
Wie schon in den Wochen zuvor, war es auch in der Silvesternacht auf Amrum nicht möglich, nach 23:00 Uhr ein Taxi zu bestellen. Gerade in der Silvesternacht werden typischerweise Taxifahrten nachgefragt. Auf Rückfrage beim lokalen Taxi Unternehmer wurde nun bekannt, dass Taxi Harksen den Betrieb offiziell zum 31.12.2023 eingestellt hat. Wie geht es nun auf Amrum weiter?
Ein ehemaliger Fahrer der Firma Harksen, plant den Personen- und Krankentransport auf Amrum als Mietwagenfirma weiterzuführen. Ein Mietwagen gilt nicht als öffentliches Verkehrsmittel und ist äußerlich oft nicht von regulären Fahrzeugen zu unterscheiden. Es fehlen die üblichen „Taxi“-Schilder und anstelle eines Taxameters befindet sich im Mietwagen ein so genannter Wegstreckenzähler, der die zurückgelegte Strecke anzeigt. Mietwagenfirmen sind demnach freier in der Preisgestaltung als Taxi-Unternehmer, die sich an bestimmte, festgelegte Tarife halten müssen. Für ein Taxi- Unternehmen gelten unter anderem die sogenannten drei Taxi Hauptpflichten:
- Betriebspflicht (§ 21 PBefG)
- Beförderungspflicht (§ 22 PBefG)
- Tarifpflicht (§§ 51,39 PBefG)
Die zwei Mietwagen Hauptpflichten sind:
- Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4 Satz 3)
- Aufzeichnungspflicht (§ 49 Abs. 4 Satz 4 PBefG)
Für Mietwagen gibt es demnach keine Beförderungs- oder Betriebspflicht und keine Tarifpflicht, die Fahrpreise sind frei vereinbar. Mietwagen müssen jedoch nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren (es sei denn, es wurde bereits vor/während der Fahrt ein neuer Auftrag entgegengenommen). Taxen dürfen Fahrgäste überall aufnehmen und auch an bestimmten Punkten (Taxistand, Bahnhof, Fähranleger) auf neue Fahrgäste warten. Einen Beförderungsauftrag hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig oder elektronisch zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren.
Die Amrumer Gemeinden und die Amrum Touristik sind daran interessiert, dass es auch weiterhin einen Taxibetrieb auf der Insel gibt, und bemühen sich daher, ein Taxiunternehmen nach Amrum zu bekommen. Bei einem Taxibetrieb handelt es sich um einen eigenwirtschaftlichen Verkehr. Das Unternehmen wird also auf eigene Rechnung geführt, ohne staatliche Zuschüsse. Eine Ausschreibung von Konzessionen erfolgt nicht, es muss aber eine Konzession beim Kreis beantragt werden. Es besteht kein Kontingent an Konzessionen auf Amrum.
Inwieweit sich ein Taxiunternehmen und ein Mietwagenbetrieb auf Amrum wirtschaftlich trägt, bleibt abzuwarten.