Zukünftig keine Straßenbaubeiträge in der Gemeinde Nebel …


Neuer Bebauungsplan für das Gebiet der Kinderfachklinik Satteldüne

Eine Änderung in der Gemeindeordnung aus dem Jahre 2018 ermöglicht es den Gemeinden selbst zu entscheiden, ob Straßenbaubeiträge erhoben werden oder ob auf die Erhebung verzichtet wird. Bisher wurden die Anlieger zur Deckung des Aufwandes für Herstellung, Ausbau, Erneuerung oder Umbau an den Kosten beteiligt. Der Beitragsanteil wurde zwischen den Anliegern aufgeteilt und variierte je nach Maßnahme und Grundstücksgröße zwischen 10% und 53%. Die für den Grundstückseigner anfallenden Kosten konnten erheblich sein.

Die Gemeinde Nebel möchte von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und keine Straßenbaubeiträge mehr erheben. Zukünftige Baumaßnahmen werden somit komplett aus dem Gemeindehaushalt finanziert.

Die Kinderfachklinik Satteldüne der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV) wird zurzeit modernisiert. Für den Klinikstandort im Bereich Nebel Westerheide besteht zurzeit noch kein Bebauungsplan. Die Gemeinde Nebel plant für dieses Gebiet am Tanenwai 32 und 32a sowie für die Flächen zwischen Sateldünwai, Sanghughwai und Tanenwai den Bebauungsplan Nr.18 aufzustellen. Hierdurch soll der Standort der Klinik planungsrechtlich abgesichert werden und die Bau-Vorhaben der DRV städtebaulich geordnet werden. Mit dem neuen Bebauungsplan wird eine geringfügige Erweiterung und Nachverdichtung des bereits bebauten Bereiches möglich sein. Die Villa Düneneck in der Dünenlandschaft wird in das Nutzungskonzept mit einbezogen und zusätzliche Parkplätze werden ausgewiesen. Der Aufstellungsbeschluss wurde schon im Jahr 2009 gefasst und 2010 öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und des Landeswaldgesetztes wurde der Entwurf mehrfach geändert und muss nun erneut öffentlich ausgelegt werden.

Parallel zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr.18 muss auch der Flächennutzungsplan der Insel Amrum geändert werden. Der Klinikstandort wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kinderfachklinik“ dargestellt.

Das Gebiet westlich der Amtsverwaltung bekommt neuen Bebauungsplan

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.20 (Gebiet westlich der Amtsverwaltung) entsteht in der Gemeinde ein weiterer neuer Bebauungsplan. Anlass hierfür ist die vorgesehene Erweiterung des Kindergartens. Das Gebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.4 (südlich des Strunwai, BP 4.2) und ist geprägt durch Gemeindebedarfsnutzung. Es wird aus dem B-Plan 4 herausgelöst.  Der Bereich des B-Plan Nr.4 nördlich des Strunwai ist geprägt durch Wohnnutzung und Touristenbeherbergung. In diesem Bereich ist demnächst hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung eine Änderung geplant. Auch die Überarbeitung der B-Pläne 1 und 2 (Westerheide) soll jetzt angegangen werden.

Die Gemeinde Nebel plant, die Fahrbahn und den Fußgängerweg des Sanghughwai auf einer Länge von 411m komplett zu erneuern. Der vorhandene Gehweg wird von 9 cm auf 2 cm Rundbordhöhe heruntergesetzt und mit farbigen Betonpflaster versehen. Im Zuge dieser Maßnahme wird gleichzeitig die Regen- und Schmutzwasserkanalisation erneuert. Die geplanten Baukosten belaufen sich auf 1.065.522 € für die Straßenbaumaßnahmen und die Regenwasserkanalnetzsanierung (Gemeinde). Für die Abwasserkanalinstandsetzung in Höhe von 586.899 € sind die Versorgungsbetrieben zuständig.

Eine weitere größere Investition ist die Sanierung des Bohlenweges Noorderstrunwai in Richtung Kniepsand auf einer Länge von 1100 m. Inklusive des Abrisses des alten Weges belaufen sich die Kosten auf 403.819 €.

Die Arbeiten für den Neubau des Hubschrauberlandeplatzes haben begonnen. Hierfür genehmigte die Gemeindevertretung Aufwendungen in Höhe von 172.989 € für die Erdarbeiten und 137.714 € für die Technische Ausrüstung.

Für die Projekte Bohlenweg und Hubschrauberlandeplatz erhält die Gemeinde Nebel Fördergelder in Höhe von bis zu 50%.

Wie Bürgermeister Cornelius Bendixen weiter berichtete, schreiten die Planungen zum Neubau Haus des Gastes weiter voran. Wie auch bei vielen anderen Bauvorhaben, ist dieses Projekt von den Preiserhöhungen Aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine betroffen.  In welchem Maße dieses durch eine Anpassung der Fördergelder aufgefangen werden kann, soll demnächst in Gesprächen mit dem Land geklärt werden.

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Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

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One comment

  1. Haus des Gastes … und weiter geht es ins Millionengrab..

    Nach dem der Bürgermeister Cornelius Bendixen die Plankostenüberschreitung von Euro 200.000,00 auf Euro 600.000,00 (Mehrkosten Euro 400.000,00) sang – und klanglos bereits mitgeteilt hat, werden jetzt schon weitere mögliche Kostenüberschreitungen angedeutet.
    Schuld für Kostenüberschreitungen sind für die Gemeinderat Nebel natürlich die ganz große Welt. Als Heilspreisung wird nun die mögliche weitere Erstattung von Fördergelder ins Feld geführt.
    Die bekannten Struktur-, Plan und Managementfehler treten mit Fortschritt der Umsetzung des Bauvorhabens immer mehr auf.
    Wir erinnern uns, die Höhe der Fördergelder wird vor Baubeginn geklärt, erläuterte der Bürgermeister Cornelius Bendixen damals den Gemeindemitgliedern, eine Baukostenüberschreitung der angegebenen Bausumme kommt nicht in Frage.
    Die Wahrheit kommt mit der Zeit und Schulden sind die Erben.

    Carl Lorenzen
    Uasterstigh – Nebel

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