Nachdem die in die Bebauungspläne Nr.2A, Nr.2B und Nr.5 eingegangenen Stellungnahmen eingearbeitet worden sind, lagen diese nun erneut der Gemeindevertretung Wittdün zum abschließenden Beschluss vor.
Das ca. 1,215 ha große Gebiet des Bebauungsplanes Nr.2a liegt im Ortszentrum von Wittdün beiderseits der ostwärtigen Inselstraße sowie südlich der nördlichen Wandelbahn und südlich des Parkplatzes am Anleger. Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen im wesentlichen folgenden Ziele erreicht werden:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Bestandes unter Neuordnung und Ergänzung vorhandener Nutzungsstrukturen
- Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion für diesen zentralen Bereich der Ortslage
- Vorgaben von gestalterischen Bindungen sowie die Höhenentwicklung baulicher Anlagen
Für die Gebäude direkt südlich des Fähranlegers gilt das Sondergebiet TE (Touristische Einrichtungen). Wie bereits vorhanden, sollen hier weiterhin Anlagen und Einrichtungen insbesondere für ankommende Tagestouristen – wie Kiosk, Imbiss, Fahrradverleih – sowie Räume für touristische Informationen und Veranstaltungen eingerichtet werden. Der Rest gilt als Sondergebiet für Dauerwohnungen und Touristenbeherbergung. Um den bestehenden Dauerwohnraum im Gebiet zu erhalten und die Anzahl der möglichen Ferienwohnungen zu steuern, werden – im Zusammenwirken mit der Begrenzung durch die festgesetzte Geschossfläche – entsprechende Bindungen vorgegeben. Bei Gebäuden, deren zulässige Bruttogeschossfläche (BGF) bis 500 qm beträgt, ist jeweils eine Dauerwohnung in familiengerechter Größe von mindestens 70 qm Netto-Raumfläche anzuordnen; bei Gebäuden mit einer höheren zulässigen BGF sind entsprechend mehr Dauerwohnungen nach dem vorgenannten Anteil einzurichten. Die Festlegung der Mindestgröße der geforderten Dauerwohnung soll gewährleisten, dass familiengerechter Wohnraum auch tatsächlich geschaffen wird. Neben den geforderten Dauerwohnungen sind zusätzlich Wohnungen für Touristenbeherbergung in angemessener Größe von mindestens 45 qm BGF zulässig.
Mit der Festlegung der Vollgeschosse auf maximal 3 (vorhandene Bauten mit 4 Geschossen haben Bestandsschutz) wurde ein deutliches Signal gesetzt , dass weitere Bauten mit Hochhauscharakter nicht angestrebt werden.
Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 2 B liegt im Ortszentrum von Wittdün, nördlich der ostwärtigen Mittelstraße sowie beiderseits der ostwärtigen Inselstraße zwischen Volkert-Quedens-Straße und Strandstraße. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen den Bereich nördlich der Mittelstrasse.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 B wird für 2 Gebäude in der Mittelstrasse die Anzahl der Vollgeschosse an den Bestand angepasst sowie die zulässige Geschossflächenzahl auf einigen Grundstücken in der Strand – und Mittelstraße wegen ihrer zentralen Lage und ihrem räumlichem Bezug zu Nachbarbebauungen um 0,10 angehoben. Das Sondergebiet für Dauerwohnen und Touristenbeherbergung wird beibehalten.
Der Bebauungsplan Nr.5 wurde schon Ende 2013 diskutiert, konnte aber damals nicht abschließend beraten werden, da die Einordnung zum Sondergebiet – Dauerwohnung und Touristenbeherbergung zuerst rechtlich geklärt werden musste. Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt am westlichen Ortsrand der Gemeinde und wird begrenzt im Norden – durch die Inselstraße (L 215), im Osten – durch die östliche Grenze der Straße Am Schwimmbad und im Westen durch den Passatweg.
Nach Anpassung der Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren wurden der Plan dann erneut 2017 ausgelegt. Die Stellungnahme vom Juli 2018 seitens des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Untere Forstbehörde – monierte, dass der im Gesetz geforderte Mindestabstand Abstand zum Waldrand bei einigen vorhandenen Gebäuden unterschritten wird. Mittlerweile hat man sich geeinigt, dass für die vorhandenen Gebäude der Abstand zum Waldrand nicht weiter als derzeit vorhanden reduziert werden darf und die auf dem unbebauten Grundstück mögliche Bebauung nicht dichter an den Waldrand heranrücken darf als auf den angrenzenden Grundstücken bereits vorhanden. Dies erfordert bei einigen Grundstücken eine Veränderung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Diese Änderung muss erneut öffentlich ausgelegt werden.
Wie schon mehrfach berichtet, plant die Gemeinde Wittdün vor der Strandbar an der unteren Wandelbahn eine große Holzterrasse anzubauen. In einem Lokaltermin mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutzkonnten nun alle Vorbehalte seitens des LKN abschließend ausgeräumt werden. „Mit der anstehenden Baumaßnahme kann das Projekt Umbau der Strandbar jetzt abgeschlossen werden“ so Bürgermeister Heiko Müller.
Nach der Auslegung des Bebauungsplanes 2A haben die Eigentümer des Grundstücks 8 ( 33 Eigentümer der Gemeinschaft) und der Eigentümer des Grundstücks 12 beantragt das Baufenster für das Grundstück 10 ein paar Meter in Richtung Inselstrasse zu verlegen. Dadurch wäre für den Eigentümer Nr. 12 die Sicht auf die Halligen erhalten geblieben und für die rückwärtigen Wohnungen der Alten Post die Sicht auf den Hafen und den Leuchtturm nicht vollständig verbaut worden. Die vordere Grenze des Baufensters wäre dann im gleichen Abstand zur Inselstrasse gewesen wie das Baufenster der Alten Post, des Seelöwen und des Hauses Bellevue.
Leider hat die Gemeindevertretung diesen Antrag abgelehnt.
Als Begründung wird aufgeführt, dass das Baufenster Nr. 10 zum Baufenster Nr. 12 bereits vesetzt ist. Dieses Baufenster des Grundstücks Nr. 12 hat es aber vorher gar nicht gegeben. Es ist erst durch die neue Überplanung entstanden. Wenn sich durch die Neuberechnung eine Vergrößerung des Baufensters Grundstück 12 ergeben hat wäre diese Vergrößerung auch in Richtung Inselstrasse möglich gewesen. Da das Dachgeschoß Nr. 12 vor ein paar Jahren einen kompletten Glasgiebel erhalten hat, an dieser Seite die Einfahrt zur Garage und ein außenliegender Balkon ist erscheint nicht nur mir eine Erweiterung des Gebäudes an dieser Stelle eher unzweckmäßig.
Die Eigentümer der Grundstücke 12 und 8 müssen mit diesem Plan also eine Wertminderung ihrer Immobilie akzeptieren, der Gewinner ist das Grundstück 10, denn hier darf jetzt mit optimalem Meerblick gebaut werden. Nach meinem Verständnis von Bürgernähe hätte man hier eine Lösung finden können die für alle drei Grundstücke akzeptabel gewesen wäre.
Marlies Mülder