In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Diskussionen über die Nutzung des Norddorfer Strandes gegeben. Wer darf was, wo und wann am Strand machen. Die Interessen von Strandkorbvermietern, Surfschule, DLRG , Schullandheim Ban Horn und auch natürlich der Gäste gilt es so unter einem Hut zu bringen, dass möglichst alle zufrieden sind aber auch die Naturschutzgesetzte berücksichtigt werden.
Die Nutzung des Strandes ist imGesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz-LnatSchG) geregelt. Nach §34 LnatSchG – Sondernutzung am Meeresstrand, wird der Gemeinde auf Antrag widerruflich das Recht eingeräumt, einen bestimmten Teil des Strandes für den Badebetrieb oder für andere Zwecke (Sondernutzung) zu nutzen. Auch die Landesverordnung zur Sondernutzung am Meeresstrand(GewIISoNuV) muss berücksichtigt werden. Zuständig für die Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland.
Die zur Zeit gültige Konzession ist aus dem Jahr 1935: Urkunde über die Verleihung der ausschließlichen Berechtigung zum Seebadbetrieb ( Badekonzession). Eine eingereichte Neufassung im Jahr 1997 wurde nicht genehmigt. Im Jahr 2012 wurde dann mit einem Planungsbüro ein komplett neues Konzept, basierend auf der damals gültigen Gesetzeslage erarbeitet. Aus verschiedenen Gründen wurde aber auch dieses Konzept von der damaligen Gemeindevertretung nicht eingereicht. Einige Nutzer waren nicht oder zu spät gehört worden und die Grenzen der einzelnen Nutzungsbereiche wurden als zu statisch angesehen.
Der Norddorfer Tourismusausschuss beschloss der Gemeindevertretung zu empfehlen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um diese „Altlasten“ endlich auf einen Stand zu bringen, der für eine moderne Touristische Nutzung notwendig ist. Man war sich einig, dass alle jetzigen Nutzer gehört werden sollen und man möglichst flexibel für zukünftige neue Nutzungen bleiben möchte. Auch die sich jährlich veränderten Strandbedingungen müssen entsprechen berücksichtig werden.
Mit Beendigung der Laufzeit der jetzigen Fremdenverkehrsabgabesatzung muss nun auch die Gemeinde Norddorf auf die Tourismussabgabewechseln. Norddorf und Nebel sind die einzigen von den 15 Gemeinden des Amtes Föhr Amrum, die noch nicht auf die neue Tourismusvariante umgestiegen sind.
Der Gesetzgeber erlaubt den als Kur- und Erholungsort anerkannten Gemeinden die Erhebung einer Tourismusabgabe. Nach Abzug der Einnahmen aus Kurabgaben, tourismusbezogenen Gebühren, Entgelten, Erlösen usw. kann die dann noch verbleibende Finanzierungslücke über Tourismusabgaben ausgeglichen werden. Ziel der Tourismusabgabesatzung ist es dann, den verbleibenden Restaufwand möglichst gerecht auf alle Abgabenpflichtigen zu verteilen.
Die Höhe der Tourismusabgabe wird jährlich dem Bedarf angepasst.
Zur Berechnung der individuellen Abgabe wird der Umsatzes des Betriebs vom Vorjahrmit einem fiktiven Gewinnanteil(zum Beispiel 13 v.H., unterschiedlich für verschiedene Gewerbe), mit einem Vorteilssatz(z.B.20%, abhängig , wie sehr der Betrieb vom Tourismus profitiert)und letztendlich mit dem Abgabensatz( z.B. 5%)multipliziert. In diesem Fall würde sich die Abgabe also aus den letztjährlichen Umsatz x 0,0013 (0,13 x 0,2x 0,05)berechnen.
Der fiktive Gewinnanteilund der Vorteilssatzfür die einzelnen Gewerbebetriebe sind vorgegeben, der Abgabensatzwird von der Gemeinde in jedem Jahr neu festgelegt. Die Abgabensätze sind in den Nachbargemeinden sehr unterschiedlich. In Nieblum wurden in 2017 5% erhoben, in Borgsum 2%, in der Stadt Wyk 8,5% und in der Gemeinde Wittdün 13%. Auf der Homepage des Amtes Föhr Amrum findet man unter dem Stichwort Steuern und Abgabe – Tourismusabgabe weitere Details. www.amtfa.de/f_steu.htm
Der Tourismusausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung vor der Einführung eine eingehende Beratung seitens des Amtes. „Unser Ziel ist es, dass die Belastung für die Bürger durch die neue Tourismusabgabe vergleichbar mit der alten Fremdenverkehrsabgabe ist“ so der Tourismusausschuss-Vorsitzende Gunnar Hesse.
Bürgermeister Christoph Decker berichtete von einer Graffiti-Verschmutzung am Teerdeich. Wer für die Kosten der Entfernung aufkommt, muss noch geklärt werden.