Ein kleiner Gedankengang
In Nebel sind zwei neue Verkehrsspiegel angebracht worden. Einer an der Ausfahrt des Gemeindeparkplatzes gegenüber der Mühle, sowie einer am Ortsausgang Nebel Richtung Norddorf, an der Kreuzung Noorderstrunwai / Sanghughwai. Beide tragen zur Verkehrssicherheit und Unfallverhütung bei.
Verkehrsspiegel machen überall dort Sinn, wo z. B. der Querverkehr bei unübersichtlichen Kreuzungen, Engstellen oder Ein- und Ausfahrten schlecht oder gar nicht einsehbar ist, und dies ist an den beiden Orten gegeben. Insbesondere an der durch Anwohner, Besucher der Arztpraxis und dem Rettungsdienst häufig genutzte Ausfahrt des Parkplatzes ist v. a. der Einblick in die Straße nach links in Richtung Ortsmitte enorm eingeschränkt, so dass es in den letzten Jahren häufig zu gefährlichen Situationen mit „Beinahe-Unfällen“ gekommen war. Ebenso ist die Einsicht der aus dem östlichen Noorderstrunwai kommenden Verkehrsteilnehmer in Richtung Norddorf, v. a. durch die hier befindliche Bushaltestelle, schwierig, zudem kreuzt hier der insbesondere in der Saison häufig benutze Fahrradweg den vielbefahrenen Sanghughwai.
Es hat lange gedauert bis nach aufmerksam machen auf die Gefahrensituationen die Spiegel aufgestellt werden konnten. Bereits im Sommer 2016 haben v. a. die Notärzte des Rettungsdienstes gefordert an der Ausfahrt des Parkplatzes die Gefahrensituation zu entschärfen, die insbesondere auch bei Einsatzfahrten entsteht. Hierzu wurde eine entsprechende Aufforderung an das Amt Föhr-Amrum herangetragen, die von der damaligen für die öffentliche Sicherheit auf Amrum zuständigen Mitarbeiterin mit der Bemerkung, dass das Amt hierzu nicht bemächtigt sei, und es außerdem ja (noch) kein Unfallschwerpunkt sei, abgewiesen wurde. Auch der Kreis Nordfriesland habe keine Zuständigkeit, da die Straße (Lunstruat in Norddorf, Sanghugwai-Strunwai-Waastersigh in Nebel, Inselstraße in Wittdün) ja als Landesstraße L 215 ausgewiesen sei. Zudem gehören Verkehrsspiegel als „Verkehrsleiteinrichtungen“ auf öffentlichen Straßen und Plätzen zwar zur Straßenausstattung, liegen jedoch rechtlich in der Zuständigkeit der Straßenbaubehörden, da sie keine Verkehrszeichen sind, die wiederum auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden. (Anmerkung der Redaktion:DEUTSCHLAND!)
Alle Beteiligten, potentielle Unfallopfer, Politiker, Amtspersonen, Sicherheitskräfte u. s. w. waren sich seit langem darüber einig, dass die Installation von entsprechenden „Verkehrsleiteinrichtungen“ sinnvoll ist, nur hat es doch sehr lange gedauert bis das Ganze umgesetzt werden konnte. Offensichtlich musste sich der typische deutsche Amtsschimmel „nur“ 7 ½ Jahre durch die zuständigen bzw. nicht zuständigen Behörden auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene wiehern. Aber nun wird alles gut. Die Gemeindearbeiter von Nebel konnten die Spiegel endlich aufbauen. Vielen Dank hierfür!