Es gibt auch andere Infektionskrankheiten neben Covid-19! Wie jedes Jahr im Herbst gibt es die Empfehlung sich gegen die „echte Grippe“ (Influenza) impfen zu lassen. In den letzten beiden Jahren sind auf Grund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygienemaßnahmen die Fallzahlen an Grippen-Erkrankungen zwar deutlich zurückgegangen, mit dem Wegfall vieler Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Isolation, Kontaktvermeidung und Versammlungsverbote muss jedoch jetzt wieder mit einer weltweit erhöhten Infektionsgefahr gerechnet werden.
Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung insbesondere über 60-Jährigen mit chronischen Erkrankungen und deren Mitbewohner*innen bzw. Betreuer*innen, Bewohner*innen von Alters- und Pflegeheimen, Schwangeren am dem 2. Trimenon (14. – 22, SSW), sowie medizinischem Personal.
Für Personen ab 60 Jahren steht ein quadrivalenter Hochdosis-Impfstoff (z. B. Efluelda) zu Verfügung, für alle anderen Impfwilligen ein niedriger dosiertes Vakzin (z. B. Vaxigrip Tetra).
Die Grippeschutzimpfung kann zeitgleich mit einer Corona-Auffrischimpfung verabreicht werden. Hier gilt der Rat zu einer 4. Impfung (2. Booster) für Menschen entsprechend den Empfehlungen der Grippeimpfung (s.o.). Dabei kann ein an die neuen Virusvarianten angepasster Impfstoff zur Anwendung kommen, so er denn er lieferbar ist. Eine 5. Corona-Impfung ist nicht notwendig, da man nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft mit einer Grundimmunisierung (2 x geimpft) und zweimal aufgefrischt (geboostert) bzw. 1x aufgefrischt und einmal erkrankt/genesen einen ausreichenden Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe hat. Das bedeutet allerdings nicht, dass man sich nicht mehr anstecken kann. Gleiches gilt auch für die Grippe-Impfung.
Die Amrumer Arztpraxen bieten allen Impfwilligen eine Impfberatung bzw. Durchführung notwendiger bzw. gewünschter Impfungen an, aus organisatorischen Gründen wird hierzu um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Hingewiesen werden muss auch auf die seit dem 1. Oktober gültigen Corona-Schutzregeln: Das Infektionsschutzgesetz sieht u. a. eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeinrichtungen, Arztpraxen und Praxen aller Heilberufe sowie im öffentlichen Fernverkehr vor. Auch besteht eine tägliche Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter in medizinischen und pflegerischen Bereichen sowie ungeimpften Besuchern entsprechender Einrichtungen. Genaueres kann im Internet nachgelesen werden, z. B.: www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Corona-Regeln-in-SH-Wo-Masken-und-Testpflicheten-weiter-gelten,corona4438.html