AmrumTouristik informiert – in eigener Sache…


Bei der Übermittlung der üblichen Newsletter an angemeldete Empfänger sind am vergangenen Montag und leider auch bei einem aktuellen 2. Versuch aufgrund eines technischen Problems nur die entsprechenden Anlagen zur Nachricht übermittelt worden. Etwaige dadurch entstandene Irritationen bittet die AmrumTouristik zu entschuldigen.

Das Gastgeberverzeichnis 2016.
Das Gastgeberverzeichnis 2016.

Folgende Inhalte sollten dabei kommuniziert werden:

 

Amrum-Prospekt 2017

Wie jedes Jahr um diese Zeit befindet sich auch jetzt wieder die Gestaltung des des Urlaubskataloges für Amrum 2017 in der Bearbeitung.

Der Termin für den Anzeigenschluss ist inzwischen abgelaufen. Die AmrumTouristik möchte insoweit an die kurzfristige Abgabe vielleicht noch nicht ausgefüllter Anzeigenaufträge erinnern.

Auch für bisher noch unentschlossene Kunden bestünde jetzt noch die Möglichkeit, sich mit einer Anzeigenschaltung zu beteiligen. In diesen Fällen wird darum gebeten, sich direkt mit einer der Touristinformationen in Verbindung zu setzen.

 

Aktuelle Informationen des Deutschen Tourismusverbandes (DTV)

Aktualisierte Informationen zur Preisdarstellung

Kein Sommerlochthema, sondern gerade in der Hochsaison aktuell ist die korrekte Preiswerbung für Ferienunterkünfte unter Beachtung der Preisangabenverordnung. Aufgrund zahlreicher Nachfragen beim DTV wurde das Informationspapier der DTV-Reihe „Recht in der Praxis“ zur “Preisdarstellung und Werbung für Ferienunterkünfte mit korrekten Preisangaben“ überarbeitet und aktualisiert. Diese Ausführungen des DTV sind auf den Internetseiten des Deutschen Tourismusverbandes abrufbar oder über die AmrumTouristik erhältlich.

Neues WLAN-Gesetz: Mogelpackung oder Ende der Störerhaftung?

Der anfänglichen Euphorie über die Mitte Mai erzielte Einigung der Regierungskoalition zur Abschaffung der Störerhaftung hat das Anfang Juni beschlossene Telemediengesetz einen Dämpfer versetzt: Künftig sollen zwar auch private und nebengewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots (wie Cafébetreiber und Ferienwohnungsvermieter) das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Derzeit ist aber unklar, ob sie wegen Rechtsverstößen von Gästen weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Das Gesetz könnte schon im September 2016 in Kraft treten. Unter der sogenannten „Störerhaftung“ versteht man das Prinzip, dass der Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, beispielsweise beim illegalen Kopieren von Musik oder Filmen.

 

Seminar-Angebote der Fachhochschule-Westküste

Die Initiative „ServiceQualität Deutschland“ bietet in Schleswig-Holstein neben den Seminaren „Ausbildung zum QualitätsCoach oder QualitätsTrainer“ ein Zertifikat an, mit dem Betriebe einen stetigen Prozess in Gang setzen, der Ihre Servicequalität langfristig verbessert und die Kundenzufriedenheit fördert.

Weitere Informationen und die nächsten „offenen“ Seminartermine sind online unter http://www.q-deutschland.de/seminare einsehbar.

Egal ob Sie an offenen Seminaren teilnehmen oder ein geschlossenes Seminar für Ihren Betrieb buchen – Q-Seminare haben ein ganz klares Ziel: Ein Mehr an ServiceQualität!

 

Gerne hilft bei Rückfragen die zuständige Landesstelle weiter:

ServiceQualität Deutschland in SH
Fachhochschule Westküste – Institut für Management und Tourismus
Simon Albertsen
Fritz-Thiedemann-Ring 20, 25746 Heide

Tel.: 04 81 – 8 55 55 48
info@servicequalitaet-sh.de

 

 

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