Vermietung von Ferienwohnungen in der Gemeinde Nebel teilweise untersagt …


Die Überraschung war groß, als einige Nebeler Bürger Ende Juni Post von der Unteren Bauaufsichtsbehörde bekamen: Ihnen wurde mitgeteilt, dass die von ihnen durchgeführte Vermietung von Ferienwohnungen in ihrem Gebäude nicht zulässig ist und dass die weitere Nutzung als Ferienwohnung untersagt wird.  Die Angeschriebenen wurden um eine Stellungnahme gebeten. Anfang Juli erfolgte dann eine Nutzungsuntersagung mit der Androhung eines erheblichen Bußgeldes bei Nichtbefolgung. Sollte gegen diese Nutzungsuntersagung kein Einspruch eingelegt werden, wird der Vollzug der Nutzungsuntersagungsverfügung bis zum 31.12.2023 ausgesetzt. Das bedeutet, dass bis zum Jahresende eine Vermietung der Ferienwohnung möglich ist, danach nicht mehr.

Was ist der Hintergrund? Einige Bereiche des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Nebel sind als „WR“ klassifiziert, was bedeutet, dass hier „Reines Wohngebiet“ vorgesehen ist, hier sind keine Ferienwohnungen genehmigt. Einem Eigentümer, der ein Haus in diesem Gebiet neu erworben hat, wurde eine Nutzungsänderung zur Vermietung von Ferienwohnungen verwehrt, worauf er gegen diese Untersagung Rechtsmittel eingelegt hat, mit dem Argument, dass in Gebäuden rund um sein Haus, Ferienwohnungen vermietet werden.  Dieses Verfahren liegt jetzt beim Verwaltungsgericht. Aufgrund vorliegender Anzeigen hat nun die Untere Bauaufsichtsbehörde umliegende Gebäude überprüft und bei einigen Gebäuden einen Verstoß gegen geltende Verordnungen und Gesetze festgestellt.

Im Bereich des Bebauungsplan 4 ist entlang des Noorderstrunwai /Prästerstigh ein Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. In einem Reinen Wohngebiet ist eine Ferienwohnungsvermietung nicht erlaubt. Nach §3 der Baunutzungsordnung von 1977 dienen Reine Wohngebiete ausschließlich dem Wohnen (Abs.1). Ausnahmsweise können nach § 3 Abs.3 BauNVO Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für Bewohner des Gebietes dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, zugelassen werden. Planziel der Gemeinde bei der Aufstellung des B-Plans 1986 war unter anderen, die vorhandene Struktur von Einfamilienhäusern mit kleinem Beherbergungsbetrieb (Zimmervermietung) zu erhalten.

Im gleichen Bebauungsplan, im Bereich des Smäswai /nördlich Strunwai wurde ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Ein allgemeines Wohngebiet lässt ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes (auch Ferienwohnungen) zu.

In beiden Bereichen sind nur 2 Wohneinheiten je Wohngebäude vorgesehen.

Der zurzeit betroffene B-Plan 4 ist nur einer von vielen B-Plänen im Gebiet der Gemeinde Nebel. In zahlreichen weiten B-Plänen sind Bereiche in WR- und WA-Gebiete unterteilt und die Rechtslage ist vergleichbar.  Zahlreiche Nebeler Hausbesitzer könnten in eine vergleichbare Situation kommen.

Die Überarbeitung aller Bebauungspläne im Gemeindebereich ist eine Mamut-Aufgabe und muss dringend angegangen werden.  Gespräche mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde haben deutlich gemacht, dass eine weitere Duldung dieser Situation nicht akzeptiert wird.

Schon seit einigen Jahren plant die Gemeinde Nebel, die B-Pläne zu überarbeiten, es wurden hierzu einige Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Leider ist die Umsetzung bisher an der Personalknappheit in der Bauabteilung des Amtes Föhr-Amrum gescheitert. Nach Aussage von Bürgermeister Cornelius Bendixen wird die Gemeinde umgehend versuchen, ein externes Planungsbüro zu finden, mit dem diese Aufgabe angegangen werden kann. Als Vorleistung für eine Überarbeitung muss die Gemeinde Nebel festlegen, in welchem Umfang zukünftig eine Ferienwohnungsvermietung innerhalb der Gemeinde zulässig sein soll. Hierzu ist eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Vermietungssituation notwendig. Es wird sicherlich nicht möglich sein, alle eigentlich als Dauerwohnraum genehmigten Wohnungen weiterhin als Ferienwohnung zu vermieten, gerade in Zeiten fehlenden Wohnraums für Amrumer.

Presseveröffentlichungen der vergangenen Monate konnte man entnehmen, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde Nordfriesland zukünftig vermehrt plant, in allen Gebieten des Kreises die rechtmäßige Bebauung und Nutzung der einzelnen B-Pläne zu überprüfen.

Der Leiter Fachbereich Kreisentwicklung und Bauen in Nordfriesland, Burghard Jansen, hat zugesagt, in den nächsten Wochen auf Amrum im Rahmen einer öffentlichen Sitzung die Nebeler Bevölkerung über die Situation zu informieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

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