen, Peter, zu suchen. Der 17jährige wurde bald in einer Kaninchenhöhle verschüttet und erstickt aufgefunden.

Ein Föhrer will die Jagd auf Wildkaninchen pachten

In den 1890er Jahren brachten aus Schlesien eingewanderte Handwerker Tellereisen mit, Tiere quälende Instrumente, die den Kaninchen die Beine zerschmetterten, ehe sie nach Stunden in der Falle von den Fallenstellern erlöst wurden. Aber im Laufe des 19. Jahrhunderts waren auch schon Flinten in Gebrauch, genutzt sowohl für die Kaninchen- als auch für die Vogeljagd. Und bald gab es in den Inselhäusern in den Jahrzehnten vor und nach 1900 kaum ein Haus ohne Flinte. Die Jagd auf Amrum genoss unverändert wegen der befürchteten und tatsächlichen Wildschäden durch Kaninchen und den Mengen an Wildvögeln große, unbeschränkte Freiheiten.

Nur einmal, in der Zeit von 1797 bis um 1857, wurde die freie Kaninchenjagd mit einer jährlichen Gebühr von immerhin 10 Reichstalern belastet. Verursacher war ein Föhrer, Hans Carstens aus Alkersum. Derselbe stellte bei der höheren Regierung den Antrag auf “die alleinige Pacht der Kaninchenjagd auf Amrum”. Die Repräsentanten der Insel konnten dieses Ansinnen zwar abwehren. Aber die Obrigkeit nutzte die Situation für die Erhebung der genannten Gebühr. 10 Reichstaler, das war doch allerhand Geld. Aber die Gebühr wurde zunächst brav jedes Jahr auf die “Hebungsstube der Birkvogtei” in Nieblum getragen. Einige Male versuchte man auf Amrum, sich von dieser Gebühr unter Hinweis auf die Schädlingsbekämpfung zu befreien und wurde dabei vom Birkvogt unterstützt, aber vergeblich. Dann jedoch “schlief” die Entrichtung der Gebühr ohne urkundlichen Nachweis irgendwann gegen 1857 ein.

 

Ein Frettchen ist in die Kaninchenhöhle eingelassen und der Jäger lauert auf das Springen der Wildkaninchen

Nach Gründung der Seebäder auf Wittdün, an der Satteldüne und in Norddorf stellten die Inhaber der Badeanlagen bei der Gemeinde den Antrag auf Jagdpacht, dem unter Auflagen zugestimmt wurde. Eine dieser Auflagen lautete: “Die Kaninchenjagd muss für den kleinen Mann frei bleiben…”. Und die Jagdpächter hatten nichts dagegen, denn die Vielzahl der Jäger garantierte, dass die Kaninchen in Grenzen gehalten und übermäßiger Wildschaden, zu zahlen von den Jagdpächtern, vermieden wurde. Dieses Prinzip ist bis heute gültig.

2024 Georg Quedens     Urheberrecht beim Verfasser

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