Die Gemeinde Norddorf will zusätzlichen Dauerwohnraum schaffen …


Gemeinde Norddorf

Mitte 2021 hat die Gemeinde Norddorf eine Überarbeitung des B-Plans Nr. 3 beschlossen. Für dieses Gebiet wurde nun eine Veränderungssperre festgelegt. Mit diesem Erlass soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen
Bebauungsplans entgegenstehen.

Unter anderem wurden folgende Planungsziele für die Änderung des B-Planes festgesetzt:

  1. a) Zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Entstehung von weiterem Dauerwohnraum für die ortsansässige Bevölkerung soll die bestehende Begrenzung der maximalen Dauerwohnungen entfallen.
    b) Zur Sicherung von Dauerwohnraum für die ortsansässige Bevölkerung soll darüber hinaus festgesetzt werden, dass je Wohngebäude mindestens eine Dauerwohnung vorhanden sein muss.
    c) Aufgrund der Grundstücksschnitte sollen Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sein. Ferner soll die Überschreitung von Baugrenzen für Terrassen, Abgrabungen, Anbauten zugelassen werden.
    d) Für die Grundstücke soll die Überschreitung der festgesetzten GRZ für Terrassen in einem noch zu bestimmenden Umfang zulässig sein.
     

Ähnlich wie in den anderen Amtsgemeinden wurde auch für die Gemeinde Norddorf ein Wohnraumentwicklungskonzept erarbeitet, um den Bedarf von Dauerwohnungen bis zum Jahr 2036 festzustellen. Auf der Basis der Zensus Befragung aus dem Jahre 2011 wurde für das Jahr 2036 ein Wohnraumbedarf von 30 zusätzlichen Dauerwohnungen hochgerechnet. Die Studie kommt zu dem Resultat, dass sich für 26 Dauerwohnungen keine zusätzlichen Bau- und Nutzungsmöglichkeiten ergeben, die planerisch kurzfristig umsetzbar sind. Um für eine mögliche zukünftige Erweiterung gerüstet zu sein, empfiehlt die Studie vier potentielle Siedlungserweiterungsflächen mit einer Gesamtgröße 9,6 ha in die zukünftige Landesplanung mit aufzunehmen. Die Siedlungserweiterungsflächen schließen direkt an die bebauten Ortslagen an und sind grundsätzlich gut verkehrstechnisch erschließbar.

„Es ist nicht daran gedacht, diese Gebiete unmittelbar in Bauland umzuwandeln, es geht lediglich darum, Rahmenbedingungen für eine eventuell zukünftige bauliche Nutzung im Landesentwicklungsplan zu berücksichtigen“, so Norddorf Bürgermeister Christoph Decker.

Der Haushalt der Amrum Touristik Norddorf sieht für das laufende Jahr Erträge in einer Höhe von 1.156.010 EUR und Ausgaben von 1.169.156 EUR vor, womit sich ein negatives Ergebnis in Höhe von 13.000 EUR ergibt.

Die Kurabgaben werden für das Jahr 2023 vergleichbar zum Jahr 2022 mit 840 T€ eingeplant, für die Fremdenverkehrsabgabe 80 T€.  An Investitionen werden für das laufende Jahr 30 T€ Planungskosten für einen möglichen Umbau Maritur/Strand 33 /Badekabinenhaus eingeplant, weitere Investitionen sind nicht geplant. Das Kreditvolumen soll bis zum Jahresende auf 1.74 Mio € reduziert werden.

Auch im Gemeindehaushalt wird für das laufende Jahr mit einem Fehlbetrag von 193.800 EUR geplant. Erträgen von 1.739.200 EUR stehen geplante Aufwendungen von 1.933.000 EUR gegenüber.

Der vorliegende Haushalt 2023 plant Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 494.000 EUR. Hinzu kommt ein Betrag von 226.300 EUR aus übertragenen Mitteln aus den Vorjahren.

Wie schon in den vergangenen zwei Jahren nimmt die Sanierung des Regenwasserkanalnetzes den größten Posten im Haushalt ein. Die komplette Maßnahme beläuft sich auf ein Volumen von 1.450.000 EUR und wird per Kredit finanziert, für das Jahr 2023 werden 452 T€ eingeplant.

Die Hauptsatzung der Gemeinde Norddorf muss in einigen Punkten der aktuellen Rechtslage angepasst werden. In der Hauptsatzung wird unter anderen die Struktur der politischen Gemeindegremien, wie zum Beispiel die Mitgliederanzahl und Verantwortung der Ausschüsse oder die Durchführung von Sitzungen, festgelegt. Auf der Internetseite des Amtes Föhr-Amrum können die für Norddorf gültigen Satzungen eingesehen werden (https://www.amtfa.de/seite/409603/satzungen.html).

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Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

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