In der letzten Gemeinderatssitzung in Norddorf wurden die Änderungen der Bebauungspläne 7A und 7B rechtskräftig beschlossen. Diese beiden Pläne decken große Teile des Zentrums der Norddorfer Gemeinde ab. Mit dieser Änderung will die Gemeinde Einfluss auf die zukünftige weitere bauliche und wohnungsbauliche Entwicklung der Gemeinde nehmen und damit insbesondere Dauerwohnungen und langfristige Fremdenverkehrsnutzung sichern und fördern. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Zweitwohnungen, die als private Wochenend- oder Ferienwohnungen genutzt werden, auch in der Gemeinde Norddorf angewachsen. Diese Zweit-Wohnungen werden häufig fremdenverkehrsmäßig nicht genutzt und stehen viele Monate im Jahr leer. Durch das anhaltend niedrige Zinsniveau und durch den Mangel an ertragreichen Anlagemöglichkeiten geht es einigen Anlegern nur um den Werterhalt ihres Kapitals und weniger darum, die Wohnungen an Dauermieter oder als Ferienwohnung zu vermieten. Für die einheimische Bevölkerung ist Dauerwohnraum knapp geworden bzw. nur zu nicht mehr vertretbaren Konditionen zu mieten oder zu finanzieren. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sieht die Gemeinde Norddorf es als notwendig an, neues Zweitwohnen so weit wie möglich
auszuschließen. Das ist mittels der Festsetzung als Sondergebiet möglich. In den Sondergebieten „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ (SO D+T) sind Wohnungen nur noch zulässig, die dem Dauerwohnen sowie der Touristenbeherbergung dienen. In den Dauerwohnungen dürfen nur Personen wohnen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Gemeinde Norddorf haben (Hauptwohnung/alleinige Wohnung). In Verbindung mit einer Dauerwohnung sind Ferienwohnungen zulässig.
Zur Erhaltung des Ortscharakters ist es auch notwendig, die Dichte der Bebauung zu steuern. Hierzu wird mittels der GRZ (Grundflächenzahl) festgesetzt, in welchem Maße die Grundstücke bebaut werden dürfen. Im Geltungsbereich der Pläne 7A und 7 B variiert die GRZ zwischen 0,16 und 0,45. Bei der Festlegung der GRZ wurden sinnvolle Gebiete gebildet, in denen Grundstücke mit einer ähnlichen Ausnutzung – oder einer potenziellen Eignung für eine ähnliche wie die benachbarte Ausnutzung – dieselbe GRZ erhalten. Für Grundstücke, die die GRZ zurzeit überschreiten, gilt Bestandsschutz. Sollte für Neu- oder Umbauten eine neue Baugenehmigung erforderlich sein, gilt zukünftig die neu festgesetzte GRZ. Um die ortstypische Struktur zu erhalten, wurde eine Mindestgrundstücksgröße von 600m2festgelegt.
Aufgrund der Beschlussunfähigkeit der Gemeindevertretung durch Befangenheit zahlreicher Gemeinderatsmitglieder, die Grundeigentum im Geltungsbereich des BP Nr.7A besitzen, hatte die Kommunalaufsicht mit Herrn Rück einen erfahrenden Verwaltungsfachmann beauftragt, den neuen Plan zu beschließen. Alle betroffenen Mitglieder mussten den Raum verlassen, und es waren nur noch 2 Mitglieder des Gemeinderats anwesend. Der B-Plan Nr.7B konnte mit der normalen Prozedur abgestimmt und genehmigt werden.
Durch die ständig wachsende Anzahl von Fahrradfahrern kommt es im Strunwai immer wieder zu kritischen Situationen zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern. Die Hinweisschilder am Beginn des Strunwai –Verkehrsberuhigter Bereich und Fahrradfahrer steigen hierfreiwillig ab– wird von vielen ignoriert. Besonders die schnellen E-Bikes sind problematisch. Dieses Thema wurde schon häufig in der Gemeindevertretung diskutiert und könnte letztendlich nur durch die Einrichtung einer Fußgängerzone gelöst werden. Dieses hätte jedoch erheblichen Einfluss auf den Lieferverkehr.
Im Oktober wird die Kanalsanierung in Norddorf fortgesetzt. Die Fertigstellung ist für März 2023 geplant.
Die Gemeindevertretung genehmigte die Jahresabschlüsse der Amrum Touristik Norddorf für die Jahre 2019 und 2020 sowie den Jahresabschluss der Gemeinde für das Jahr 2020. Bei einer Bilanzsumme der Gemeinde von 8.000.452 EUR betrug der Jahresüberschuss 52.466 EUR. Dieser wurde der Ergebnisrücklage zugeführt. Der Anteil der liquiden Mittel betrug zum 31.12.2020 insgesamt 491.946, 85 EUR.
Bürgermeister Christoph Decker berichtete, dass Jens Quedens das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen hat. „Auch die Gemeinde Norddorf möchte sich bei Jens Quedens für seinen langjährigen Einsatz für die Natur, die Sprache und die Kultur auf Amrum bedanken,“ so Bürgermeister Decker, „seit Jahrzehnten setzt Jens sich unermüdlich für die Belange des Öömrang Ferian ein und wir freuen uns, dass dieses durch die Verleihung des Verdienstkreuzes entsprechend gewürdigt wurde.“