In den vergangenen Monaten haben Arbeitsgruppen mit Mitgliedern der drei Amrumer Gemeinderäte die Randbedingungen für ein medizinisches Versorgungszentrum auf Amrum ausgearbeitet. Die Arbeitsgruppen haben jetzt ihre Ergebnisse vorgelegt und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.
Diese sieht die Bildung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums vor. Dafür soll ein neues Gebäude in der Gemeinde Wittdün (Gelände zwischen Badeland und Inselstraße) gebaut werden. Ein kommunales hausärztliches Medizinisches Versorgungszentrum darf nur von einer Gemeinde betrieben werden. Da das Gebäude in Wittdün gebaut wird, liegt nahe, dass die Gemeinde Wittdün dieses übernehmen wird. Üblicherweise wird hierfür eine GmbH oder eine gGmbH gegründet. Diese kauft dann das notwendige Management sowie die betriebswirtschaftliche Abwicklung als Dienstleistung ein (Abrechnung mit den Krankenkassen, Personalangelegenheiten, Arbeitsverträge, Steuern, Pacht). Die Hausärzte und Praxismitarbeiter sind in dieser Konstellation Angestellte des MVZ, die nach entsprechenden Tarifverträgen entlohnt werden. (https://www.amrum-news.de/2024/05/06/kommunales-medizinisches-versorgungszentrum-mvz-auf-amrum/)
Die Planungen sehen vor, dass dieses Gebäude bis Ende 2026 fertiggestellt werden soll. Neben dem Hausärztlichen Medizinischen Versorgungszentrum ist auch eine zusätzliche Nutzung verschiedener Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen und der sozialen Arbeit denkbar. Hierfür läuft zurzeit ein Interessenbekundungsverfahren. Ein Zahnarzt vom Festland hat bereits sein Interesse bekundet, hier eine Zahnarztpraxis zu eröffnen.
Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den drei Inselgemeinden werden die Bedingungen der Trägerschaft festgelegt, um eventuell auftretende finanzielle Risiken zu teilen. Die Erfahrungen aus bereits existierenden kommunalen medizinischen Versorgungszentren zeigen, dass der Betrieb oft nicht kostendeckend ist und Zuschüsse in 6- stelliger Höhe notwendig sein können.
Die Gründung des hausärztlichen medizinischen Versorgungszentrums ist für den 1.1.2025 vorgesehen. Da die Bauarbeiten für das neue Gebäude voraussichtlich nicht vor Ende 2026 beendet sein werden, wird das MVZ seine Arbeiten ab dem 1.1.2025 in den dann gepachteten Räumlichkeiten der Praxis an der Mühle aufnehmen. Das Team der Praxis an der Mühle wird dann als Angestellte des MVZ ihre Arbeit fortsetzten.
Dieser Vorschlag muss nun noch durch die Gemeindevertretungen der drei Gemeinden abgesegnet werden.
sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die Kostensituation sollte gut geprüft werden, da ein möglicher Zuschuss in 6 stelliger Höhe sehr schnell zu einem Zuschuss in 7 – stelliger Höhe werden kann. Hier sollte vielleicht eine Überlegung geprüft werden, ob eine enge (sehr) enge Kooperation mit den bestehenden Kliniken auf Amrum angestrebt werden sollte. Diese verfügen bereits in der Regel über die fachliche Kompetenz der betriebswirtschaftlichen Abwicklung der Dienstleistungen.
Carl Lorenzen / Nebel
Da die jetzige Arztpraxis sicher mit Gewinn arbeitet, ist es verwunderlich, dass ein sechsstelliger Zuschuss im jeden Jahr anfallen soll. Da sollte man noch einmal kritisch die eingekauften Dienstleistungen prüfen und sich fragen, ob diese auf Honorarbasis von ansässigen Ärzten (Ausstattung) oder medizinischen Angestellten (Abrechung) nicht besser und preiswerter geleistet werden können. Solche einkaufenden Dienstleister neigen dazu bei staatlichen Akteuren ordentlich zuzulangen. Private Akteure würden da einen Deckel setzen oder einen anderen Dienstleister wählen.