Zahlreiche Nebeler Bürger waren als Gäste zur letzten Gemeinderatssitzung erschienen. Wie schon in den vergangenen Sitzungen waren 2 Themen für die Bürger von besonderem Interesse: Wie/wann geht es weiter mit dem Haus des Gastes und was sind die nächsten Schritte, um die B-Pläne der Gemeinde Nebel so zu überarbeiten, dass die Vermietung von Ferienwohnungen möglich wird. Als erstes soll der B-Plan Nr. 4 angepasst werden. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 4 wurde im September 1973 entschieden, rechtsverbindlich wurde er erst im Dezember 1986. Seither wurde der Plan viermal geändert, zuletzt 2006. Eine 5. Änderung wurde im September 2014 beschlossen. Als Planungsziel wurde damals eine „Änderung der Nutzung“ festgeschrieben. Man wollte die Vermischung von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen planungsrechtlich absichern. Das Verfahren wurde nie abgeschlossen.
Etwa 25% der Grundstücke des B Plan 4 sind mit einem WR (Reines Wohngebiet) klassifiziert, hier ist eine Vermietung an Feriengäste nicht möglich. Zusätzlich gibt es zahlreiche Wohnungen, für die keine Nutzungsänderung von Dauerwohnung in Ferienwohnung beantragt wurde. Für die nun geplante Änderung werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Überprüfung der GRZ und der Baufenster im Verhältnis der Grundstücke.
- Bestandssicherung
- Eine Dauerwohnung pro Haus
- Festsetzung eines Sondergebietes Dauerwohnen und Touristenbeherbergung zur Schaffung einer planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Dauer- und Ferienwohnungen
- Regulierung der Zweitwohnungen.
Um festzustellen, wie sich das derzeitige Verhältnis von Ferienwohnungen zu Dauerwohnungen darstellt, wird im Bereich der Gemeinde Nebel zurzeit eine Bestandsaufnahme durchgeführt.
In den meisten anderen B-Plänen der Gemeinde ist die überwiegende Anzahl der Grundstücke mit WR klassifiziert, auch hier ist dringender Handlungsbedarf notwendig. Entsprechende Beschlüsse zur Überarbeitung sollen in den kommenden GV-Sitzungen herbeigeführt werden. Die für den B-Plan 4 beschlossenen Planungsziele sollen auch für die anderen B-Pläne übernommen werden.
Wie bereits mehrfach angekündigt, plant Burghard Jansen, Leiter des Bauamtes Nordfriesland in den kommenden Wochen auch Amrum zu besuchen, um zu Fragen Thematik Dauerwohnung / Ferienwohnung Stellung zu nehmen.
Die Kommunalaufsicht hat der Gemeinde Nebel und der Bürgerinitiative mitgeteilt, dass sie plant, dass Bürgerbegehren und damit den Bürgerentscheid zur Verhinderung des Abrisses „Haus des Gastes“ zuzulassen. Die Gemeinde Nebel hat nun die Möglichkeit auf Aspekte hinzuweisen, die eventuell gegen die beabsichtige Entscheidung sprechen. Die Behörde wird dieses dann zur Kenntnis nehmen, erwägen, ggf. erneut vertieft prüfen und dann zu einer endgültigen Entscheidung kommen.
Für die Erneuerung des Bohlenweges von der Vogelkoje Norddorf zum Quermarkenfeuer genehmigte die Gemeindevertretung Haushaltsmittel in einer Höhe von fast 600.000 €. Der Auftrag für die Sanierung des 1275 m langen Bohlenweges wurde nach erfolgter Ausschreibung an einen einheimischen Betrieb vergeben. Die Gemeinde Norddorf beteiligt sich mit einem Drittel an den Kosten, die Förderquote liegt bei 50%, beauftragt wird die Maßnahme durch die Amrum Touristik AöR.