Taxi Harksen stellt Betrieb auf Amrum ein …


Ab jetzt ohne Taxischild als Mietwagen …

Wie schon in den Wochen zuvor, war es auch in der Silvesternacht auf Amrum nicht möglich, nach 23:00 Uhr ein Taxi zu bestellen. Gerade in der Silvesternacht werden typischerweise Taxifahrten nachgefragt.  Auf Rückfrage beim lokalen Taxi Unternehmer wurde nun bekannt, dass Taxi Harksen den Betrieb offiziell zum 31.12.2023 eingestellt hat. Wie geht es nun auf Amrum weiter?

Ein ehemaliger Fahrer der Firma Harksen, plant den Personen- und Krankentransport auf Amrum als Mietwagenfirma weiterzuführen. Ein Mietwagen gilt nicht als öffentliches Verkehrsmittel und ist äußerlich oft nicht von regulären Fahrzeugen zu unterscheiden. Es fehlen die üblichen „Taxi“-Schilder und anstelle eines Taxameters befindet sich im Mietwagen ein so genannter Wegstreckenzähler, der die zurückgelegte Strecke anzeigt. Mietwagenfirmen sind demnach freier in der Preisgestaltung als Taxi-Unternehmer, die sich an bestimmte, festgelegte Tarife halten müssen. Für ein Taxi- Unternehmen gelten unter anderem die sogenannten drei Taxi Hauptpflichten:

  1. Betriebspflicht (§ 21 PBefG)
  2. Beförderungspflicht (§ 22 PBefG)
  3. Tarifpflicht (§§ 51,39 PBefG)

Die zwei Mietwagen Hauptpflichten sind:

  1. Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4 Satz 3)
  2. Aufzeichnungspflicht (§ 49 Abs. 4 Satz 4 PBefG)

Für Mietwagen gibt es demnach keine Beförderungs- oder Betriebspflicht und keine Tarifpflicht, die Fahrpreise sind frei vereinbar. Mietwagen müssen jedoch nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren (es sei denn, es wurde bereits vor/während der Fahrt ein neuer Auftrag entgegengenommen). Taxen dürfen Fahrgäste überall aufnehmen und auch an bestimmten Punkten (Taxistand, Bahnhof, Fähranleger) auf neue Fahrgäste warten. Einen Beförderungsauftrag hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig oder elektronisch zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren.

Die Amrumer Gemeinden und die Amrum Touristik sind daran interessiert, dass es auch weiterhin einen Taxibetrieb auf der Insel gibt, und bemühen sich daher, ein Taxiunternehmen nach Amrum zu bekommen. Bei einem Taxibetrieb handelt es sich um einen eigenwirtschaftlichen Verkehr. Das Unternehmen wird also auf eigene Rechnung geführt, ohne staatliche Zuschüsse. Eine Ausschreibung von Konzessionen erfolgt nicht, es muss aber eine Konzession beim Kreis beantragt werden. Es besteht kein Kontingent an Konzessionen auf Amrum.

Inwieweit sich ein Taxiunternehmen und ein Mietwagenbetrieb auf Amrum wirtschaftlich trägt, bleibt abzuwarten.

Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

schon gelesen?

Schreckminuten im Watt …

„Mehrere Personen in Not im Watt“ war die Meldung für die Rettungskräfte der Insel Amrum …

Schreibe einen Kommentar

WP2Social Auto Publish Powered By : XYZScripts.com