Wie schon die beiden anderen Inselgemeinden hat jetzt auch die Gemeinde Wittdün den Gemeindehaushalt und den Wirtschaftsplan der Amrum Touristik Wittdün für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Der Finanzhaushalt der Gemeinde Wittdün, in dem alle Einzahlungen und Auszahlungen der laufenden Verwaltung gegenübergestellt werden, weist für das kommende Jahr ein Plus von 119.700 EUR auf. Einzahlungen in einer Höhe von 1.632.600 EUR stehen Auszahlungen von 1.512.900 EUR gegenüber. Bei den Einnahmen dominieren die Gewerbesteuer mit geplanten 500.000 EUR, gefolgt von dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (384.700 EUR) sowie Grundsteuer B (278.600 EUR) und Zweitwohnsteuer (245.000 EUR). Bei den Ausgaben dominiert die Amtsumlage mit 575.688 EUR. Wittdüns Beitrag für den Zweckverband Sicherheit und Soziales auf Amrum beläuft sich auf 165.245 EUR (30.4%). Die Gemeinde Wittdün plant für das kommende Jahr keine weiteren Kredite aufzunehmen. Geplante Investitionen in einer Höhe von 100.000 EUR werden aus im Jahr 2021 nicht getätigten und somit ins neue Haushaltsjahr übertragenden Mitteln bestritten. Hiervon wird jeweils die Hälfte für den geplanten Ankauf eines Grundstückes sowie die Sanierung/Erneuerung von Gemeinde-Straßen eingeplant. „Was viele vielleicht nicht wissen, die Gemeinde Wittdün hat gemessen am Steueraufkommen nach Wyk und Nebel die drittstärkste Finanzkraft im Amtsgebiet Föhr-Amrum,“ so Wittdüns Bürgermeister Müller.
In der 2.Änderung des Flächennutzungsplans von Amrum wurde im Bereich des Sportboothafens ein Sondergebiet „Strandkorbhalle / Bootshalle“ ausgewiesen. Für dieses Gebiet existierte bisher kein Bebauungsplan. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der vorhandenen Gebäude ist die Erstellung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.14 plant die Gemeinde auch ein Baurecht für einen Fischverkaufsstand zu schaffen. Das Gebiet soll als ein sonstiges Sondergebiet gem. §11 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden. Hierfür müssen die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung festgelegt werden. Gleichzeitig wurde auch eine Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Insel Amrum beschlossen.
Der diesjährige Wittdüner Biakeplatz liegt wieder südöstlich der Bootshallen des Amrumer Yachtclubs. Ab dem 31.1.2022 ist der Platz für die Anlieferung geöffnet. Wie schon im vergangenen Jahr wird das Traditionsfeuer aufgrund der Corona-Pandemie ohne Publikum durchgeführt. Einen üblicherweise angebotenen „Ausschank“ wird es nicht geben, es wird auch darum gebeten, die Biakeplätze nicht „auf Abstand“ zu besuchen (siehe auch Pressemitteilung der Amrumer Bürgermeister).
Die Bauarbeiten des Projektes Natour-Düne hinter dem Wittdüner Badeland sind abgeschlossen. Die Spielgeräte des Boßelparkurs sind fertiggestellt und die Sitzungs- und Ausstellungsräume können ab Ende Februar benutzt werden (www.amrum.de/data/_amrum/mediadb/cms_mime/{75cc4624-e269-8d54-61c1-c352e00f0e0a}.pdf).
Auch der Wirtschaftsplan der Amrum Touristik Wittdün sieht für das kommende Jahr ein Plus vor (6000 EUR). Der Erfolgsplan weist Einnahmen von 1.981.500 EUR und Ausgaben von 1.975.500 EUR aus. Die Einnahmen für die Kurabgaben sind für das Jahr 2022 mit 650.000 EUR geplant und die Tourismusabgabe mit 330.000 EUR.
Die Amrum Touristik Wittdün plant für das kommende Haushaltsjahr erhebliche Investitionen. Unter anderem sind 700.000 € für den Umbau der Gebäude auf dem Campingplatz 1 vorgesehen, 375.000 EUR für die Erneuerung der Bohlenwege, 150.000 EUR für den Sport- und Spielstrand und 100.000 EUR für Investitionen am Badeland. Für die Bohlenwege und den neuen Sport- und Spielstrand wird eine Förderung von 50% eingeplant.
„Nach einigen schwierigen Jahren in der Vergangenheit, ist es uns in den letzten Jahren gelungen, den Haushalt der Amrum Touristik so aufzustellen, dass keine Verluste mehr von der Gemeinde ausgeglichen werden mussten. Es war nicht immer leicht, aber es hat auch Spaß gemacht, an Lösungen zu arbeiten und ich möchte mich bei allen Beteiligten recht herzlich dafür bedanken,“ so Bürgermeister Heiko Müller.