Aktuelle Impfempfehlungen – Teil 2


Es ist nur ein kleiner Piks

Die STIKO (Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts) hat nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) den gesetzlichen Auftrag, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen in Deutschland zu geben. Auf die aktuellen Impfempfehlungen zu Covid-19 („Corona“) und Influenza („Echte Grippe“) wurde kürzlich bereits bei Amrum News berichtet (siehe dort).

Neben den Standardimpfempfehlungen für die gesamte Bevölkerung oder für bestimmte Altersgruppen spricht die STIKO auch Impfempfehlungen für Menschen mit besonderen Indikationen aus. Allgemein bekannt ist der „Impfkalender“, der zuletzt im Juli 2023 aktualisiert wurde und Impfschemata insbesondere für Kinder und Jugendliche angibt. Hier sind die Grund- und Auffrischungsimpfungen für Rotaviren, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib (Haemphilus influenzae Typ b), Kinderlähmung, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken C, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und HPV (Humane Papillomviren) aufgezeigt. Auch werden Empfehlungen für Erwachsene und ältere Menschen bezüglich Pneumokokken (Lungenentzündung), Herpes Zoster (Gürtelrose), Influenza („echte“ Grippe, s. o.) und Covid-19 („Corona“) gegeben.

HPV

Eine Infektion mit Humanen Papillomviren verläuft zumeist ohne Symptome, jedoch können die Viren über Jahre hinweg im Körper verbleiben und sind dann als Krebsvorstufen im Ano-Genital-Bereich oder im Mund-Rachen-Raum anzusehen. Bei Frauen wird das Zervixkarzinom („Gebärmutterhalskrebs“) zu 100% durch HPV verursacht, aber auch bei Männern sind durch HPV verursachte Krebsarten bekannt. Humane Papillomviren werden durch direkten Haut- oder Schleimhautkontakt, insbesondere bei sexuellen Kontakten, übertragen. Die STIKO empfiehlt eine Impfung bei Mädchen und Jungen ab dem Alter von 9 Jahren und sollte bis zum Alter von 14 Jahren abgeschlossen sein (vor Beginn sexualer Aktivität). Es sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens 5 Monaten notwendig.

Herpes Zoster    

Herpes Zoster wird durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht und betrifft nur Menschen, die eine Windpockenerkrankung, zumeist im Kindesalter, gehabt haben. Die Windpockenviren bleiben lebenslang in Körper des einmal erkrankten Menschen bestehen und können, bei einer eingeschränkten Immunlage, eine Gürtelrose verursachen. Diese kann äußerst schmerzhaft sein und sogar in eine chronische Schmerzerkrankung übergehen. Allen Menschen ab 50 Jahren mit chronischen Erkrankungen wird daher zu einer zweimaligen Impfung geraten. Ab 60 Jahren gilt die Empfehlung für alle Menschen.

Es gibt noch weitere, nicht auf dem Impfkalender aufgeführte Impfungen, für die die STIKO Empfehlungen  ausspricht. Dies betrifft v. a. FSME (Frühsommer-Menigokokkenenzephalitis), Hepatitis A (Gelbsucht)  und weitere Reiseimpfungen.

FSME

Die Frühsommer-Meningokokkenenzephalitis ist eine Viruserkrankung, die regional unterschiedlich häufig durch Zecken übertragen wird. Insbesondere bei Erwachsenen besteht bei einer Infektion die Gefahr von bleibenden neurologischen Schäden. Jährlich wird vom RKI eine Karte mit dem Verzeichnis der Risikogebiete in Deutschland veröffentlicht, wobei zu bemerken ist, dass sich diese Gebiete, die sich hauptsächlich im Süden unseres Landes befinden, immer weiter nördlich ausbreiten, und es zu erwarten ist, dass die Gefahr in wenigen Jahren auch im Norden Deutschlands angekommen sein wird. Auch andere europäische Länder sind betroffen (z. B. Schweiz, Österreich, Skandinavien, Baltikum, Polen, Russland, Ukraine, Ungarn, Slowakische Rep., Slowenien, Tschechische Rep.). Es wird die Impfprophylaxe für Bewohner in Risikogebieten (Erwachsenen und Kinder mit Exposition gegenüber Zecken, häufigen Aufenthalten im Freien und beruflicher Exposition)  ebenso angeraten,  wie für Reisende in FSME-Risikogebiete. Für einen vollständigen Impfschutz sind drei Impfungen notwendig, wobei bereits nach der 2. Impfdosis mit 82% eine gute Schutzwirkung erzielt wird. Nach der Grundimmunisierung sollte spätestens nach 3 Jahren eine Auffrischungsimpfung erfolgen, danach alle 5 Jahre. Für alle Versicherten, die in einem FSME-Risikogebiet wohnen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Schutzimpfung. Die meisten anderen Versicherten bekommen die Impfung dann erstattet, wenn sie eine Reise in ein Risikogebiet innerhalb Deutschlands unternehmen. Welche Versicherung die Kosten übernimmt lässt sich durch eine Nachfrage bei der jeweiligen Institution klären oder kann unter www.krankenkassen.de oder www.krankenkasseninfo.de herausgefunden werden.

Anm.: Die ebenfalls durch Zeckenstiche übertragene  „Borreliose“ ist eine bakterielle Entzündung, gegen die es keine Impfmöglichkeit gibt.

Der beste Schutz vor einem Zeckenstich ist es eine geschlossene Kleidung zu tragen (feste Schuhe, lange Hosen, lange Ärmel). Die meisten in Deutschland vorkommenden Zecken („Gemeiner Holzbock“) halten sich auf Pflanzen zwischen 10 – 50 cm über dem Boden auf. Sie benötigen nach dem Übertritt auf den Menschen bis zu 4 Stunden um sich festzubeißen um dann bis zu acht Tage lang Blut zu saugen zu können. Es empfiehlt sich also nach jedem Aufenthalt im Freien den Körper nach Zecken abzusuchen um sie möglichst bald zu entfernen.

Pneumokokken

Pneumokokken sind Erreger einer bakteriellen Lungenentzündung. Da mit zunehmendem Alter die Leistung des Immunsystems nachlässt, wird auch hier allen Menschen ab 60 Jahren sowie bei allen erwachsenen Patienten mit gravierenden Vorerkrankungen eine einmalige Auffrischungsimpfung empfohlen.

Hepatitis A

Die Übertragung der Leberentzündung („Gelbsucht“) wird durch das Hepatitis-A-Virus erzeugt und erfolgt fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion, entweder im Rahmen enger Personenkontakte, z. B. im Kindergarten oder im gemeinsamen Haushalt oder bei Sexualkontakten, sowie durch kontaminierte Lebensmittel (Muscheln, Austern, Salate und Gemüse die mit Fäkalien gedüngt worden sind), Wasser oder Gebrauchsgegenständen. Eine Impfprophylaxe ist möglich, bereits nach der Verabreichung der ersten Dosis des monovalenten Impfstoffs besteht nach 14 Tagen ein 95 %er Impfschutz. Kombiniert man die Impfungen von Hepatitis A und B  (bivalentes Impfschema) sind 3 Impfungen notwendig. Eine Impfempfehlung gilt für Personen mit Lebererkrankungen, Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung, Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen (z.B. bei Hämophilie), Bewohner von psychiatrischen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen, sowie Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz. Darüber hinaus wird die Impfung von der STIKO insbesondere auch für Personen aufgrund beruflicher Gefährdungen empfohlen (im Gesundheitsdienst tätige Personen, die möglicherweise Kontakt zu infektiösem Stuhl haben oder bei der Essenszubereitung mitwirken, Rettungsdienst und Feuerwehren, psychiatrische und ähnliche Fürsorgeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheime, Personal in Kindertagesstätten sowie Kanalisationsarbeiter mit Kontakt zu Abwässern). In diesen Fällen wird für gewöhnlich die Krankenversicherung die Kosten tragen. Manche Krankenkassen bezahlen die Impfung auch bei anderen Indikationen wie z. B. Reisetätigkeit, auch hier lohnt es sich immer bei seiner Versicherung nachzufragen.

Reiseimpfungen

Reiseimpfungen

Die STIKO empfiehlt in Zusammenarbeit mit der DTG (Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit) Reiseimpfungen zum individuellen Schutz Reisender mit einem Expositionsrisiko gegenüber bestimmten Erkrankungen und um den Import von Infektionserregern in das bereiste Land, oder bei Rückreise nach Deutschland, zu verhindern. Zudem fordern verschieden Länder bei der Einreise den Nachweis bestimmter Impfungen (z. B. viele südamerikanische und afrikanische Länder für Gelbfieber). Jeder Reisende sollte sich lange genug vor Reiseantritt einer Impfberatung (z. B. beim Hausarzt) unterziehen, wobei eine  Reiseimpfberatung auch eine gute Gelegenheit ist, um den individuellen Impfstatus an Hand des vorgelegten Impfpasses  zu überprüfen um mögliche Impflücken auch bei den Standardimpfungen zu schließen. Neben den hier, für Deutschland bereits beschriebenen Impfempfehlungen, sollte bei Reisen ins Ausland  bei bestehender Indikation ein ausreichender Impfschutz für Cholera, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus/Paratyphus bestehen.

Anm.: Wer aus nicht beruflichen Gründen ins Ausland reist (z.B. Urlaub macht), muss hierfür empfohlene Impfungen zumeist selbst bezahlen, die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Es gilt jedoch auch hier, dass einige Versicherungen die Kosten übernehmen.

Für gewöhnlich kann jeder Hausarzt Impfungen vornehmen. Nur die Gelbfieberimpfung darf ausschließlich in dafür spezialisierten Impfstellen und von dafür zugelassenen Impfärzten durchgeführt werden.

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Über Peter Totzauer

Dr. med. Peter Totzauer, Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Anästhesie, Notfallmedizin, Spezielle Schmerztherapie, geb. 1954 in Fürth/Bay.,hat, bedingt durch den Beruf des Vaters, als Kind u.a. 4 ½ Jahre in Frankreich gelebt. Abitur 1974 in Köln, Studium der Humanmedizin an der Universität Bonn. Seit 1982 ärztlich tätig, davon viele Jahre als Oberarzt in der Anästhesie und als Leitender Notarzt in Euskirchen. War 2007 für ein halbes Jahr im Rahmen einer „Auszeit“ vom Klinikalltag bei seiner Lebensgefährtin Claudia auf Amrum. Dies hat ihm so gut gefallen, dass er seit Ende 2008 seinen Lebens- und Arbeitsmittelpunkt ganz auf die Insel verlegt hat und hier seit 2010 mit in der „Praxis an der Mühle“ arbeitet. Er hat zwei erwachsene Kinder, sein Sohn ist niedergelassener Physiotherapeut in Neuss, seine Tochter ist Lehrerin an der Öömrang Skuul.

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