
Das Thema „Neubau Haus des Gastes“ sorgt in der Gemeinde Nebel zurzeit für heftige Diskussionen.
Nachdem im Juni 2021 die Entscheidung zum Abriss des alten Gebäudes und zu einen Neubau gefallen war, liefen in den vergangenen 2 Jahren die notwendigen Vor-Planungen, um Fördergelder beantragen zu können.
Am 21.03.2023 ging bei Bürgermeister Bendixen ein Schreiben ein, in dem ein Bürgerentscheid mit dem Ziel beantragt wurde, die alte Villa zu erhalten, sie energetisch und originalgetreu zu sanieren und anstelle der jetzt vorhandenen Anbauten einen neuen kleineren Anbau (250 qm) in Anlehnung an den neuen Architektenentwurf zu errichten. Initiatoren sind Liane und Manfred Kurfürst, Anna Susanne und Jost Jahn sowie Thurid Pörksen.
Das Thema Sanierung/Neubau Haus des Gastes beschäftigt die Nebeler Bürger und Kommunalpolitiker schon seit vielen Jahren.
Anfang 2000 gab es erste Planungen für eine Sanierung und Umbau des Hauses. Die sogenannte Projektgruppe M hat damals ein Touristikkonzept für die ganze Insel Amrum erstellt und es kam dabei unter anderem auch heraus, dass das Nebeler „Haus des Gastes“ den Ansprüchen an den Tourismus nicht mehr gerecht wird.
In den darauffolgenden Jahren gab es viele Diskussionen, wie die Empfehlung der Projektgruppe M umgesetzt werden sollte. Im Jahr 2011 wurde es dann konkreter. Die Gemeinde beauftragte im Rahmen eines Architektenwettbewerbs Untersuchungen, um die beste Lösung zu finden: eine Sanierung, ein kompletter Neubau oder eine Sanierung mit Teilneubau. Im Jahr 2012 wurde dann der Beschluss gefasst, das Gebäude zu sanieren und einen Teilneubau zu errichten. Hierfür wurde ein Finanzrahmen von 2,4 Mio. € veranschlagt.
Nach der Entscheidung für eine Sanierung mit Teilneubau begannen die detaillierten Umbau- und Sanierungsplanungen. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Substanz des Gebäudes deutlich schlechter war als angenommen. Auch die Berücksichtigung von neuen Brandschutzrichtlinien und insbesondere der behindertengerechte Zugang zu allen Räumlichkeiten des 3-geschossigen Gebäudes war deutlich aufwendiger als angenommen. Von Oktober 2012 bis Oktober 2013 erhöhten sich die Kosten von angenommenen 2.4 Mio. € schrittweise auf 3.5 Mio. €, dann 4.2 Mio. € und schließlich auf 5.5 Mio. €.
Im Oktober 2013 hat der Gemeinderat dann beschlossen, dass eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen zu aufwendig ist und das Projekt wurde gestoppt. Damit war das Problem aber nicht gelöst. Der Zustand des alten Hauses verschlechterte sich zusehends und eine Lösung musste gefunden werden.
Mit der Erfahrung aus dem dramatischen Anstieg der Kosten aufgrund der schlechten Bausubstanz fasste dann 2018 die mittlerweile neue Gemeindevertretung den Entschluss für einen Neubau.
Im Rahmen eines erneuten sehr aufwendigen Architektenwettbewerbs wurden dann im Jahr 2020 aus den 162 eingesendeten Entwürfen 9 Vorschläge von einem Expertenteam vorausgewählt, die in einer 2. Phase aufgrund zusätzlicher Vorgaben hinsichtlich der gewünschten Innen- und Außengestaltung sowie der Funktionalität weiter ausgearbeitet wurden. Der Ablauf des Verfahrens, die Entscheidungskriterien des Preisgerichts und insbesondere die abschließenden Ergebnisse wurden im Herbst 2020 der Öffentlichkeit in mehreren Informationsabenden vorgestellt. Der Siegerentwurf von Daniel Zajsek/Gert Lübs als ein eingeschossiger Pavillon mit Flachdach wurde damals in der Gemeinde sehr kontrovers diskutiert. In den Vorstellungsrunden für die Nebeler Bürger gab es oftmals kritische Anmerkungen zu dem modernen Entwurf, doch letztendlich konnte der bewusste Kontrast zu den reetgedeckten Häusern im Nebeler Ortskern und der benachbarten Kirche und insbesondere auch die funktionale Innenraumgestaltung mit dem atrium- ähnlichen, kreisrunden Saal im Zentrum des Gebäudes, viele der Kritiker überzeugen.
Für Bürgermeister Bendixen ist es nicht nachzuvollziehen, wieso diese neue Initiative erst so spät startet. Vor 2 Jahren gab es zahlreiche Informationsabende rund um die Entscheidungsfindung. Der späte Zeitpunkt bedeutet nun eine erhebliche Zeitverzögerung und auch Zusatzkosten.
Die im Frühjahr diesen Jahres gestartete Bürgerinitiative „Retten wir das Haus des Gastes“ begründet den späten Zeitpunkt ihrer Initiative damit, dass sie immer davon ausgegangen waren, dass es ein spezielles Gutachten gegeben hat, welches bestätigt, dass eine wirtschaftliche Sanierung des alten Hauses nicht möglich ist. Dieses spezielle Gutachten gibt es nicht. Laut Bürgermeister Bendixen basiert die Entscheidung für einen Neubau insbesondere auf den detailliert ausgearbeiteten Sanierungsplänen aus dem Jahre 2012/13 sowie der Einschätzung der damals/heute involvierten Fachleute und Handwerker, die eindeutig bestätigten, dass eine wirtschaftliche Sanierung nicht möglich ist. Man habe den gleichen Fehler nicht zweimal machen wollen.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben mittlerweile ein eigenes Gutachten beauftragt, um die heutige Bausubstanz feststellen zu lassen.
Der Prozess eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids ist in der Gemeindeordnung (GO) § 16 klar definiert.
Um erfolgreich zu sein, muss das am 4.7.2023 gestartete Bürgerbegehren nun innerhalb der nächsten 6 Monate von mindestens 10 % ( 83 Bürger) der in Nebel wahlberechtigten Bürger unterschrieben werden.
Der Antrag muss eine Schätzung über die zu erwartenden Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Diese muss von der Gemeinde bereitgestellt werden. Da die Bürgerinitiative die Kostenschätzung der Gemeinde nicht akzeptiert hat, erscheinen auf dem Aufruf zum Bürgerentscheid nun jeweils die Kostenschätzungen der Gemeinde und der Bürgerinitiative. Die Gemeinde schätzt die Kosten für den Vorschlag der Bürgerinitiative auf 10.9 Mio. €, die Bürgerinitiative selbst schätzt die Kosten auf 8,3 Mio. €. Für den Neubau liegt die Kostenplanung der Gemeinde zurzeit bei 9,3. Mio. €, die Bürgerinitiative schätzt 10,1 Mio. €.
Sollte die Bürgerinitiative die geforderten 10% der Stimmen zusammenbekommen, wäre der nächste Schritt die Durchführung eines Bürgerentscheids. Dieser hat die Wirkung eines Beschlusses der Gemeindevertretung. Hierfür müssten 20% der in Nebel registrierten Wahlberechtigten für den Vorschlag stimmen. Zu diesem Zeitpunkt darf es aber keine unterschiedlichen Kostenschätzungen mehr geben und die Kosten für den neuen Vorschlag der Bürgerinitiative müssen auch die bisher nicht vollständig berücksichtigten Kosten für den Hochwasserschutz und alternative Heizungssysteme beinhalten.
Die Gemeindeordnung sieht vor, dass eine Gemeindevertretung im Rahmen des Bürgerentscheids eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung unterbreiten kann. Inwieweit die Gemeinde Nebel dieses plant, ist nicht bekannt.
Die Grundsatzentscheidung über das Projekt „Neubau Haus des Gastes“ wurde bereits im Jahr 2021 getroffen, das Bürgerbegehen aber erst im März diesen Jahres eingereicht. Laut Aussage der Kommunalaufsicht Nordfriesland wird im Rahmen eines möglichen Bürgerentscheids zu prüfen sein, inwieweit sich der Passus in der neuen Fassung der Gemeindeordnung (gültig ab März 2023) auswirkt, wonach Bürgerentscheide, die sich gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung richten, innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein müssen.
Die bisherigen ausgegebenen Planungskosten für den Neubau des Haus des Gastes belaufen sich auch etwa 500.000 €. Im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids müssten die Planungen neu aufgenommen werden. Die GO sieht vor, dass während des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheid keine Entscheidungen zur Fortführung des Projektes getroffen werden dürfen. Die Gemeinde hat vorerst alle Planungsarbeiten gestoppt.
Die Gemeinde Nebel plant für den Neubau mit Förderkosten in einer Höhe von 50%. Obwohl es sich beim Antrag für den Bürgerentscheid um eine Sanierung/Instandhaltung handelt, geht die Bürgerinitiative davon aus, dass eine vergleichbare Förderquote erzielt werden kann.
In ihrer sehr ausführlichen Homepage begründen die Antragsteller ihre Motivation zum Bürgerbegehren/Bürgerentscheid: Als Vorteile einer Sanierung wird unter anderem der Erhalt eines prägenden Bauwerks genannt, das die Inselgeschichte der letzten 120 Jahre – mit allen hellen und dunklen Seiten – anschaulich erhält. Es wird auch darauf hingewiesen, dass mit einem klug sanierten Altbau und einem modernen, barrierefreien Anbau das Haus auf nachhaltige Weise für die Zukunft fit gemacht und in seiner Attraktivität gesteigert werden kann.
Die Bürgerinitiative weist darauf hin, dass bei einem Neubau 83 Bäume entfernt werden müssen. Eine Sanierung könnte ohne den Wegfall von Bäumen durchgeführt werden. Auch hier gehen die Meinungen der beiden Parteien auseinander. Aus den Planungsunterlagen des beauftragten Landschaftsarchitekten geht hervor, dass für den eigentlichen Neubau des Hauses des Gastes nur 14 Bäume weichen müssen. 37 Bäume sind bereits abgestorben oder müssen aufgrund der bereits eingeschränkten Vitalität entfernt werden und weitere 13 fallen der geplanten neuen Parkgestaltung zum Opfer, die wiederum auch Neuanpflanzungen vorsieht.
Zurzeit wird man durch zahlreiche im Gemeindegebiet aufgestellte Plakattafeln auf die Initiative zur Rettung des Hauses des Gastes hingewiesen. Neben dem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid werden auch Unterschriften von Personen gesammelt, die nicht abstimmungsberechtigt sind und dadurch ihre Unterstützung dokumentieren sollen.
Innerhalb der Gemeinde Nebel hat es in den vergangenen Wochen sehr emotionale, kontroverse Diskussionen über dieses Thema gegeben, sogar Accounts in Social-Media-Kanälen wurden wegen der Schärfe der Argumente gesperrt. Es bleibt zu hoffen, dass die Argumente zukünftig sachlich korrekt, offen und auf Fakten basierend ausgetauscht werden, damit die Nebeler Einwohner sich selbst ein objektives Bild über die Situation machen können.