Nebeler Vermieter zunehmend beunruhigt …


In zahlreichen B-Plänen der Gemeinde Nebel sind große Teile als Reines Wohngebiet (WR) klassifiziert. In einem Reinem Wohngebiet ist eine Ferienwohnungsvermietung nicht erlaubt. Aufgrund einer vorliegenden Anzeige und auf Anordnung des Verwaltungsgerichtes hat nun die Untere Bauaufsichtsbehörde einige Gebäude aus dem Bereich des B-Plan 4 überprüft, einen Verstoß gegen geltende Verordnungen und Gesetze festgestellt und eine Nutzungsuntersagung mit der Androhung eines erheblichen Bußgeldes bei Nichtbefolgung verfügt. (Amrum News vom 4.8.23). Schon im Jahr 2014 gab es einen Gemeinderatsbeschluss, zahlreiche B-Pläne dahingehend zu ändern, dass sie nicht mehr als Reines Wohngebiet klassifiziert sind und eine Vermischung von Dauerwohnung und Ferienwohnung in diesen Gebieten möglich wird. Warum dieser Beschluss nicht umgesetzt wurde, lässt sich heute nicht mehr zweifelsfrei klären. In der letzten Gemeinderatssitzung gab es zahlreiche Fragen besorgter und betroffener Bürger, wie es jetzt weitergeht. Bürgermeister Cornelius Bendixen erklärte, dass man als nächsten Schritt versuchen will, ein Planungsbüro zu finden, welches die B-Pläne überarbeitet.

Eine einfache Umwandlung von einem Reinem Wohngebiet (WR) in ein Allgemeines Wohngebiet (WA), in dem eine Vermietung von Ferienwohnungen möglich ist, wir sicherlich nicht so einfach realisierbar sein. Laut übergeordneter Landesplanung muss in den Gemeinden eine bedarfsgerechte Versorgung von Dauerwohnungen sichergestellt werden. Als Zentralitätsgemeinde trägt die Gemeinde Nebel sogar eine gesamtinsulare Verantwortung. Das erst kürzlich verabschiedete Wohnraumentwicklungskonzept sieht allein für Nebel einen Bedarf von etwa zusätzlichen 50 Dauerwohnungen bis zum Jahr 2036 vor.

Als Vorleistung für eine Überarbeitung muss Nebel festlegen, in welchem Umfang zukünftig eine Ferienwohnungsvermietung innerhalb der Gemeinde zulässig sein soll. Hierzu ist eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Vermietungssituation (genehmigte/tatsächliche Nutzung) notwendig. Auch in Allgemeinen Wohngebieten (WA) oder in Wohngebieten in denen §34 BauGB gilt (Ortskern von Nebel), ist eine Umwandlung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen nicht so einfach möglich und muss beantragt werden.

Wenn alle Daten vorliegen, kann die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Mix von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen festlegen und die B-Pläne entsprechend anpassen.

„Wir sind uns bewusst, dass die Lösung dieses Problems höchste Priorität haben muss“, so Bürgermeister Cornelius Bendixen.

Insbesondere bei den bereits von einer Nutzungsuntersagung betroffenen Vermietern bleibt das Gefühl zurück, dass alles viel zu langsam geht. Die jetzige Vorgehensweise wird vermutlich Jahre in Anspruch nehmen, um eine Lösung herbeizuführen. „So lange können wir nicht warten, ab 1.Januar dürfen wir nicht mehr vermieten und haben keine Einnahmen mehr,“ so eine betroffene Vermieterin.

„Das kann jetzt nicht mit business as usual gelöst werden, hier müssen andere, kreative Vorgehensweisen gefunden werden“, so ein betroffener Bürger, „eine Arbeitsgruppe muss her, die sich ausschließlich mit diesem Problem befasst.“

Wie Bürgermeister Cornelius Bendixen berichtete, gibt es noch kein offizielles Ergebnis zum Bürgerbegehren zum Erhalt des Hauses des Gastes. Laut Kommunalaufsicht werden die abgegebenen Stimmen noch geprüft. Diskussionen über das Für und Wider werden innerhalb und außerhalb der Gemeinde Nebel immer noch sehr emotional geführt. Unter https://www.amrum.de/infos-zum-haus-des-gastes  (Gemeinde Nebel) sowie https://retten-wir-das-haus-des-gastes.de/  ( Bürgerinitiative) können sich die Leser ein eigenes Urteil bilden.

Wie schon in den beiden anderen Inselgemeinden hat auch Nebel eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht Flensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Für die Gemeinde Nebel wurden Helmut Bechler, Klaus Jessen und Norbert Outzen vorgeschlagen.

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Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

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2 comments

  1. Eine kleine Ergänzung. Die Unterschriften für das Bürgerbegehren werden noch gesammelt. Man kann die Unterschriften nur komplett zu einem Stichtag einreichen und erst danach werden die Stimmen geprüft.

  2. Wieder einmal werden zweifelhafte Aussagen im Zusammenhang mit dem Haus des Gastes veröffentlicht. Nicht zum ersten Mal hat der Autor Ralf Hoffmann schlecht oder vielleicht auch gar nicht recherchiert.

    Laut eindeutiger Aussage der Nebeler Initiative „Retten wir das Haus des Gastes!“ werden aktuell noch Unterschriften zum Bürgerbegehren gesammelt. Die Aussage, dass die „abgegebenen Stimmen noch geprüft werden“, impliziert, dass die Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren abgeschlossen ist. Das ist jedoch nicht der Fall.

    Es drängt sich der Gedanke auf, dass man — ganz im Stile der bisherigen Berichterstattung — bei Amrum News das Anliegen des Erhalts der historischen Villa behindern will und an einer Auseinandersetzung mit unliebsamen Fakten (wie beispielsweise den gemeindlichen Flunkereien mit nicht vorhandenen Gutachten) weiterhin nicht interessiert ist.

    Zu begrüssen ist, dass in dem Artikel immerhin die Links zu den Websites veröffentlicht wurden.

    Fehler und Versäumnisse der Gemeinde werden allerdings auch beim Hauptthema dieses Berichts erstaunlich nebensächlich behandelt. So schreibt Hoffmann: „Warum dieser Beschluss nicht umgesetzt wurde, lässt sich heute nicht mehr zweifelsfrei klären.“ Was eigentlich ein Skandal ist, der manche Amrumer um ihre Existenzgrundlage bringen könnte, wird lapidar mit einem solchen Satz abgetan? Mein Unverständnis über diese Berichterstattung könnte kaum größer sein.

    Frank Jermann, Initiative zur Rettung historischer Bauten

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