Auf der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr wurde für zwei weitere Bebauungspläne der Gemeinde Nebel eine Neuaufstellung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 1 gilt für das Gebiet Nebel Westerheide zwischen Wasserwerk und L215, beiderseits des Tanenwais begrenzt durch den Strunwai im Süden. Der B-Plan 3 gilt für das Gebiet Westerheide Süddorf, beiderseits des Sösaruper Strunwais, Greenwai, Hiaswai, zwischen dem Tanenwai im Westen und der L215 ( Waasterstigh) im Osten. Beide B-Pläne stammen aus dem Jahr 1986. Um eine planungsrechtliche Absicherung hinsichtlich der Vermischung von Dauerwohnung und Ferienwohnung zu erreichen, wurde für beide B-Pläne bereits im Jahr 2014 ein Änderungsantrag beschlossen. In diesem Gebiet ist die überwiegende Anzahl der Grundstücke mit einem WR (reines Wohngebiet) klassifiziert. In einem reinen Wohngebiet ist eine Vermietung von Ferienwohnungen nicht oder nur ausnahmsweise zulässig. Das Verfahren ist aber nie abgeschlossen worden. In jüngster Vergangenheit hatte es in der Gemeinde Nebel im Bereich des B-Plan Nr.4 auf Anordnung der Unteren Bauaufsichtsbehörde Husum für einige Gebäude, die mit WR klassifiziert waren, eine Nutzungsuntersagung der Vermietung von Ferienwohnungen mit der Androhung eines erheblichen Bußgeldes bei Nichtbefolgung gegeben. (Amrum-News 28.8.2023).
Als vorläufige Planungsziele für die zu ändernden B Pläne wurden folgende Punkte festgelegt:
- Überprüfung der GRZ und der Baufenster im Verhältnis der Grundstücke.
- Bestandssicherung
- Eine Dauerwohnung pro Haus
- Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes §11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Dauerwohnen und Touristenbeherbergung zur Schaffung einer planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Dauer- und Ferienwohnungen
- Regulierung der Zweitwohnungen.
Für die Erstellung des städtebaulichen Rahmenplanes muss zunächst ermittelt werden, wie viele Ferienwohnungen im Gemeindegebiet überhaupt vermietet werden und wie viele Dauerwohnungen vorhanden sind. Diese Untersuchung wurde in den Monaten Oktober und November durchgeführt.
Mit der Ausarbeitung der Planentwürfe soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wird Kreisbauamtsleiter Burghard Jansen Anfang 2024 zu Fragen rund um die Gültigkeit / Konsequenzen der B-Pläne Stellung nehmen.
Der neue Bohlenweg von der Norddorfer Vogelkoje zum kleinen Leuchtturm konnte rechtzeitig vor Weihnachten fertiggestellt werden. Trotz widriger Witterungsbedingungen stellte das mit dem Bau beauftragte Amrumer Unternehmen den teilweise aufwendigen Neubau des Bohlenweges in Rekordzeit fertig.
Am Sylvester Abend werden wieder zahlreiche Gäste und Einheimische den Jahreswechsel feiern. Wie schon seit vielen Jahren üblich, gilt auf Amrum wegen erhöhter Brandgefahr für reetgedeckte Häuser und andere brandgefährdete Objekte ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk wie z.B. Raketen, Kanonenschläge, Knallfrösche, Schwärmer usw.). Auch das aufsteigen lassen von sogenannten Himmelslaternen ist untersagt.
Bürgermeister Cornelius Bendixen weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass beim traditionellen Treffen zum Jahreswechsel vor der Nebeler Kirche auf die Nutzung von sogenannten Konfettikanonen verzichtet werden sollte. Besonders im vergangenen Jahr musste der Friedhof aufwendig von den Konfettiresten gereinigt werden.