Im Juni dieses Jahres stimmte die Wittdüner Gemeindevertretung bereits der Änderung der Bebauungspläne Nr.2A (Ortslage Mitte Nordost), Nr.2B (Ortslage Mitte Nord) und Nr.5 (Ortslage westlich Amrum Badeland) zu. Aufgrund von Verfahrensfehlern musste nun aber über diese Pläne erneut abgestimmt werden.
Die Stadtplanerin Frau Bahlmann vom beauftragten Planungsbüro erklärte den Anwesenden nochmals, warum die einzelnen Pläne überarbeitet wurden und nahm auch Stellung zu den einzelnen Eingaben, sowohl von den beteiligten Genehmigungsbehörden als auch von betroffen Grundstückseigentümern.
Beim Bebauungsplan Nr. 2A geht es um die Grundstücke südlich des Parkplatzes vom Fähranleger. Neben einer Anpassung der Baufenster wurden unter anderem sowohl die Geschoßflächenzahl als auch die Art der Nutzung (Sondergebiet Dauerwohnen und Touristenbeherbergung) teilweise neu festgelegt.
Der Bebauungsplan 2 B umfasst das Gebiet Mittelstraße, Strandstraße, Volkert Quedens Straße und nördliche Wandelbahn. Bei der Überarbeitung dieses Planes geht es unter anderem um die Anpassung der Geschoßflächenzahl sowie eine Erhöhung der baulichen Nutzung einzelner Grundstücke.
Auch bei der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 westlich des Amrum Badeland bis zum Ortsausgang war das Ziel eine Anpassung der Baugrenzen einzelner Grundstücke sowie eine Neufestlegung der baulichen Nutzung für bestimmte Bereiche. Insbesondere für den teilweise zu geringen Abstand zu Waldgrundstücken und auch zur Hauptstraße mussten Regelungen gefunden werden.
Bei der Änderung und Ergänzung des Planes Nr.4 Ortslage West ging es speziell um eine Neustrukturierung des bestehenden Sondergebietes für Strandversorgung im Bereich des Gebäudes „Seehund“. Neben einer Anpassung der Größe des Baufensters soll auch die Voraussetzung für den Bau einer Aussichtsterrasse mit Bewirtung südlich der Unteren Wandelbahn geschaffen werden. Die geplante Terrasse wird in Holzständerbauweise über die vorhandenen Teeranschüttung in den Strandbereich hinaus gebaut und hat eine Größe von etwa 230 qm.
Mit der Umstellung auf die neue Gemeindehaushaltsverordnung Doppik mussten in den vergangenen Monaten eine Reihe von früheren Jahresabschlüssen der Gemeinde Wittdün erneut genehmigt werden. Mit der Genehmigung des Jahresabschlusses 2017 ist dieser Prozess jetzt abgeschlossen. Im Jahr 2017 betrug die Bilanzsumme der Gemeinde Wittdün 11.839.500 €. Ein Jahresfehlbetrag von 63.832 € wird der Ergebnisrücklage entnommen. Der Bestand der liquiden Mittel der Gemeinde beträgt zum Jahresabschluss -992.230 €.
Der Jahresabschluss 2018 weist eine Bilanzsumme von 11.843.291 € auf. Der Jahresüberschuss von 26.659 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum Jahresabschluss -1.013.236 €.
In der Einwohnerfragestunde erläuterte Bürgermeister Heiko Müller nochmals die Gründe, die zu einer Schließung des Schwimmbades während der Herbstferien geführt haben. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und verschiedene Alternativen geprüft, um die Schließung zu verhindern. Urlaubsbedingt und durch die nicht vorhersehbare Krankheit einer Mitarbeiterin stand kein Bademeister zur Verfügung. Alle angedachten Alternativen scheiterten letztendlich an der nicht vorhandenen Qualifikation der Personen, die eine Vertretung hätten durchführen sollen. „Als verantwortlicher Werkleiter war mir das Risiko letztendlich zu groß, den Badebetrieb mit nicht ausreichend qualifizierten Aufsichtspersonal durchzuführen“ so Bürgermeister Heiko Müller.
Am 10. Dezember wird es eine gemeinsame Gemeindevertretersitzung aller drei Amrumer Gemeinden geben. Thema wird ein „Inselwerk Föhr Amrum“ sein. Hierbei geht es um eine möglichst schadstoffarme Energieversorgung für Föhr und Amrum unter dem Slogan: Von der Insel – für die Insel“. In der Amtsausschusssitzung Anfang September gab es den Grundsatzbeschluss zur Gründung eines insularen Energieunternehmens „Inselwerk Föhr Amrum GmbH“. Auf der Sitzung sollen Details dieses Planes vorgestellt und diskutiert werden.