Kritik an den zukünftigen Aufstellungsmöglichen für Solaranlagen …


Allen als Kur- und Erholungsort anerkannten Gemeinden erlaubt der Gesetzgeber die Erhebung einer Tourismusabgabe. Die Abgabe soll neben der Kurtaxe, den allgemeinen Steuergeldern und den im Tourismusbereich erzielbaren Einnahmen, dazu dienen, ebenfalls einen Teil der öffentlichen Tourismusaufwendungen zu tragen. Als eine der letzten Gemeinden im Amtsbereich Föhr Amrum wird nun auch die Gemeinde Nebel auf eine umsatzbezogene Tourismusabgabe umstellen.

 Der umsatzbezogene Abgabenmaßstab gewährleistet eine höhere Abgabengerechtigkeit, mehr Rechtssicherheit, eine bessere Gleichbehandlung und erfordert weniger Kalkulationsaufwand. Dafür sind alle Abgabepflichtigen allerdings dazu verpflichtet, jährlich eine sogenannte Umsatzmeldung abzugeben. (https://www.amtfa.de/seite/336438/tourismusabgabe.html). Als Basis hierfür werden zurzeit Datenerhebungsbögen an alle Vermieter in der Gemeinde versandt.

Bürgermeister Cornelius Bendixen …

Bürgermeister Cornelius Bendixen dankte in der letzten Gemeinderatssitzung nochmals den Nebeler Bürgern für die hohe Wahlbeteiligung beim Bürgerentscheid und für das klare Votum, das alte Gebäude abzureißen und durch ein neues zu ersetzen. „Ich hoffe, dass jetzt etwas mehr Ruhe in der Gemeinde eintritt und erinnere nochmals an den Besuch von Minister Ruhe Madsen und seinen Appell, dass egal, wie der Bürgerentscheid ausgeht, alle Beteiligten das Ergebnis akzeptieren und die Arbeiten ungestört weiter gehen können.

Die Fortschreibung des „Touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel Amrum“ (TEK) wurden in verschiedenen Gremien sowohl intern als auch öffentlich diskutiert. Der Entwurf wurde noch um zwei Themen/Punkte erweitert. Die Thematik freilaufender Hunde führt immer wieder zu Diskussionen. Es soll geprüft werden, inwieweit es zielgruppengerechte Angebote geben kann, die dazu dienen könnten, Konflikte zu reduzieren. Beispiel: Ausgewiesene Hundeauslaufmöglichkeiten. Der Fachkräftemangel in der Gastronomie wird bereits im TEK angesprochen. Zusätzlich sollte vermerkt werden, dass diese Thematik auch durch die Amrum Touristik AÖR im Rahmen ihrer Möglichkeiten flankiert wird.

Zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes werden in der Ortsgestaltungssatzung besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen festgesetzt. Zurzeit wird die gültige Ortsgestaltungssatzung überarbeitet, auch mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Nutzung von erneuerbaren Energien durch Solaranlagen zu verbessern. Da die komplette Überarbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wurde die Thematik der Nutzung von Solaranlagen vorgezogen.

In Wittdün sind Photovoltaik-Anlagen möglich, auch vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbar …

Zu den vorgeschlagenen Änderungen gab es in der Bürgerfragestunde erhebliche Kritik. Viele Anwesende konnten nicht nachvollziehen, dass Solaranlagen auf Gebäuden mit harter Bedachung nur dann zulässig sind, wenn sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus nicht sichtbar sind. Dieses soll sogar auch außerhalb des historischen Ortskerns gelten. Laut Bürgermeister Bendixen berücksichtigt die vom Bau- und Planungsamt des Amtes erstellte Vorlage nur Teile der von der Gemeinde Nebel vorgeschlagenen Maßnahmen. Eine komplette Einarbeitung der Vorschlagsliste der Gemeinde konnte aus Gründen von Personalengpässen im Bau- und Planungsamt nicht rechtzeitig zur GV-Sitzung fertiggestellt werden. Um bereits vorhandene Bauanträge bearbeiten zu können, wurde dem Beschluss, wie vorgelegt, zugestimmt. Man werde jedoch die komplette Vorschlagsliste nochmals mit dem Bau- und Planungsamt absprechen.

Um eine planungsrechtliche Absicherung hinsichtlich der Vermischung von Dauerwohnung und Ferienwohnung zu erreichen, wurde wie bereits bei den B-Plänen 1, 3 und 4 nun auch für den B-Plan Nr.2 eine Änderung beschlossen. Als vorläufige Planungsziele wurde folgende Punkte festgelegt:

  1. Überprüfung der GRZ und der Baufenster im Verhältnis der Grundstücke.
  2. Bestandssicherung
  3. Eine Dauerwohnung pro Haus
  4. Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes §11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Dauerwohnen und Touristenbeherbergung zur Schaffung einer planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Dauer- und Ferienwohnungen
  5. Regulierung der Zweitwohnungen.

Für die Erstellung des städtebaulichen Rahmenplanes muss zunächst ermittelt werden, wie viele Ferienwohnungen im Gemeindegebiet überhaupt vermietet werden und wie viele Dauerwohnungen vorhanden sind. Diese Untersuchung wurde in den Monaten Oktober und November durchgeführt und wird zurzeit vom Bau- und Planungsamt des Amtes ausgewertet.

Die derzeitige Fülle von B-Plan Änderungen zusammen mit erheblichen Personalengpässen im Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum führt immer wieder zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge der Gemeinden. Nach Aussage von Amtsdirektor Christian Stemmer sind im Bereich Bauleitplanung zwei Stellen unbesetzt und ein Sachbearbeiter fehlt wegen langfristiger Krankheit. Versuche, die offenen Stellen zu besetzten, waren bisher nicht erfolgreich. Man versucht die Situation mit Vertretungen aus anderen Bereichen des Amtes zu überbrücken und auch externe Planungsfirmen zu involvieren. Mittlerweile liegen über 190 Anträge für Bauleitplanungen beim Amt vor, die nach einer Prioritätenliste abgearbeitet werden. „In Kooperation mit dem Land versuchen wir durch stärkere Digitalisierung effizienter zu werden, um die Weichen für die Zukunft zu stellen,“ so Amtsdirektor Stemmer.

Am 13. März wird der Leiter des Bauamtes Nordfriesland, Burghard Jansen, in einer öffentlichen Veranstaltung den Amrumer Vermietern zu Fragen der Vermietung von Ferienwohnungen Rede und Antwort stehen. In einer nichtöffentlichen Veranstaltung Anfang des Jahres hatte er bereits die Amrumer Gemeindevertretungen darüber unterrichtet, dass eine Vermietung von Ferienwohnungen auf jeden Fall konform mit Rahmenbedingungen der B-Pläne der einzelnen Gemeinden sein muss und das für eine Ferienwohnungsvermietung auch eine Nutzungsgenehmigung zur Vermietung als Ferienwohnung vorliegen muss.

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Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

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