Nach ausgiebiger Prüfung hat die Kommunalaufsicht mit ihrem Schreiben vom 16.11.2023 mitgeteilt, dass sie dem Bürgerbegehren zum Erhalt Haus des Gastes zustimmt.
In der kommenden Gemeinderatsitzung am 11.Dezember wird die Gemeinde Nebel die weitere Vorgehensweise beraten. Laut Gemeindeordnung können die Vertretungsberechtigten der Initiative Ihr Anliegen in der Gemeinderatssitzung offiziell vorstellen. Sollte die Gemeindevertretung dem Anliegen zustimmen oder man einigt sich auf eine gemeinsame Position (Kompromiss), dann würde der Bürgerentscheid entfallen. Beschließt die Gemeindevertretung die Durchführung des Bürgerentscheides, könnte die Abstimmung im Februar stattfinden. Als Frist zwischen Zulassungsentscheidung und etwaigem Bürgerentscheid sieht das Gesetz grundsätzlich drei Monate vor.
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, die Hundesteuer um etwa 20% anzuheben. Für den 1.Hund beläuft sich die neue jährliche Abgabe zukünftig auf 80 €, für den 2. Hund auf 100 € und für jeden weiteren Hund auf 120 €.
Der nun vorliegende offizielle Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 weist für Nebel einen Jahresüberschuss von 489.348EUR aus. Ursache für den Überschuss sind höhere Steuereinnahmen als geplant. Der Überschuss wird den Rücklagen zugeführt.
Die bisherige Kurabgabesatzung der Gemeinde Nebel sah vor, dass Tagesgäste, soweit sie im Besitz einer Kurkarte aus anderen Ferienorten Schleswig-Holsteins sind, von der Tageskurabgabe befreit sind. Dieses wurde nun geändert.