Bürgerentscheid Haus des Gastes in Nebel …


In der letzten Gemeinderatssitzung der Gemeinde Nebel am 11.Dezember wurde entschieden, dass der Bürgerentscheid zum Haus des Gastes am 11.Februar 2024 durchgeführt werden soll. Bei diesem Bürgerentscheid werden die wahlberechtigten Nebeler Bürger dazu aufgefordert, über 2 Varianten/Fragen abzustimmen:

Die erste Frage basiert auf dem Bürgerbegehren der Initiative“ Retten wir das Haus des Gastes“ von Susanne und Jost Jahn und Liane und Manfred Kurfürst:

Frage zum Erhalt Haus des Gastes: „Sind sie dafür, dass die Anbauten des Hauses des Gastes aus den 60er Jahren abgerissen und durch ein modernes Gebäude (ca.250 m2 Grundfläche) in Anlehnung an den derzeit geplanten Entwurf ersetzt werden und, dass die Villa von 1905 erhalten bleibt, energetisch und originalgetreu saniert wird?“

Die zweite Frage wird von der Gemeindevertretung Nebel gestellt:

Frage zum Neubau Haus des Gastes: „Sind sie dafür, anstelle des alten Hauses des Gastes einen zeitgemäßen, förderfähigen Neubau für Insulaner und Gäste mit erforderlicher Barrierefreiheit, Energieversorgung nach neuestem Standard, funktionalem Raumkonzept, notwendigem Brand- und Hochwasserschutz nachhaltig zu realisieren?

Beide Fragen müssen mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.  Ein Bürgerentscheid gilt als positiv entschieden, wenn die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger (mindestens 20%) mit „Ja“ stimmt.

Damit keine weitere Abstimmung notwendig wird, wenn beide Fragen jeweils mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet werden und außerdem die geforderte Mindeststimmenzahl von 20% erreicht wird, wird der Stimmzettel zusätzlich eine Stichfrage enthalten. Hier wird endgültig entschieden, welche Vorlage gelten soll:

  1. Vorlage des Bürgerbegehrens: Erhalt Haus des Gastes oder
  2. Vorlage der Gemeindevertretung: Neubau Haus des Gastes

Die Stichfrage ist mit einer Stimme anzukreuzen.

Mit der Fragestellung der Gemeinde Nebel (Neubau Haus des Gastes) sowie der dadurch erforderlichen Stichfrage verspricht sich Bürgermeister Cornelius Bendixen eine klare Entscheidung der Nebeler Bevölkerung, wie in dieser Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Bis zum Wahltermin am 11.Februar plant die Gemeindevertretung noch eine Reihe von weiteren Informationsveranstaltungen. Unter anderem werden die Nebeler Bürger eingeladen, sich persönlich einen Eindruck vom jetzigen Zustand des Haus des Gastes zu machen. In einer öffentlichen Podiumsdiskussion/Einwohnerversammlung soll nochmals über das Pro/Contra einer Renovierung oder eines Neubaus diskutiert werden.  Landrat Florian Lorenzen hat sich angeboten, diese Veranstaltung zu moderieren.

Über die Kosten der beiden Varianten konnte bisher kein Einvernehmen erzielt werden. Die Gemeinde schätzt die Kosten für den Vorschlag der Bürgerinitiative auf 10.9 Mio. €, die Bürgerinitiative selbst schätzt die Kosten auf 8,3 Mio. €.   Für den Neubau liegt die Kostenplanung der Gemeinde zurzeit bei 9,3. Mio. €, die Bürgerinitiative schätzt 10,1 Mio. €. (Brutto inkl. MwSt., Stand Juni 2023).

Die Gemeinde macht deutlich, dass für Planungskosten bisher schon etwa 650.000 € ausgegeben wurden. Diese Planungskosten waren notwendig, um das Projekt so weit voranzutreiben, dass Fördergelder angefragt werden können. Sollte der geplante Neubau nicht fortgesetzt werden, wäre diese Summe umsonst bezahlt worden. Auch beim Vorschlag der Bürgerinitiative müssten Planungskosten in ähnlicher Größenordnung erneut bereitgestellt werden, um entsprechende Fördergelder zu beantragen.

Ob und in welcher Höhe zurzeit Fördergelder bewilligt werden, ist unklar. „Egal wie der Bürgerentscheid ausgeht, wir können und werden mit diesem Projekt nur fortfahren, wenn wir eine Förderung von mindestens 50% bekommen,“ so Cornelius Bendixen, „für einen Neubau sehen wir zurzeit deutlich bessere Chancen als für eine Sanierung und einen Teilneubau.“ Die Bürgerinitiative geht davon aus, dass auch für eine Sanierung Fördergelder zu erhalten sind.

Investitionen für Kommunen können über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren finanziert werden. Bei einer Kreditsumme von 5,0 Mio EUR (50% Förderung) und einen angenommenen Zinssatz von 3% würde das Haus des Gastes den Haushalt der Gemeinde jährlich mit etwa 160.000 € – 200.000 € belasten. Die Finanzen der Gemeinde Nebel sind durchaus bemerkenswert: Die Liquidität liegt bei fast 1,7 Mio EUR, die Rücklagen sind etwa doppelt so hoch.

„Wir wünschen uns eine hohe Wahlbeteiligung, damit wir von den Nebeler Bürgern ein klares Votum bekommen, wie es weitergehen soll mit dem Haus des Gastes,“ so Bürgermeister Bendixen.

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Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

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2 comments

  1. Mal abgesehen davon das 20% der Wahlberechtigten meiner Ansicht kaum eine “Mehrheit” sein können scheint mir die Stichfrage nur nötig aufgrund der vorangegangenen Fragestellungen – die nur alternativ möglich sind.
    Würde man beide mit Ja beantworten stünde man für den Erhalt UND den Neubau. Von EINEM Gebäude. Das widerspricht der Logik. Damit wäre die Stimme als ungültig an zu sehen, denke ich zumindest. Ebenso bei einem Nein zu beidem was mir mehr nach einer Enthaltung klänge.

    Hätte man also gefragt ob man FÜR den Erhalt ODER FÜR den Neubau wäre, die Stichfrage wäre unnötig – oder eigentlich allein ausreichend. Läßt ein Bürgerentscheid diese Form nur nicht zu oder woran liegt das? K.M.

  2. An Herrn Martinen:

    Die Einzelfragen benötigen natürlich jeweils die Mehrheit der Stimmen, aber auch md. 20% der Wahlberechtigten (das nennt man qualifizierte Mehrheit).

    Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass beide Einzelfragen die Mehrheit der Stimmen und 20% der Wahlberechtigten erreichen. Dafür hat der Gesetzgeber aber die Stichfrage vorgesehen.

    Eine Enthaltung ist nicht vorgesehen. Man kann ja dann die Felder leer lassen und nur bei der Stichfrage ein Kreuz machen. Wenn aber keine oder nur eine Einzelfrage die qualifizierte Mehrheit hat, wird die Stichfrage nicht ausgewertet.

    Die Fragestellung ist so kompliziert geworden, weil die Gemeinde unbedingt eine zweite Frage haben wollte. Man hätte es auch bei der ersten Frage der Bürgerinitiative ohne zusätzliche Stichfrage belassen können.

    https://beck-online.beck.de/Print/CurrentDoc?vpath=bibdata/komm_pdk/pdk-sh-b1sh_22/shgo/cont/pdk-sh-b1sh.shgo.p16g.htm&printdialogmode=CurrentDoc

    Reiner Binsen

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